Tarifeinigung zur Übernahme des TV-L und TV-H

Wir haben einen Durchbruch in den Tarifverhandlungen zur Anpassung im Bereich TV-L und TV-H erzielt. 

Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten die drei Schwestergewerkschaften Bundesverband Schauspiel (BFFS), die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) gemeinsam mit der Deutschen Musik- und Orchestervereinigung (unisono) eine Einigung mit dem Deutschen Bühnenverein erreichen.

Dieser Abschluss gilt für alle NV-Bühne-Beschäftigten, deren Arbeitgeber im Bereich Verwaltung und Technik den TV-L anwendet. Auch für die Bühnen in Hessen, die bei den Beschäftigten in der Verwaltung und Technik den TV-H anwenden, gelten die Regelungen des TV-L.

Damit steigen in diesem Bereich die Gagen der NV-Bühne-Beschäftigten rückwirkend zum 01. April um 2,8 %, mindestens aber um 100 €.

  • Das bedeutet, dass die Einstiegsgage in diesem Bereich auf 3.175 € steigt.
  • Die Mindestgage, die Beschäftigten ab dem 3. Berufsjahr gezahlt wird, steigt auf 3.385 €.
  • Zum 01. März 2027 steigen alle Gagen in diesem Bereich um weitere 2,0 %.
  • Zum 01. Januar 2028 steigen die Gagen dann noch einmal um 1,0 %.
  • Wenn die Theaterbetriebszulage in einzelnen Bereichen für Beschäftigte im TV-L oder TV-H erhöht wird, werden Verhandlungen über die sinngemäße Übernahme geführt.
  • NV-Bühne-Beschäftigte an Theatern in Hessen, die in der Verwaltung oder Technik den TV-H anwenden, erhalten die Erhöhungen wie im TV-L. Also bereits rückwirkend zum 01. April 2026.

Für alle Beschäftigten konnte auch eine Verhandlungsklausel erreicht werden, falls die Theaterbetriebszulage erhöht wird.

Das ist besonders für Hessen relevant, wo die Theaterbetriebszulage, kurz TBZ, ab Oktober um 37 € erhöht wird. Wir werden daher den Deutschen Bühnenverein zu Verhandlungen auffordern.

I need help