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Beitrittsantrag / Änderungsmitteilung
Ein sicheres Gefühl in einer Branche voller Leidenschaft und Widersprüche

Engagement
monatlich 1 % der brutto Monatsgage

Freischaffende/Soloselbstständige/Hybridbeschäftigte
monatlich mindestens 20,-€

Am Ende des Jahres wird das erzielte Einkommen angegeben, weil satzungsgemäße Beitragszahlungen geprüft werden müssen.
Das ist wichtig für die Rechtsschutzerteilung.

Mindestbeitrag
monatlich 7,-€

  • bei Arbeitslosigkeit,
  • bei Ergänzung des Einkommens mit Bürgergeld (Aufstocker)
  • bei Bezug von Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Altersrente und gleichzeitiger Engagementlosigkeit,
  • bei Elternzeit sowie 
  • für Berufsanfänger im ersten Jahr nach der Ausbildung 
  • in besonderen Härtefällen auf schriftlichen Antrag des Mitglieds nach Entscheidung des Finanz- und Haushaltsausschusses

Neumitglieder
monatlich 7,-€
Für die ersten sechs Monate ohne Anspruch auf Rechtschutz. Im Anschluss Erhöhung auf den Beitrag, der sich aus den Angaben im Beitrittsformular ergibt.

Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende unter 30 Jahren
kostenlos – ohne Anspruch auf Verfahrensrechtsschutz

Gegen Vorlage einer gültigen Schul-, Studien-, Auszubildenden- oder Freiwilligendienstbescheinigung besteht die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitgliedschaft. Nach Beendigung von Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst erfolgt eine automatische Umstellung auf den ermäßigten Beitrag von 7,-€ (Berufsanfänger:innen im ersten Jahr nach der Ausbildung).

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Wir handeln den Tarifvertrag NV Bühne mit dem Deutschen Bühnenverein aus und kämpfen für dessen Reform.

Wir fördern für unsere Mitglieder die Entwicklung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen in den Gremien der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, des Deutschen Kulturrats, des Deutschen Musikrats, der International Federation of Actors (FIA) und vielen Fachgremien und Initiativen.

Wir vertreten die Berufsangelegenheiten unserer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, den Ländern und Kommunen sowie dem Bund. Dazu gehören eine engagierte Öffentlichkeitsarbeit genauso wie die Pflege der Kontakte zu kulturpolitischen Entscheidungsträger:innen.

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