Gute Kunst braucht
gute Arbeitsbedingungen

Für Feste

Die GDBA hat das erklärte Ziel, den NV Bühne grundlegend zu reformieren.

Mit unserem Ziel sind wir Teil einer bundesweiten Reformbewegung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und stehen Seite an Seite mit unseren Schwestergewerkschaften und vielen wichtigen Verbänden.

Wir wollen

  • Ein Mindestgagenstufensystem
  • Begrenzung der Arbeitszeit
  • Planbarere Arbeitszeiten pro Tag, pro Woche, pro Monat und pro Spielzeit
  • Reform der Befristung und Nichtverlängerungsregelung
  • Mitsprache der Ensembles bei künstlerischen und sozialen Fragen
  • Beteiligung bei der Findung von Theaterleitungen
  • Tarifverträge für Freischaffende und Hybridbeschäftigte
  • Schutz vor Machtmissbrauch in Zusammenarbeit mit Betriebs-und Personalräten

Ziele zum Download

NV-Bühne-Reform

Der Normalvertrag (NV) Bühne steht seit vielen Jahren in der Kritik, da er mangelhaft bis gar nicht das regelt, was ein Tarifvertrag eigentlich regeln sollte: Arbeitszeit, Bezahlung, Sozialschutz. Hier sind unsere Forderungen für eine NV Bühne-Reform im Detail.

Wir wollen

  1. Ein Mindestgagenstufensystem
  2. Die Beseitung des Sparten-Paygaps zwischen den Kollektiven und allen anderen Beschäftigten
  3. Die Beseitung des Tarifvertrag-Paygaps zwischen dem öffentlichen Dienst und den NV Bühne-Beschäftigten

Wir wollen mehr Entlastung und Planbarkeit im künstlerischen Alltag.

  1. Die Freie Tage-Regelung soll für alle verständlich und gleich sein.
  2. Die Freie Tage-Regelung aus der Sonderregelung Chor (NV Bühne §74) soll übernommen und angepasst werden, wir wollen einen freien Werktag pro Kalenderwoche und einen halben freien Tag je Woche.
  3. Zwischen den freien Werktagen dürfen nicht mehr als zehn Arbeitstage liegen.
  4. Nach einem halben freien Tag darf nicht länger als vier Stunden gearbeitet werden.
  5. Für das Arbeiten an einem Wochenfeiertag fordern wir einen freien Werktag innerhalb von vier Wochen als Ersatz.
  6. Die freien Tage müssen drei Monate im Voraus bekannt gegeben werden.
  7. Der 1. Mai und 24. Dezember sollen dienstfrei sein.
  8. Spätestens jede 3. Kalenderwoche soll es 1,5 zusammenhängende freie Tage geben.
  9. Allen steht ein freies Wochenende pro Monat zu (ganzer Samstag, ganzer Sonntag).

4 Std. zwischen zwei Proben
5 Std. vor Haupt- und Generalproben
4 Std. zwischen Vorstellungen, Vormittagsvorstellung und Probe
5 ½ Std. für Solo vor großen Partien/Rollen
5 ½ Std. für Opernchor vor großen Choropern
5 ½ Std. für Tanz: wenn es sich ausschließlich um eine Ballettvorstellung handelt

Ausgleich bei Verkürzung der Ruhezeiten
1/3 Tagesgage bei Verkürzung der Ruhezeit um 1 Stunde
2/3 Tagesgage bei Verkürzung um 2 Stunden

  • Arbeitszeit soll nicht mehr als 8 Stunden dauern. Eine Stunde davon ist Vertrauensarbeitszeit.
  • Einführung eines Modell zur Quantifizierung von Arbeitszeit – Das Rahmen-Modell (Arbeitstitel)
  • Das Rahmen-Modell berechnet Arbeitszeit in 4 Stunden-Pauschalen. Dieses Pauschalen heißen Regel-Rahmen.
  • Wenn ein Regel-Rahmen vom AG nicht beansprucht wird oder nur 10 Minuten gearbeitet wurde, werden im Rahmen der Arbeitszeiterfassung 4 Stunden berechnet.
  • Überschreitungen der vorgesehenen Regel-Rahmen-Anzahl sind möglich und werden extra vergütet.
  • Mehr dazu im Mitgliederbereich

  • Die freien Tage müssen 3 Monate im Voraus bekannt gegeben werden
  • Abschaffung der Erreichbarkeitspflicht
  • Verbindliche Wochen- und Tagespläne

  • „Büro raus aus Solo“
    Folgende Berufe sollen in den Geltungsbereich von SR ATuV:
    Ausstattungsleiter:innen, Direktor:innen des künstlerischen Betriebs, Direktor:innen, soweit sie Arbeitnehmer: innen sind, Disponent:innen, Dramaturg:innen, Grafiker:innen, Leiter:innen des KBBs, Orchestergeschäftsführer:innen (Management und Direktorat), Pressereferent:innen, Referent:innen / Assistent:innen von Intendanz sowie von den künstlerischen Betriebs-Theaterfotograf:innen, Referent:innen der Öffentlichkeitsarbeit, Orchester-/Chor-/Tanzbüro, Theaterpädagog:innen / -vermittler:innen 
  • Aus ATuV (V= Verwaltung) soll ATuB werden (B= Büro)
  • Einführung SR Gast

  • Stärkung der Vorstände (als Prävention vor Missbrauch der Teilzeitregelung)
  • Damit sich die Vorstände weisungs- und angstfrei für ihre Wähler:innen einsetzen können, müssen sie Nichtverlängerungsschutz bekommen.
  • Die Vorstände von Solo und BT sollen die gleichen Rechte wie die Vorstände des Opernchores und Tanz bekommen.
  • Schulungsrecht-/Pflicht – Kosten trägt der Arbeitgeber (vgl. Betriebsverfassungsgesetz §37)
  • Arbeitsbefreiung für Gewerkschaftsfunktionär:innen für Gewerkschaftsarbeit
  • Die Beteiligungsrechte der Vorstände müssen bei den Themen „Arbeitszeit“ und „Teilzeit“ gestärkt werden.

Die Nichtverlängerungpraxis muss grundlegend geändert werden, denn die dauerhafte Angst der Beschäftigten, dass ihr Vertragsverhältnis aus den sogenannten künstlerischen Gründen endet ist der ultimative Nährboden für Machtmissbrauch. 

Auch, dass Nichtverlängerungen bei Intendanzwechsel ausgesprochen werden ohne, dass man sich mit dem künstlerischen Ausdruck oder der sozialen Situation der Beschäftigten auseinandersetzen muss, muss geändert werden. 

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