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Machtmissbrauch hat viele Gesichter und ist ein Dauerbrenner in der Branche und darüber hinaus. Grundsätzlich ist Machtmissbrauch der Missbrauch einer höheren Position, um einer anderen Person zu schaden. Die Angst vor Nicht-Verlängerung und bei Bühnendarsteller:innen auch die Angst vor „künstlerischem Liebesentzug“ (durch die Besetzungspolitik) führen zu dauerhaftem Schweigen.
Formen von Machtmissbrauch
Systematisches Nicht-Grüßen, Informationen vorenthalten, absichtlich unpünktlich kommen, Beschimpfen, Lächerlich machen, Abwerten, dauerhaft hohe Arbeitsleistung fordern, zu wenig Ruhezeiten einräumen, Entscheidungen nicht begründen, sondern durchdrücken, rassistische Bemerkungen/Gesten
Bitte wenden Sie sich bei Verdacht auf Machtmissbrauch an unser Mitgliederbüro info@gdba.de.
Ein Stadt-, Staats- oder Landestheater ist nicht nur ein Ort, an dem Kunst produziert wird, sondern auch ein Betrieb mit vielen Mitarbeiter:innen.
Den Leitungsstrukturen und -personen kommt also eine entscheidende Aufgabe zu. Gerade politische Entscheidungsträger:innen stehen vor der äußerst komplexen Aufgabe, durch die Auswahl dieser Position(en) und der Definition der Strukturen, in denen diese agieren werden, den Grundstein für erfolgreiche und gesellschaftlich relevante Theaterarbeit für die nächsten Jahre zu legen.
Intendanzfindung
- Transparente Auswahlprozesse
- Öffentlichkeit der Ausschreibungen und der Auswahlkriterien
- Einsehbare Auswahlkriterien, insbesondere im Hinblick auf Diversitätskompetenz, Managementkompetenz, Personalführung, Bereitschaft zur Weiterbildung, Kritikfähigkeit sowie soziale Nachhaltigkeit
- Überprüfung dieser Fähigkeiten im Bewerbungsprozess zB. durch Assesmentcenter
- Verbindliche Einbeziehung von paritätisch und divers besetzten Auswahlgremien ab dem frühest möglichen Zeitpunkt
- Einbeziehung von Mitarbeitenden, Verbänden, Interessenvertretungen und Arbeitnehmer:innenvertretungen
- Rechtzeitiger Beginn des Prozesses
Intendanzwechsel
- Der gesamte Prozess des Leitungswechsels muss transparent für die gesamte Einrichtung gestaltet werden, nicht nur für die Mitarbeitenden, die in Gremien daran beteiligt sind (z.B. Betriebs- oder Personalrat).
- Begleitung der Mitarbeitenden im Wechselprozess, direkte Kommunikation (nicht über die Presse.)
- Soziale Nachhaltigkeit: Schluss mit der Theaterfolklore und dem Irrglauben, neue künstlerische Handschriften wären nur mit dem Austausch der gesamten künstlerischen Belegschaft möglich.
Ensembles müssen zukünftig mehr Mitsprache bei den künstlerischen Entscheidungen haben.
Außerdem:
- Damit sich die Vorstände weisungs- und angstfrei für ihre Wähler:innen einsetzen können, müssen sie Nichtverlängerungsschutz bekommen.
- Die Vorstände von Solo und BT sollen die gleichen Rechte wie die Vorstände des Opernchores und Tanz bekommen.
- Schulungsrecht und -Pflicht für Vorstände – Kosten trägt der Arbeitgeber (vgl. Betriebsverfassungsgesetz §37)
- Arbeitsbefreiung für Gewerkschaftsfunktionäre für Gewerkschaftsarbeit
- Stärkung der Vorstände (als Prävention vor Missbrauch der Teilzeitregelung)
- Die Beteiligungsrechte der Vorstände müssen bei den Themen „Arbeitszeit“ und „Teilzeit“ gestärkt werden.
Betriebs- und Personalräte sind unsere wichtigsten Partner vor Ort, wenn es um den Schutz, die Stärkung und Durchsetzung der Rechte der Mitarbeitenden an den Theatern geht. Zur ihrer Stärkung bieten wir regelmäßig NV Bühne-Schulungen für Betriebs- und Personalräte an.