Gute Kunst braucht
gute Arbeitsbedingungen

Für Feste

Die GDBA hat das erklärte Ziel, den NV Bühne grundlegend zu reformieren.

Mit unserem Ziel sind wir Teil einer bundesweiten Reformbewegung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und stehen Seite an Seite mit unseren Schwestergewerkschaften und vielen wichtigen Verbänden.

Wir wollen

  • Ein Mindestgagenstufensystem
  • Begrenzung der Arbeitszeit
  • Reform der Befristung und Nichtverlängerungsregelung
  • Mitsprache der Ensembles bei künstlerischen und sozialen Fragen
  • Beteiligung bei der Findung von Theaterleitungen
  • Schutz vor Machtmissbrauch in Zusammenarbeit mit Betriebs-und Personalräten
  • Tarifliche Regelungen für Studios/Eleven

Ziele zum Download

NV-Bühne-Reform

Der Normalvertrag (NV) Bühne steht seit vielen Jahren in der Kritik, da er mangelhaft bis gar nicht das regelt, was ein Tarifvertrag eigentlich regeln sollte: Arbeitszeit, Bezahlung, Sozialschutz. Mit dem Teilabschluss zum Thema Arbeitszeit konnte ein erster Schritt erreicht werden, aber es muss weitergehen.
Hier ist ein Auszug aus unsere Forderungen für eine NV Bühne-Reform.

Wir wollen

  1. Ein Mindestgagenstufensystem
  2. Die Beseitigung des Sparten-Paygaps zwischen den Kollektiven und allen anderen Beschäftigten
  3. Die Beseitigung des Tarifvertrag-Paygaps zwischen dem öffentlichen Dienst und den NV Bühne-Beschäftigten

Wir wollen mehr Entlastung und Planbarkeit im künstlerischen Alltag.

  • Disponierte Tätigkeit soll nicht mehr als 7 Stunden pro Tag dauern.
  • Einführung eines Modell zur Quantifizierung von Arbeitszeit.
  • Regelungen für die Berechnung von Zusammenhangstätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung, Textlernen und Partienstudium.
  • Festlegung einer maximalen Belastung pro Tag, pro Woche, pro Monat und pro Spielzeit.
  • Regelungen zur Teilzeit im Sinne der Beschäftigten.

  • Folgende Berufe sollen in den Geltungsbereich von SR BT oder in eine SR „Büro“ (AT):
    Ausstattungsleiter:innen, Direktor:innen des künstlerischen Betriebs, Direktor:innen, soweit sie Arbeitnehmer: innen sind, Disponent:innen, Dramaturg:innen, Grafiker:innen, Leiter:innen des KBBs, Orchestergeschäftsführer:innen (Management und Direktorat), Pressereferent:innen, Referent:innen / Assistent:innen von Intendanz sowie von den künstlerischen Betriebs-Theaterfotograf:innen, Referent:innen der Öffentlichkeitsarbeit, Orchester-/Chor-/Tanzbüro, Theaterpädagog:innen / -vermittler:innen 
  • 39h Woche für die Beschäftigten in der SR Büro.
  • Zuschläge, wenn Mehrarbeit nicht innerhalb von 6 Wochen ausgeglichen wurde.

Die Nichtverlängerungpraxis muss grundlegend geändert werden, denn die dauerhafte Angst der Beschäftigten, dass ihr Vertragsverhältnis aus den sogenannten künstlerischen Gründen endet ist der ultimative Nährboden für Machtmissbrauch. 

Es braucht vor allem Verbesserungen in 4 zentralen Punkten:

  • Bei jeder Nichtverlängerung müssen zukünftig Abfindungen gezahlt werden. Die Höhe dieser Abfindung soll zum Beispiel davon abhängen, wie lange jemand am Haus ist, aber auch wie lange eine Person schon im Beruf ist, ob Kinder versorgt werden müssen oder jemand Care-Arbeit leistet.
  • Intendanzwechsel darf kein alleiniger Grund sein, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
  • Kahlschläge sollen nicht mehr möglich sein. Es muss Quoten geben, wie viele Beschäftigte nicht verlängert werden können.
  • Es braucht Schutz vor einer Nichtverlängerung für Betriebs- und Personalräte, in der Elternzeit und danach, sowie für Personen die erkrankt sind oder Care-Arbeit leisten. 

  • Stärkung der Vorstände (als Prävention vor Missbrauch der Teilzeitregelung)
  • Damit sich die Vorstände weisungs- und angstfrei für ihre Wähler:innen einsetzen können, müssen sie Nichtverlängerungsschutz bekommen.
  • Die Vorstände von Solo und BT sollen die gleichen Rechte wie die Vorstände des Opernchores und Tanz bekommen.
  • Schulungsrecht-/Pflicht – Kosten trägt der Arbeitgeber (vgl. Betriebsverfassungsgesetz §37)
  • Arbeitsbefreiung für Gewerkschaftsfunktionär:innen für Gewerkschaftsarbeit
  • Die Beteiligungsrechte der Vorstände müssen bei den Themen „Arbeitszeit“ und „Teilzeit“ gestärkt werden.

Bei der Reform des NV Bühne braucht es auch Verbesserungen in einzelnen Bereichen die nicht hinter einer großen Überschrift stehen:

  • Alle Tänzer:innen sollen mit der Sonderregelung Solo beschäftigt werden.
  • Keine Mischverträge wie: Solo mit Chorverpflichtung oder Regieassistenz mit Inspizienz und Soufflage.

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