Solidarität mit ver.di
Wir unterstützden die Forderungen von ver.di in der laufenden Tarifrunde TV-L


- 7 Prozent, mindestens 300 Euro
- 200 Euro mehr für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen
- Erhöhung der Zeitzuschläge um 20%
Die Tariferhöhungen kommen auch den NV-Bühne-Beschäftigten zugute. Nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst verhandeln die Schwestergewerkschaften BFFS, GDBA und VdO mit dem Deutschen Bühnenverein über die sinngemäße Anpassung der Gagen. Soweit das möglich ist, wird der Abschluss im TV-L in der Regel eins zu eins auf den NV Bühne übertragen.
Die GDBA begrüßt eine Beteiligung der NV-Bühne-Beschäftigten an den Streiks in der Freizeit. Wer nicht im Dienst ist oder eine Pause hat, kann die Aktionen von ver.di gerne in der GDBA-Weste unterstützen.
Vor der dritten Verhandlungsrunde im Februar werden wir GDBA-Mitglieder gezielt zu Solidaritätsstreiks aufrufen. Erst nach einem offiziellen Aufruf zu Solidaritätsstreiks ist eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Nur wenn die GDBA aufgerufen hat, kann auch Streikgeld gezahlt werden. Solange kein solcher Aufruf erfolgt, empfehlen wir die Beteiligung in Pausen oder der Freizeit.
Die Arbeitgebenden sind berechtigt, bestreikte Arbeitszeiten nicht zu bezahlen, dafür zahlt die GDBA den streikenden Mitgliedern eine Streikunterstützung, auch für Gäste, die von Streiks betroffen sind, schaut einfach einmal in die Streikordnung.
Achtung! Nur wenn die GDBA an einem Haus zum Solidaritätsstreik aufruft darf auch Streikgeld gezahlt werden.
Ja. Wenn ver.di die NV-Bühne-Beschäftigten zu Solidaritätsstreiks aufruft, ist das rechtlich zulässig. Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber euch dann einen kleinen Teil der Gage abzieht, da ihr nicht für ihn zur Verfügung standet. Deswegen ist es ratsam in der Pause oder der Freizeit an Aktionen teilzunehmen.
Hier geht es zur Webseite ver.di.
Hier geht es zu den FAQs zu Streik
Die Streikordnung der GDBA zum Download, auf Deutsch und auf Englisch
