Arbeitszeit (Teilabschluss)

Members only -> Alle Regelungen des NV Bühne gelten nur für Mitglieder von BFFS, GDBA und VdO. Sie werden zwar auch auf Nichtmitglieder angewandt, aber eigentlich gelten sie NUR für Mitglieder. Hier kann man in die GDBA eintreten.

Hier findet gibt’s das Handout zum Teilabschluss Arbeitszeit zum Download.

Hier findet ihr den 14. Änderungstarifvertrag zum NV Bühne.

Der vollständige NV Bühne mit den Änderungen ist hier einseh- und downloadbar.

  • Ein freier Werktag jede Woche. 
  • Der ½ freie Tag kann nicht mehr am Sonntagvormittag gegeben werden.
  • Ein ½ freier Tag am Vormittag geht mindestens bis 14 Uhr. 
  • Am ½ freien Tag dürfen nur 4 Stunden (bei Endproben 5 Std.) disponiert werden.
  • Es gibt einen Ausgleichstag für die Arbeit am Wochenfeiertag innerhalb von 8 Wochen.
  • Es gibt 8 x 2 zusammenhängende freie Tage mit einem Sonntag. Davon mindestens 4 x Samstag & Sonntag.
  • Zusätzlich gibt es 8 x in der Spielzeit 1,5 zusammenhängende freie Tage.
  • 3 probenfreie Kalendertage nach der Premiere.
  • Nach der Vorstellung werden pauschal 30 Minuten Abrüstzeit berechnet.
  • 4 Std. Ruhezeit zwischen Proben (Verkürzung auf 3 Std. 10 x in der Spielzeit möglich. Für jede Verkürzung gibt es 1/3 Tagesgage)
  • 4 Std. Ruhezeit vor der Vorstellung. Bei außergewöhnlicher Belastung (z.B. große Rolle/Partie) 5 Std.
  • Nachtruhezeit von 11 Stunden darf nur noch aus unvorhergesehenen Gründen auf 10 Stunden verkürzt werden. Dafür wird ½ freier Tag innerhalb von zwei Wochen gewährt.
  • Nach der Vorstellung werden pauschal 30 Minuten Abrüstzeit berechnet.
  • Proben (außer bei Vorstellungen und Endproben) dauern maximal 7 Std. am Tag.
  • Einführung eines verbindlichen Wochenplans am Donnerstag der Vorwoche.
  • Einführung einer unverbindliche Wochenvorschau für die übernächsten Woche.
  • Die freien Werktage müssen 6 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.
  • Die 1/2 freien Tage müssen mit dem Wochenplan bekannt gegeben werden.
  • Die freien Tage können nur im Einvernehmen geändert werden.
  • Änderungen des Wochenplans nur noch unter definierten Voraussetzungen.
  • Änderungen des Wochenplans müssen gesondert mitgeteilt werden.
  • Keine Änderung nach 14 Uhr des Vortags mehr.
  • Wenn der 24.12. nicht frei ist, muss es der 01.05. sein.

Wie in Solo.

Zusätzlich:

  • In der Spielzeit 26/27 werden die ½ freie Tage verbindlich 6 Wochen vorher bekannt gegeben.
  • Unverbindliche Vorschau auf die ½ freien Tage 6 Wochen vorher in der Spielzeit 25/26.

(Ruhezeiten wie in der bisherigen Regelung für Tanzgruppe.)

  • Ein freier Werktag jede Woche. 
  • Der ½ freie Tag kann nicht mehr am Sonntagvormittag gegeben werden.
  • Ein ½ freier Tag am Vormittag geht mindestens bis 14 Uhr. 
  • Am ½ freien Tag dürfen nur 4 Stunden (bei Endproben 5 Std.) gearbeitet werden.
  • Es gibt einen Ausgleichstag für die Arbeit am Wochenfeiertag innerhalb von 8 Wochen.
  • Es gibt 8 x in der Spielzeit 1,5 zusammenhängende freie Tage.
  • Es gibt 8 x 2 zusammenhängende freie Tage mit einem Sonntag. Davon mindestens 4 x Samstag & Sonntag.
  • Nachtruhezeit von 11 Stunden darf nur noch aus unvorhergesehenen Gründen auf 10 Stunden verkürzt werden. Dafür wird ½ freier Tag innerhalb von zwei Wochen gewährt.
  • Die freien Werktage müssen 6 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.
  • Die 1/2 freien Tage müssen am Donnerstag der Vorwoche bekannt gegeben werden.
  • Die freien Tage können nur im Einvernehmen geändert werden.
  • Wenn der 24.12. nicht frei ist, muss es der 01.05. sein.

Wie in Solo.

Zusätzlich:

  • wenn durch eine Beleuchtungsprobe 7 Std. Probenzeit überschritten werden, wird als Ausgleich 1/2 freier Tag bis 4 Wochen nach der Premiere gewährt.
  • Öffnungsklauseln für betriebliche Regelungen bei weiteren Ruhezeitverkürzungen
  • 5h Ruhezeit vor dem tatsächlichen Beginn der Vorstellung

  • Ein ½ freier Tag am Vormittag geht mindestens bis 14 Uhr. 
  • Am ½ freien Tag dürfen nur 4 Stunden (bei Endproben 5 Std.) disponiert werden.
  • Es gibt einen Ausgleichstag für die Arbeit am Wochenfeiertag innerhalb von 8 Wochen.
  • aus 16 x 1,5 zusammenhängende freie Tage wird:
  • 8 x in der Spielzeit 1,5 zusammenhängende freie Tage.
  • 8 x 2 zusammenhängende freie Tage mit einem Sonntag. Davon mindestens 4 x Samstag & Sonntag.
  • Nachtruhezeit von 11 Stunden darf nur noch aus unvorhergesehenen Gründen auf 10 Stunden verkürzt werden. Dafür wird ½ freier Tag innerhalb von zwei Wochen gewährt.
  • 3 probenfreie Kalendertage nach der Premiere.
  • Nach der Vorstellung werden pauschal 30 Minuten Abrüstzeit berechnet.
  • Einführung eines verbindlichen Wochenplans am Donnerstag der Vorwoche.
  • Einführung einer unverbindliche Wochenvorschau für die übernächsten Woche.
  • Änderungen des Wochenplans nur noch unter definierten Voraussetzungen.
  • Änderungen des Wochenplans müssen gesondert mitgeteilt werden.
  • Keine Änderung nach 14 Uhr des Vortags mehr.
  • Wenn der 24.12. nicht frei ist, muss es der 01.05. sein.

  • Ein freier Werktag jede Woche.
  • ½ freier Tag je Woche, der nicht am Sonntagvormittag oder Vormittag eines Wochenfeiertags gegeben werden darf.
  • Ein ½ freier Tag am Vormittag geht mindestens bis 14 Uhr.
  • Ein ½ freier Tag am Nachmittag/Abend beginnt spätestens um 14 Uhr.
  • Am ½ freien Tag darf nur 4 Stunden (5 Stunden bei Endproben) gearbeitet werden.
  • Bekanntgabe der freien Tage wie TVöD/TV-L am Haus, mindestens 2 Wochen vorher.
  • Ausgleichstag für die Arbeit am Wochenfeiertag innerhalb von 8 Wochen (bisher 1 Spielzeit).
  • § 66 Abs. 4 zur Erreichbarkeit wird gestrichen.
  • Ab 1.1. 2026 Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich:
  • Vollzeit 39 Stunden (bisher 40).
  • Separate Zusatzvereinbarung über Mehrarbeit nur noch bis 44 Stunden möglich (bisher bis 46 Stunden im Arbeitsvertrag)
  • Bei bestehenden Verträgen Reduzierung um 1 Std. (39 Std. müssen angeboten werden).
  • Zuschläge für Überstunden bis 1,5-fache Mindestgage steigen auf 30% (darüber 15%).
  • Mehrarbeit wird nach 6 Wochen zuschlagspflichtig (bisher nach der Spielzeit).
  • Öffnungsklausel für Arbeitszeitkonten.

  • Grundsätzlich die Änderungen wie in der jeweiligen Sonderregelung.
  • Ruhezeitverkürzungen am Nachmittag und die Anrechnung von Fahrzeit auf die Ruhezeit bei der Rückfahrt, bleibt weiter möglich.
  • Zukünftig darf nur eine Verkürzung vor der Abfahrt oder auf der Rückfahrt in Anspruch genommen werden.
  • Diese Verkürzung ist 20-mal in der Spielzeit möglich.
  • Wenn es darüber hinaus Verkürzungen geben soll, so ist die Zustimmung des jeweiligen Vorstands erforderlich.
  • Grundsätzlich gilt zukünftig: Je angefangene 5 Verkürzungen wird 1 zusätzlicher freier Tag gewährt.
  • Ausgleichszeitraum ist die Spielzeit.

Die Regelungen zu freien Tagen, Ruhezeiten und Wochenplänen gelten bereits ab 1. August 2025. Manche Regelungen sind in der SZ 2025/26 noch nicht verbindlich. Das liegt daran, dass manche Bühnen die kommende Spielzeit schon durchdisponiert haben.

Die Regelungen zur Arbeitszeit und Zuschlägen in der Sonderregelung Bühnentechnik gelten ab 1. Januar 2026.

  • Wenn in Ausnahmefällen ein freier Werktag nicht gegeben werden kann, dann gelten in der Spielzeit 26/26 längere Ausgleichsfristen.
  • In der Spielzeit 25/26 gelten auch bereits fest disponierte Vorstellungen und Proben mit Orchester als Grund für so eine Ausnahme.
  • ½ freier Tag kann in Solo & BT nicht am Vormittag eines Sonntags oder Wochenfeiertags gegeben werden. 2025/26 noch eine Soll-Regelung
  • Die ½ freien Tage werden für Tanz-Solo 25/26 unverbindlich 6 Wochen im Voraus bekanntgeben. Ab 26/27 verbindlich.
  • 3 probenfreie Kalendertage nach der Premiere – 25/26 noch eine Soll-Regelung. Auch 25/26 muss mindestens 1 Werktag nach der Premiere probenfrei sein.
  • 3 probenfreie Kalendertage sind auch 26/27 noch eine Soll-Vorschrift, wenn bestehende Dispositionen die 3 probenfreien Kalendertage verhindern. Allerdings muss auch dann 1 Werktag probenfrei sein und die restlichen 2 Tage müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Premiere gegeben werden.
  • Die „Doppelfreizeiten“ (8 x 2 zusammenhängende freie Tage mit Sonntag, mindestens 4 x Samstag + Sonntag) sind 25/26 für alle Beschäftigten im NV Bühne eine Soll-Vorschrift. 26/27 eine Muss-Regelung für SR Solo und BT. In den SR Chor und Tanz kann auch 26/27 noch davon abgewichen werden, wenn eine bereits jetzt bestehende Vorstellungsdisposition die freien Wochenenden unmöglich macht.
  • 5 Stunden Ruhezeit vor der Vorstellung und 5 Stunden Ruhezeit vor der Maske bei großen Rollen – 25/26 noch eine Soll-Regelung.

Ab der nächsten Spielzeit haben alle NV-Bühne-Beschäftigten Anspruch auf einen freien Werktag jede Woche und ½ freien Tag je Woche.

Zukünftig kann der ½ Tag auch für Solo und Bühnentechnik nicht mehr auf den Sonntagvormittag oder den Vormittag eines Wochenfeiertags gelegt werden. Das bedeutet mehr Freizeit.

Die freien Werktage müssen in den Sonderregelungen Chor, Tanz und Solo 6 Wochen vorher angekündigt werden.

Die ½ freien Tage werden im Tanz und Chor ebenfalls 6 Wochen vorher angekündigt.

Für Solo werden die ½ freien Tage im Wochenplan bekanntgegeben.

Für Solo-Tänzerinnen gibt es in der Spielzeit 25/26 eine unverbindliche Vorschau auf die ½ freien Tage für 6 Wochen. Ab der Spielzeit 26/27 werden für Solo-Tänzer:innen auch die ½ freien Tage 6 Wochen vorher angekündigt.

In der Sonderregelung Bühnentechnik werden die ganzen und ½ freien Tage zum gleichen Zeitpunkt bekanntgeben, wie bei den Mitarbeitenden im TVöD oder TV-L am Haus, spätestens 14 Tage vorher.

Nein, der freie Werktag und der ½ freie Tag kann nur noch im Einvernehmen mit dem Mitglied verändert werden.

Ja.

Es gibt 8 x 2 zusammenhängende freie Tage mit einem Sonntag (Doppelfreizeit).

4 Mal muss es ein klassisches Wochenende sein, also Samstag und Sonntag,
4 Mal kann entweder Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag frei sein.

Pro Spielzeithälfte müssen 4 Doppelfreizeiten vergeben werden.

Außerdem wird es 8 x pro Spielzeit 1,5 zusammenhängende freie Tage künftig für alle Sonderregelungen geben.

Ja, zukünftig haben alle NV Bühne Beschäftigten Anspruch auf einen freien Ausgleichstag, wenn sie an einem Wochenfeiertag arbeiten. 

Dieser freie Tag muss innerhalb von 8 Wochen gewährt werden. Auf Wunsch des Mitglieds, kann der Zeitraum auch verlängert werden.

Nein, an den ersten 3 Kalendertagen dürfen zukünftig nur Vorstellungen stattfinden. Dazu zählen auch Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vorstellung stehen.

Diese Tage sind aber nicht zusätzlich zu geben, d. h. dort können auch freie Werktage und ½ freie Tage gegeben werden.

Ja, zwischen zwei Proben muss eine Ruhezeit von 4 Stunden gewährt werden. 

10 Mal in der Spielzeit kann die Ruhezeit auf 3 Stunden verkürzt werden. Wird die Ruhezeit verkürzt, wird dafür 1/3 Tagesgage gezahlt.

Ja, wenn die Arbeitszeit im Bereich BT geteilt wird, dann ist auch hier eine 4h Ruhezeit zu gewähren.

Zukünftig kann die Arbeitszeit nicht mehr auf mehr als 2 Abschnitte verteilt werden.

Jein.

Hier wird es etwas kompliziert.

Grundsätzlich gibt es 5 Stunden Ruhezeit vor Beginn der Vorstellung für alle. Davon profitieren diejenigen, die weniger als 1 Stunde vor der Vorstellung im Theater sein müssen. Auf jeden Fall gibt es aber mindestens 4 Stunden Ruhezeit, bevor das Mitglied sich vor der Vorstellung im Theater einfinden muss.

Bei einer außergewöhnlichen Belastung beträgt die Ruhezeit bevor ich für eine Vorstellung im Theater sein muss 5 Stunden.

Das gilt jedenfalls für große Rollen und Partien, kann aber auch am Umfang der Rolle/Partie liegen oder anderen durch die Art der Mitwirkung begründeten Anforderungen.

Nach der Vorstellung bleibt es bei einer angemessenen Ruhezeit. So wollen wir ermöglichen, dass die Mitglieder vor Ort selbst entscheiden, wie sie ihren Tag nach einer Vormittagsvorstellung gestalten.

Die Abrüstzeit gibt es nach jeder Vorstellung und nach den 4 Endproben für alle Darstellenden.

Doppelvorstellungen des gleichen Stücks sind auch weiterhin möglich. Zwischen zwei unterschiedlichen Stücken gelten die normalen Ruhezeiten.

Die Nachtruhe von 11 Stunden muss gegeben werden.

Wenn durch einen unvorhersehbaren betrieblichen Grund die Ruhezeit verkürzt werden muss, so kann sie auf 10 Stunden verkürzt werden. Diese Verkürzung darf nicht geplant oder disponiert werden. Vorher muss der Vorstand gehört werden.

Als Ausgleich gibt es dann einen zusätzlichen ½ freien Tag innerhalb von 2 Wochen.

Diese Frage ist strittig.

Bei diesem Teilabschluss wurde in den Sonderregelungen Solo, Chor und Tanz keine Regelung über die Arbeitszeit getroffen. In jedem Fall, endet die Ruhezeit vor der Abfahrt in dem Moment, wo die Beschäftigten in den Bus steigen. Nach der Rückkehr beginnt die (Nacht-) Ruhezeit erst nach der Ankunft am Theater.

In der Sonderregelung Bühnentechnik gilt nach wie vor, dass die Hälfte der Fahrtzeit als Arbeitszeit gilt. Die Nachtruhe gilt auch hier ab der Rückankunft am Theater.

An Tagen ohne Endproben darf in der Sonderregelung Solo höchstens 7 Stunden exklusive Pausen geprobt werden.
Arbeitsunterbrechungen unter 20 Minuten zählen nicht als Pausen.

Werden durch die angeordnete Teilnahme an einer Beleuchtungsprobe die 7 Stunden Probe am Tag überschritten, gibt es dafür ein ½ freien Tag. Der muss innerhalb von 4 Wochen nach der Premiere gegeben werden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, über eine Öffnungsklausel vor Ort andere Regelungen bei den Ruhezeitverkürzungen zu vereinbaren. Diese Vereinbarungen sind möglich, wenn es einen entsprechenden Ausgleich für die Verkürzung gibt.

Es gibt Arbeitsunterbrechungen (wie die berühmte Zigaretten- oder Kaffepause) die nicht als Pausen gelten.

Eine Pause die nicht zur Arbeitszeit zählt muss mindestens 20 Minuten dauern.
Dauert sie länger als 60 Minuten, wird dieser Teil auf die 7 Stunden angerechnet.

Der Wochenplan wird immer Donnerstag der Vorwoche bekannt gegeben. Darin steht: 

  • Name der Produktion
  • Die Beteiligten
  • Der Ort
  • Beginn und Ende der Proben
  • Die Art der Probe (z.B. szenisch oder musikalisch) 
  • Maskenzeiten 
  • Ende der Vorstellung mit einer 30minütigen Abrüstzeit (pauschal)
  • bekannte Termine (wie Shootings, Interviews, Versammlungen, etc.)
  • freie Werktage 
  • ½ freie Tage
  • Eine unverbindliche Wochenvorschau für die übernächsten Woche

Der Wochenplan erscheint am Donnerstag der Vorwoche.

Ja, der Wochenplan ist verbindlich. Änderungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. 

Geändert werden kann:

  • Die Art der Probe (z.B. szenisch oder musikalisch), das Zeitfenster bleibt aber gleich.
  • Die Produktion (in der Sonderrregelung Tanz muss dafür der Vorstand gehört werden).
  • Wenn ein zusätzliches Zeitfenster gebucht werden soll, ist das nur unter den Regeln der Mitbestimmung (Betriebs- oder Personalräte) möglich.
  • Nach 14 Uhr des Vortags ist eine Änderung nur noch im Einvernehmen möglich.

Wenn der Wochenplan geändert wird (außer beim Wegfall von Proben), muss es dafür eine gesonderte Mitteilung in geeigneter Form geben. Das kann auch eine mündliche Ansage auf der Probe sein.

Doch, der Tagesplan konkretisiert den Wochenplan.
Die genauen Szenen- und Probeninhalte werden über den Tagesplan bekanntgegeben.
Auch wenn jemand später kommen muss, früher fertig ist oder ganze Proben ausfallen, wird das über den Tagesplan mitgeteilt.

Soweit die Inhalte (also z.B. Szenen oder Akte) der Bühne bekannt sind, werden sie unverbindlich im Wochenplan angekündigt.

Ja, theoretisch ist das möglich. An den normalen Probentagen allerdings nur noch für 7h täglich. Davon profitieren alle, die noch keine betrieblichen Regelungen am Theater haben.

Der Wochenplan ist in der Mitbestimmung und auch die Betriebs- und Personalräte können hier Einfluss nehmen.

Auch eine zeitliche Verschiebung ist nicht mehr ohne Weiteres möglich. Es ist also klar, ob es geteilte, oder lange Proben gibt. Und auch Anproben und Korrepetitionsstunden können nicht einfach so zugebucht werden.

Nein, der Tagesplan kann zukünftig nicht mehr verändert werden.

Wenn es einen kurzfristigen Notfall gibt, ist eine Änderung nur im Einvernehmen möglich.

Nein. Der Wochenplan ist der verbindliche Plan. Änderungen des verbindlichen Wochenplans, die bis 14 Uhr des Vortags gesondert mitgeteilt werden, müssen zur Kenntnis genommen werden.

Darüber hinaus gibt es keine Erreichbarkeitspflicht mehr.

Nein, aber dafür gibt es zukünftig 3 probenfreie Kalendertage nach der Premiere. Dies gilt sowohl für Solo als auch für Chor und Tanz.

Diese Regelung gilt nur für Darstellende.

Bei allen anderen wird der Beginn der Arbeit vor einer Vorstellung im Wochenplan geregelt.
In jedem Fall gibt es 5 Stunden Ruhezeit vor dem tatsächlichen Beginn der Vorstellung unabhängig davon, wann man im Theater sein muss.

Ja. Ab Januar 2026 ist Vollzeit in BT eine 39-Stunden-Woche.

Ja. Es ist möglich, die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 44 Stunden zu erhöhen. Dafür gibt es ein zweites Dokument. Für jede Stunde über 39h gibt es dann einen Zuschlag.

Ja. Die zusätzliche Vereinbarung kann mit 6 Monaten Frist zum 31. Juli gekündigt werden. 

Die Gage bleibt gleich, die Arbeitszeit wird aber reduziert. Daher handelt es sich hier um eine Gehaltserhöhung für den Bereich Bühnentechnik.

Ja, für neue Verträge wird es diesen Zuschlag ab Januar 2026 geben.
Wer vereinbart wöchentlich mehr als 39h zu arbeiten, bekommt für diese Stunden einen Zuschlag.

Der Zuschlag beträgt bis zur 1,5fachen Mindestgage 30%. Wenn die individuelle Gage höher ist, beträgt der Zuschlag 15%.

Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit muss innerhalb von 6 Wochen ausgeglichen werden. Wird die Mehrarbeit nicht ausgeglichen, gibt es einen Zuschlag.

Der Zuschlag ist bis zur 1,5 fachen Mindestgage 30%. Bei höheren Gagen 15%

Mehrarbeit, also mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit in der Woche, muss innerhalb von 6 Wochen ausgeglichen werden.

Wenn das nicht passiert, wird ein Zuschlag fällig. 

Innerhalb einer Spielzeit muss die Mehrarbeit dann ausgeglichen sein. 

Ja, für den Bereich BT können Arbeitszeitkonten vereinbart werden.

Nein, jetzt haben wir nur über Arbeitszeit verhandelt. Nichtverlängerung ist das nächste große Thema, das die Gewerkschaften verhandeln wollen.

Es bedeutet, dass wir nur einen Teil unserer Forderungen verhandeln konnten und einen nächsten Teil demnächst angehen werden. Dabei wird es u.a. um Teilzeit oder die Arbeitszeiten von Solist:innen im Büro gehen.

Jede Woche heißt, dass der freie Werktag in jeder Woche gegeben wird und nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann. 

Je Woche bedeutet, dass der ½ freie Tag insgesamt pro Woche einmal gegeben werden muss. Die ½ freien Tage können aber auch gesammelt werden. In 26 Wochen müssen in jedem Fall 26 ½ freien Tage gegeben werden.

Zukünftig ist klar, dass ½ freier Tag spätestens um 14 Uhr beginnen muss. Er kann auch frühestens um 14 Uhr enden.

An einem ½ freien Tag kann auch nicht mehr als 4 Stunden gearbeitet werden. Außer an Endprobentagen, da sind es 5 Stunden.

Endproben sind die 4 zeitlich unbegrenzten Proben die es schon jetzt im Chor und Tanz gibt. Je nach Sparte also KHP, OHP, GP und eine weitere Probe, oder AMA, HP1, HP2 und GP.

Bei Wiederaufnahmen gilt eine Probe als Endprobe.

Nach jeder Vorstellung oder Probe mit Kostüm und Maske wird pauschal eine Abrüstzeit von 30 Minuten für die Darsstellenden berechnet. Eine Ruhezeit beginnt erst nach dem Ende der Abrüstzeit.

Eine Soll-Regelung bedeutet, dass diese Regel normalerweise umgesetzt werden muss. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

Ja, der NV Bühne tritt wieder in Kraft, damit alle schnell von den beschlossenen Regelungen profitieren können. Das Streikrecht wird wegen der “Friedenspflicht” nach der Wiederinkraftsetzung eingeschränkt.

Der NV Bühne hat aber keine Mindestlaufzeit und kann zukünftig immer zum 30.06. mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.

Weitere Gagenstufen wurden in diesem Teilabschluss nicht verhandelt. Auch da werden wir weiter dranbleiben.

In BT verbessert sich die Gage, weil die Arbeitszeit um 1 Stunde bei vollem Lohnausgleich reduziert wird. 

Wir werden mit dem Bühnenverein weiter über Arbeitszeitregelungen verhandeln. Dann geht es um Büro-Solo, Regelungen und Erfassung der Arbeitszeit in Solo und Teilzeit.

Wir werden mit dem Bühnenverein im Mai auch über den Abschluss von ver.di verhandeln. Diese Anpassungen sollen dann auch die NV Bühne Beschäftigten rückwirkend ab April bekommen. Der Abschluss betrifft die Theater, die im technischen Bereich und in der Verwaltung den TVöD anwenden.

Ich brauche Hilfe