Anpassung TV-L / TV-H (Tarifeinigung 2026)

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Darauf haben sich die Künstler:innen-Gewerkschaften mit dem Deutschen Bühnenverein geeinigt:

  1. Erhöhung der Gage um 2,8 % (mind. 100 Euro) ab 1. April 2026,
    um 2,0 % ab 1. März 2027
    und um 1,0 % ab 1. Januar 2028
  2. Verhandlungszusage über die Übernahme der Erhöhung der Schichtzulage, sobald die Theaterbetriebszulage erhöht wird.

Es wird für die NV-Bühne-Beschäftigten an Theatern verhandelt, in denen das nichtkünstlerische Personal in den Geltungsbereich des TV-L oder TV-H fällt. TV-L ist der Tarifvertrag der Länder, TV-H gilt für das Land Hessen. Nicht betroffen sind Beschäftigte in Theatern, in denen der TVöD angewendet wird.

Hier findest du alle Häuser aufgelistet

Der TV-L-Abschluss 2026 beinhaltet:

  1. Erhöhung des Gehalts um 2,8 % (mind. 100 Euro) ab 1. April 2026, um 2,0 % ab 1. März 2027 und um 1,0 % ab 1. Januar 2028
  2. Steigerung der Schichtzulage von 40€ auf 100€

Die Künstler:innengewerkschaften haben gefordert:

  1. Erhöhung der Gage um 2,8 % (mind. 100 Euro) ab 1. April 2026, um 2,0 % ab 1. März 2027 und um 1,0 % ab 1. Januar 2028
  2. Verhandlungszusage über die Übernahme der Erhöhung der Schichtzulage, sobald die Theaterbetriebszulage erhöht wird.

Die Erhöhung der Schichtzulage bzw. Theaterbetriebszulage soll pauschal auf das Gehalt angerechnet werden, da im NV Bühne keine eigene Zulage existiert, aber schichtähnliche Arbeit geleistet wird.

Die Anpassungsverhandlungen werden von den Künstlergewerkschaften GDBA, BFFS, unisono und VdO geführt.

Viele NV Bühne-Beschäftigte arbeiten faktisch im Schichtdienst (z. B. Bühnen-, Masken-, Orchesterdienste). Daher soll der Erhöhungsbetrag pauschal dem Gehalt zugeschlagen werden.

Die linearen Erhöhungen greifen rückwirkend zum 1. April 2026, weitere Schritte folgen zum 1. März 2027 und 1. Januar 2028.

Für alle NV Bühne-Beschäftigten an TV-L- und TV-H-Bühnen verbessert sich das Gehalt. Die NV Bühne-Beschäftigten im Bereich TVöD hatten ihre letzte Anpassung schon 2025. Die nächsten Anpassungsverhandlungen für den TVöD Bereich finden im Jahr 2027 statt.

In dieser Tarifeinigung geht es ausschließlich um die Anpassungen der NV-Bühne Beschäftigten an TV-L- und TV-H-Häusern. Regulär gelten die Abschlüsse nur für Gewerkschaftsmitglieder, allerdings werden sie von den Theatern in der Regel auf alle NV-Beschäftigten übertragen.

Was bedeutet…

§12a NV Bühne regelt, dass Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sinngemäß auf NV-Bühne-Beschäftigte an Theatern übertragen werden. Es handelt sich dabei um eine Art „Verbindungsklausel“ zwischen den Tarifwerken. Das Wort „sinngemäß“ bedeutet, dass wegen der unterschiedlichen Tarifverträge nicht alle Bestandteile eins zu eins übertragen werden können. Deshalb ist die Übertragung kein Automatismus, sondern es finden Verhandlungen statt. Am Ende sollen aber die künstlerisch Beschäftigten an Theatern in gleicher Weise profitieren, wie ihre Kolleg:innen in der Technik und Verwaltung.

Anpassungstarifverhandlungen sind Verhandlungen, in denen es primär um Gehälter geht. Immer wenn ver.di im öffentlichen Dienst einen Tarifabschluss durchsetzt, finden danach gemäß §12a NV Bühne auch Anpassungsverhandlungen für NV Bühne statt.

Eine lineare Erhöhung meint eine prozentuale Steigerung des Tabellenentgelts für alle. Der Mindestbetrag von 110 Euro sorgt zusätzlich dafür, dass untere Entgeltgruppen relativ stärker profitieren.

Im TV-L erhalten Beschäftigte, die im Schichtdienst arbeiten, eine monatliche Zulage. Diese wurde um 60 Euro erhöht. Eine solche Zulage existiert im NV Bühne formal nicht. Trotzdem arbeiten Theaterbeschäftigte durch die unregelmäßigen und teilweise späten Arbeitszeiten “schichtartig”. Selbst aus Sicht des Bühnenvereins ist das in den Gagen bereits „eingepreist“. Daher ist es nur konsequent, dass auch die Erhöhung der Schichtzulage übernommen werden muss.

TV-L ist der Tarifvertrag der Länder, TV-H gilt für das Land Hessen. Beide unterscheiden sich vom TVöD und sind von den derzeitigen Anpassungsverhandlungen nicht betroffen.

TVöD ist der Tarifvertrag öffentlicher Dienst im Bund und den Kommunen. Viele städtische Angestellte, aber auch Techniker:innen an Stadttheatern fallen unter den TVöD.

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