Kündigung NV Bühne

GDBA und BFFS haben den Tarifvertrag NV Bühne zum 30. Juni gekündigt.

Hier haben wir FAQs mit ein paar wichtigen Antworten für euch zusammengestellt.

Die Kündigung von Tarifverträgen ist für Gewerkschaften normal, es hat etwas mit der sogenannten „Friedenspflicht“ zu tun. So dürfen Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer Forderungen erst dann Arbeitskampfmaßnahmen (Beispielsweise Streik) ergreifen, wenn der Tarifvertrag  durch Kündigung beendet worden ist. 

Die Kündigung bedeutet aber nicht automatisch, dass wir zu Streiks aufrufen. Zunächst bemühen wir uns weiter darum, die notwendigen Verbesserungen auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Die Kündigung ist ein Zeichen, die nötigen Reformen des NV Bühne jetzt mit aller Kraft gemeinsam anzugehen und effektiv umzusetzen. 

Erstmal nichts, alle Regeln gelten nämlich automatisch weiter „bis eine neue Vereinbarung getroffen worden ist“, so steht es im Tarifvertragsgesetz.

Solange sich der individuelle Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag NV Bühne bezieht, ändert sich erst mal nichts.

Nehmt Kontakt mit der Rechtsabteilung auf, wir unterstützen Euch. 

recht@gdba.de

+49 (0) 40 4328244-11
Mo-Fr. 9.30 Uhr – 16.30 Uhr
Freitags 9.30 Uhr – 13.00 Uhr

Der Tarifvertrag gilt auch jetzt im Prinzip nur für Gewerkschaftsmitglieder. In der Praxis wenden die Theater den Tarifvertrag aber für alle an.

Es ist immer ein Vorteil, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Je mehr wir sind, desto ernster wird man uns nehmen.

Von unseren Erfolgen profitieren alle Beschäftigten, auch diejenigen, die nicht Mitglied sind. Und das Trittbrettfahren ist unsolidarisch.

Wer einen besseren NV Bühne haben möchte, sollte spätestens jetzt Mitglied werden.

Für Vorsitzende und Stellvertretungen gilt der Nichtverlängerungsschutz durch die Bezugnahme auf den NV Bühne im Arbeitsvertrag normal weiter.

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften können (Tarif-) Verträge schließen, in denen es um Bezahlung und allgemeine Arbeitsbedingungen geht. (z.B. Gage, Urlaub, Arbeitszeiten, freie Tage).

Für Künstler:innen an Theatern, die von öffentlichem Geld unterhalten werden, gibt es zwei Tarifverträge, den TVK (Tarifvertrag für Musiker:innen in Konzert- und Theaterorchestern) und den NV Bühne (Normalvertrag Bühne). Während der TVK nur für die Orchestermusiker:innen gilt, gilt der NV Bühne für alle anderen künstlerisch Beschäftigten mit den Sonderregelungen Solo, Bühnentechnik, Chor und Tanz. 

Verhandelt und unterschrieben ist der NV Bühne von den drei Gewerkschaften BFFS, GDBA und VdO und auf der Arbeitgeberseite vom Deutschen Bühnenverein. Alle Theater, die Mitglied im deutschen Bühnenverein sind, müssen den NV Bühne anwenden. 

Den NV Bühne gibt es für die Solist:innen als „NV Solo“ seit 1924, er wurde mit den Verträgen für Chor, Tanz und Bühnentechnik 2003 zum NV Bühne zusammengefasst. 

Jeder einzelne Arbeitsvertrag muss sich nach diesem Tarifvertrag richten. Nur wenn die Bedingungen für das Mitglied besser sind, darf der Arbeitsvertrag vom NV Bühne abweichen.

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