
FAQ
Fragen zu den Anpassungstarifverhandlungen
Für alle NV Bühne-Beschäftigten im TVöD-Bereich erhöht sich die Gage zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag von 200€ und dann um 5,5 %.
Für die NV Bühne-Beschäftigten im Solo und BT-Bereich, die in den ersten drei Berufsjahren sind und zum 1. 9. 2023 an eine andere Bühne des Deutschen Bühnenvereins wechseln, erhöhen sich die Gagen um einen Sockelbetrag von 35€ und dann um 5,5%.
Die Einstiegs- und Mindestgagen im TVöD-Bereich steigen ebenfalls um den Sockelbetrag von 35€ und dann um weitere 5,5 %. Die Einstiegsgage wird damit von 2.715€ auf 2.900€ und die Mindestgage von 2.915€ auf 3.110€ erhöht.
Für die Beschäftigten im TV-L- und TV-H-Bereich wird im Herbst verhandelt.
Für den Inflationsausgleich für Gäste werden Verhandlungen geplant.
Die Beschäftigten des Opernchors und der Tanzgruppen im TvöD-Bereich bekommen 200€ + 5,5%. Die Tabellen steigen ebenfalls um 200€ + 5,5%.
Der Bühnenverein hat den geforderten Inflationsausgleich für Gäste und Freischaffende rundweg abgelehnt. Die Gewerkschaft werden ihre erarbeiteten Vorschläge dennoch vorlegen und die Forderung nicht nur weiter erheben, sondern erwägen, ihr mit geeigneten Maßnahmen Nachdruck zu verleihen. Jedoch profitieren auch die Gäste direkt durch die automatische Anhebung ihrer Mindestgage für Proben und Aufführungen durch die Tarifanpassung
Die NV Bühne-Beschäftigten an Häusern, an denen der TVöD Anwendung findet, bekommen folgenden Inflationsausgleich:
Einmalzahlungen im Juni 1240€ und von Juli bis Februar 220€ pro Monat (steuer-und sozialabgabenfrei). Diese Beträge werden Netto ausgezahlt.
Überblick
- Juni = 1.240€ Einmalzahlung
- Juli = 220€
- August = 220€
- September = 220€
- Oktober = 220€
- November = 220€
- Dezember = 220€
- Januar ’24 = 220€
- Februar ’24 = 220€
Die Bundesregierung hat den Arbeitgebern erlaubt, bis Ende 2024 jedem Arbeitnehmer EUR 3.000 als Ausgleich für die erhöhten Lebenshaltungskosten steuer- und abgabenfrei auszubezahlen. Auch die Theater müssen auf den Betrag keine Sozialabgaben zahlen. Die Zahlung ist keine Staatsleistung, der Arbeitgeber muss sie selbst aufbringen.
TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes und der Kommunen und somit die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten.
Der TVöD regelt die näheren Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses vom Vertragschluss über allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Sozialbezüge, Zulagen, Urlaub bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es gibt den TVöD in zwei Ausführungen: Für den Bereich des Bundes den TVöD-Bund und für die kommunalen Arbeitgeber und Beschäftigten den TVöD-VKA. Die Regelungen für West und Ost sind gleich.
Die NV Bühne-Beschäftigten an den Häusern, an denen der TV-L Anwendung findet, müssen sich noch ein wenig gedulden, die Gewerkschaft ver.di hat noch nicht mit den Verhandlungen begonnen. Gleiches gilt für die Beschäftigten im Geltungsbereich TV-H. Laut NV Bühne § 12a werden die Gagen je nachdem, was ver.di verhandelt hat, auf die NV Bühne-Beschäftigten sinngemäß angepasst.
Aktuell gibt es nur eine Gage: die Mindestgage, sie beträgt 2.715,-€.
Ab dem 01.09.2023 wird die Mindestgage in Einstiegsgage umbenannt und gilt dann ab sofort nur für Beschäftigte im 1. und 2. Berufsjahr. Außerdem wird eine neue Stufe eingeführt für Beschäftigte ab dem 3. Berufsjahr – sie bekommen dann 2.915,-€. Diese Gagenstufe ist dann die neue Mindestgage.
Ab dem 1. März steigen die Einstiegsgage auf 2.900€ und die Mindestgage auf 3.110€.
Die Berufsanfänger:innen haben durch die 2022 beschlossene Anhebung Mindestgage von 2.000€ auf 2.550€ und dann auf 2.715€ im Verhältnis zu den länger Beschäftigten bereits sehr profitiert. Dass diese Gruppe nun eine Runde bei den Erhöhungen aussetzen muss, war eine verhandelte Bedingung zwischen den Gewerkschaften und dem Deutschen Bühnenverein.
Dafür konnte verhandelt werden, dass die Mindest- und Einstiegsgage am 1. März früher dynamisiert werden als ursprünglich geplant.
Fragen zu den Manteltarifverhandlungen
Aktuell verhandeln die Gewerkschaften GDBA, VdO und BFFS mit dem Deutschen Bühnenverein über das Theater „Entlastung und Planbarkeit“. Konkret geht es um die Einführung eines neuen Arbeitszeitsmodells – wir nennen das Rahmenmodell. Desweiteren geht es um Probenregelungen, freie Tage Regelungen, Ruhezeitregelungen, Regelungen zu Wochenplänen, Tagesplänen, Regelungen zur Erreichbarkeit
An Tarifverhandlungen sind meist mehr als 20 Personen beteiligt. Gemeinsame Termine für die Meisten zu finden ist eine Herausforderung. Der größte Teil arbeitet ehrenamtlich, was die Terminfindung erschwert.
Es besteht bei NV Bühne ein großer Reformbedarf. Die vielen komplexen Themen können nur nach und nach behandelt werden. Wir beeilen uns und arbeiten intern unter großem Druck.
Nach intensiven und zunächst konstruktiv verlaufenen Tarifverhandlungen hat der Deutsche Bühnenverein als Arbeitgebervertretung in der letzten Runde am 25. April bereits erzielte Verhandlungsfortschritte wieder zurückgenommen.
Seit Oktober 2022 hatten sich die Tarifparteien aufeinander zubewegt und gemeinsam an einem neuen Arbeitszeitmodell gearbeitet, das der Theaterpraxis gerecht werden sollte – ein Modell, das sowohl den Schutz der Beschäftigten vor Überbeanspruchung als auch die Flexibilität des künstlerischen Produktionsprozesses gewährleisten würde.
In der letzten Verhandlungsrunde hat der Deutsche Bühnenverein die Arbeitnehmerseite jedoch überraschend mit neuen Bedingungen konfrontiert, u.a.
- Tarifierung von 10 Stunden Arbeitszeit am Tag
- Ermöglichung der wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden über mehrere Monate hinweg
- Kein zeitnaher Ausgleich dieser Arbeitsbelastungen
Auf dieser Grundlage haben sich die Künstler*innen-Gewerkschaften gezwungen gesehen, die zweitägig angesetzten Verhandlungen zu unterbrechen.
Nein. Denn solange die Gewerkschaften die Verhandlungen nicht als gescheitert erklären und den Tarifvertrag kündigen gilt die Friedenspflicht.
Deswegen haben die Gewerkschaften die Verhandlungen auch unterbrochen und nicht abgebrochen. Unter bestimmte Voraussetzung ist ein Warnstreik zulässig. Aber alle Beschäftigten, nicht nur die Gewerkschaftsmitglieder, dürfen Mobilisierungskampagnen und Informationsaktionen außerhalb ihrer Arbeitszeit machen, wie z.B. eine Ansage vor oder nach der Vorstellung. Solche Aktionen können sehr wirksam sein.
Fragen zur Bezahlung
Seit dem 1. Januar liegt die Mindestgage für NV Bühnebeschäftigte im Bereich Solo und ATuV bei 2.715,-€. Am 1. September wird es für Beschäftigte ab dem 3. Berufsjahr mindestens 2.915,-€ geben. Die Gage für Beschäftigte ab dem 3. Berufsjahr heißt dann Mindestgage und die Gage für Beschäftigte im 1. und 2. Jahr heißt dann Einstiegsgage. Weitere Erhöhungen und Stufen sollen verhandelt werden.