Anpassung TVöD (Tarifeinigung 2025)

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Darauf haben sich die Künstler:innen-Gewerkschaften mit dem Deutschen Bühnenverein geeinigt:

  1. Erhöhung der Gage um 3,0 % (mind. 110 Euro) ab 1. April 2025
    und um 2,8 % ab 1. Mai 2026
  2. Erhöhung der Zuwendung (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) auf 79,6% in der Spielzeit 2025/26
    und auf 85 % ab der Spielzeit 2026/27
  3. Verhandlungszusage über eine Neuregelung des Urlaubs im NV Bühne,
    jedenfalls ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
  4. Verhandlungszusage über die Übernahme der Erhöhung der Schichtzulage, sobald die Theaterbetriebszulage erhöht wird.

Es wird für die NV-Bühne-Beschäftigten an Theatern verhandelt, in denen das nichtkünstlerische Personal in den Geltungsbereich des TVöD fällt. TVöD ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bund und den Kommunen. Nicht betroffen sind Beschäftigte in Theatern, in denen der TV-L und TV-H angewendet wird.

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Nein. Der Teilabschluss zur Arbeitszeit ist ein separater Verhandlungsstrang des NV Bühne. Der Teilabschluss Arbeitszeit gehört zu den Manteltarifverhandlungen, in denen es um die Arbeitsbedingungen abseits des Gehalts geht. Die Anpassungsverhandlungen gemäß §12a beziehen sich ausschließlich auf die Übertragung der Ergebnisse des TVöD-Abschlusses.

Der TVöD-Abschluss 2025 beinhaltet:

  1. Erhöhung des Gehalts um 3,0 % (mind. 110 Euro) ab 1. April 2025 und um 2,8 % ab 1. Mai 2026
  2. Erhöhung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) auf 85 % ab 2026
  3. Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
  4. Steigerung der Schichtzulage von 40€ auf 100€

Die Künstler:innengewerkschaften fordern die sinngemäße Übernahme aller genannten Punkte in den NV Bühne:

  1. Erhöhung der Gage um 3,0 % (mind. 110 Euro) ab 1. April 2025 und um 2,8 % ab 1. Mai 2026
  2. Erhöhung der Zuwendung (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) auf 85 % ab 2026
  3. Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
  4. Übernahme der Erhöhung der Schichtzulage um 60€

Die Schichtzulage soll pauschal auf das Gehalt angerechnet werden, da im NV Bühne keine eigene Zulage existiert, aber schichtähnliche Arbeit geleistet wird.

Der Tarifabschluss im TVöD stellt ein Gesamtpaket dar. Wenn nicht zusätzlich eine Erhöhung der Zulage, der Zuschläge und ein zusätzlicher Urlaubstag verhandelt worden wären, wären die Gehaltssteigerungen höher ausgefallen. Oder bildlich gesprochen: wäre im gesamten „Kuchen“ (Tarifabschluss) von ver.di ein „Kuchenstück“ (Zuwendung, Urlaubstag oder Schichtzulage) nicht verhandelt worden, wären die anderen Kuchenstücke (lineare Erhöhung des Gehalts) dafür größer ausgefallen. Auch die künstlerisch Beschäftigten haben Anrecht auf den ganzen Kuchen. Wir sind nicht bereit für einen „öffentlichen Dienst light“ und fordern die volle Übernahme des TVöD-Abschlusses!

Die Anpassungsverhandlungen werden von den Künstlergewerkschaften GDBA, BFFS, unisono und VdO geführt.

Viele NV Bühne-Beschäftigte arbeiten faktisch im Schichtdienst (z. B. Bühnen-, Masken-, Orchesterdienste). Daher soll der Erhöhungsbetrag von 60 Euro pauschal dem Gehalt zugeschlagen werden.

Nein. Der Urlaubsanspruch im NV Bühne unterscheidet sich in der Zählung vom öffentlichen Dienst. In der Praxis gibt es durch unregelmäßige Dienstplangestaltung oft sogar weniger echte Erholung.

Zwar sind im NV Bühne 45 Kalendertage Urlaub vorgesehen. Die 30 regulären Urlaubstage beziehen sich allerdings auf eine 5-Tage-Woche. Außerdem ist der Urlaub dort frei nehmbar. Durch geschickten Einsatz von Urlaubstagen als Brückentagen rund um Feiertage, können TVöD Beschäftigte auf zusammenhängende Freizeiten von 60 Tagen kommen.

Die linearen Erhöhungen greiefn rückwirkend zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026. Die Zuwendungserhöhung gilt ab 2026, der Urlaubstag ab 2027.

Für alle NV Bühne-Beschäftigten an TVöD-Bühnen verbessern sich Gehalt, Urlaub und Sonderzahlung. Die NV Bühne-Beschäftigten in den Bereichen TV-L und TV-H hatten ihre letzte Anpassung schon um den Jahreswechsel 2024/25. Die nächsten Anpassungsverhandlungen für den TV-L und TV-H Bereich finden im nächsten Jahr statt.

In dieser Tarifeinigung geht es ausschließlich um die Anpassungen der NV-Bühne Beschäftigten an TVÖD-Häusern. Regulär gelten die Abschlüsse nur für Gewerkschaftsmitglieder, allerdings werden sie von den Theatern in der Regel auf alle NV-Beschäftigten übertragen.

Was bedeutet…

§12a NV Bühne regelt, dass Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sinngemäß auf NV-Bühne-Beschäftigte an Theatern übertragen werden. Es handelt sich dabei um eine Art „Verbindungsklausel“ zwischen den Tarifwerken. Das Wort „sinngemäß“ bedeutet, dass wegen der unterschiedlichen Tarifverträge nicht alle Bestandteile eins zu eins übertragen werden können. Deshalb ist die Übertragung kein Automatismus, sondern es finden Verhandlungen statt. Am Ende sollen aber die künstlerisch Beschäftigten an Theatern in gleicher Weise profitieren, wie ihre Kolleg:innen in der Technik und Verwaltung.

Anpassungstarifverhandlungen sind Verhandlungen, in denen es primär um Gehälter geht. Immer wenn ver.di im öffentlichen Dienst einen Tarifabschluss durchsetzt, finden danach gemäß §12a NV Bühne auch Anpassungsverhandlungen für NV Bühne statt.

Der neue, zusätzliche Urlaubstag ab 2027 soll nicht die Theaterferien verlängern, sondern individuell genutzt werden können. Das bedeutet ein bisschen Flexibilität. Natürlich muss er im Einvernehmen mit dem Theater genommen werden, aber er kann nicht einseitig gewährt werden.

Eine lineare Erhöhung meint eine prozentuale Steigerung des Tabellenentgelts für alle. Der Mindestbetrag von 110 Euro sorgt zusätzlich dafür, dass untere Entgeltgruppen relativ stärker profitieren.

Im TVöD erhalten Beschäftigte, die im Schichtdienst arbeiten, eine monatliche Zulage. Diese wurde um 60 Euro erhöht. Eine solche Zulage existiert im NV Bühne formal nicht. Trotzdem arbeiten Theaterbeschäftigte durch die unregelmäßigen und teilweise späten Arbeitszeiten “schichtartig”. Selbst aus Sicht des Bühnenvereins ist das in den Gagen bereits „eingepreist“. Daher ist es nur konsequent, dass auch die Erhöhung der Schichtzulage übernommen werden muss.

TVöD ist der Tarifvertrag öffentlicher Dienst im Bund und den Kommunen. Viele städtische Angestellte, aber auch Techniker:innen an Stadttheatern fallen unter den TVöD.

TV-L ist der Tarifvertrag der Länder, TV-H gilt für das Land Hessen. Beide unterscheiden sich vom TVöD und sind von den derzeitigen Anpassungsverhandlungen nicht betroffen.

Die Zuwendung ist im NV Bühne die Bezeichnung für die Jahressonderzahlung. Sie beträgt bisher 72% einer Monatsgage. Sie wird zu einem Drittel im Dezember als Weihnachtsgeld und zu zwei Dritteln im Juni als Urlaubsgeld ausgezahlt.

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