Jetzt reicht’s
Streik
Streik ist ein gewerkschaftliches Mittel im Arbeitskampfrecht, um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen. Der Streik gilt dabei als „ultima ratio“, das heißt als letztes Mittel, und soll mit Bedacht eingesetzt werden.
Neben den unbefristeten Streiks gibt es auch sogenannte Warnstreiks, die die Verhandlungen begleiten und unterstützen. Dadurch wird die Ernsthaftigkeit der gewerkschaftlichen Forderungen unterstrichen.
Im künstlerischen Bereich gab es in der Vergangenheit nur vereinzelte Warnstreiks, die lokal begrenzt waren.
Streik der Bühnenbeschäftigten
2015 fand der letzte bundesweite Streik der Schwester-Gewerkschaften GDBA und VdO statt. Der Bühnenverein war damals nicht bereit, bei der Übernahme des Abschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Gewerkschaften zuzugehen. Nach einem Warnstreik, bei dem an allen Theatern die Proben um 10 Uhr für 15 Minuten bestreikt wurden, gab es die notwendige Bewegung und die Gewerkschaften konnten ihre Forderungen durchsetzen.
Solidaritätsstreiks
2023 hat die GDBA erstmals an den Staats- und Landestheatern zu Solidaritätsstreiks mit ver.di aufgerufen. Die NV-Bühne-Beschäftigten profitieren von den Abschlüssen im öffentlichen Dienst. Der GDBA ist es daher ein Anliegen, ver.di in seinen Forderungen und den Tarifverhandlungen zu unterstützen.
Und jetzt?
Die GDBA hat den NV Bühne zum 31.12.2024 gekündigt. Solange der Tarifvertrag läuft, besteht die sogenannte Friedenspflicht. Wenn der Tarifvertrag im Januar 2025 ausgelaufen ist, ist es möglich, die NV-Bühne-Beschäftigten zu Streiks aufzurufen.
Wenn es aktuelle Streikaufrufe der GDBA gibt, werden immer alle wichtigen Fragen in den FAQs behandelt.