
Jetzt reicht’s
Streik
GDBA ruft alle Mitglieder im TV-L-Bereich zu Solidaritätsstreiks mit ver.di auf
Die Lohntarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in den Ländern (TV-L) – ohne Hessen – sind bis jetzt ohne Ergebnis geblieben. Die Gewerkschaft ver.di fordert u.a. 10,5 % mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro. Die dritte Verhandlungsrunde läuft vom 7. bis 9. Dezember 2023.
Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sind relevant für die NV Bühne-Beschäftigten an den Häusern, wo der Tarifvertrag der Länder angewendet wird (TV-L), denn durch den § 12a NV Bühne, werden die von ver.di verhandelten Ergebnisse auf die Gagen der NV Bühne-Beschäftigten „sinngemäß angepasst“.
Deswegen ruft die GDBA alle ihre Mitglieder im TV-L-Bereich zu Solidaritätsstreiks mit ver.di auf.
Für die Koordination nehmt bitte vor Ort Kontakt mit den Kolleg:innen vom GDBA-Lokalverband auf. Bei Fragen stehen sonst auch die Landesverbandsvorsitzenden oder die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Der Aufruf zum Solidaritätsstreik gilt, bis eine Einigung erzielt wird.
Ja, denn es ist ein Solidaritätsstreik, der rechtlich möglich ist, weil die NV Bühne-Beschäftigten über § 12a von den Verhandlungsergebnissen profitieren. Im § 12a NV Bühne steht folgendes:
„Werden die Arbeitsentgelte der unter den TV-L fallenden Beschäftigten rechtsverbindlich allgemein geändert, sind die Gagen der Mitglieder, deren Arbeitgeber den TV-L anwendet oder anzuwenden hat, diesen Veränderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen.“
Zu einem eigenen Streik darf die GDBA dagegen erst aufrufen, wenn der Tarifvertrag gekündigt und ausgelaufen ist.
Das machen die Lokalverbandsvorsitzenden. Wenn sie es nicht möchten, können sie ihre Landesverbandsvorsitzenden bitten, dies zu tun. Die Solidaritätsstreik-Mitteilung erfolgt formlos per Mail, man kann dabei nichts falsch machen. Es macht Sinn, den Aufruf zum Solidaritätsstreik ans Schwarze Brett zu hängen. Hier kann man ihn auf deutsch und hier auf englisch runterladen.
Sprecht Euch für die Planung vor Ort mit dem Lokalverbandsvorstand ab. In jedem Fall muss eine Person die Streikliste führen. Das ist wichtig für die Auszahlung des Streikgelds. Wichtig ist, dass diese Listen aufgehoben werden.
Die Unterschirftenliste ist wichtig damit wir Streikgeld an die Teilnehmenden GDBA-Mitglieder auszahlen können. Außerdem müssen wir im Zweifel den Überblick behalten, wer teilgenommen hat, falls es zu Unstimmigkeiten mit der Leitung kommen sollte.
(Achtung! die Streikliste ist ausschließlich für den GDBA-internen Gebrauch, nicht für den Arbeitgeber!)
Ja. Die GDBA wird in jedem Fall für alle Mitglieder Streikgeld zahlen, unabhängig davon, wie lange sie Mitglied sind. Aufgrund der Kurzfristigkeit wird die genau Berechnung des Streikgeld nachgereicht. Dabei orientieren wir uns an den Regelungen anderer Gewerkschaften. Das Streikgeld kann grundsätzlich nicht den vollen Lohnverlust auffangen, das ist bei allen Gewerkschaften so.
Da sind sich die Expter:innen nicht einig. Um sicher zugehen, kannst du Mitglied in der GDBA werden, mitstreiken und dann sogar Streikgeld bekommen. Hier kannst du Mitglied werden. Für die ersten sechs Monate kostet es nur 7,- € ohne Anspruch auf Rechtsschutz.
Nein
Dort sollten nur die Mitglieder streiken, die TV-L haben.
Eine einfache Regel ist: wenn du aktuell einen Inflationsausgleich bekommst, bist du an einem TVöD Haus, dann darfst du nicht streiken.
Es kusieren an manchen Lokalverbänden noch alte GDBA-Streikwesten, die genutzt werden können. Streikwesten mit dem neuen GDBA-Logo gibt es derzeit nicht. Warnwesten sind nicht obligatorisch fürs Streiken. Für die Sichtbarkeit der Teilnahme können im Mitgliederbereich kleine Poster ausgedruckt werden. Auch Kostümteile oder Requisiten repräsentieren die Beschäftigten im NV Bühne gut.
Solidarität muss man tun, deswegen macht ein Solidaritätsstreik nur Sinn, wenn man an der Veranstaltung teilnimmt.
Grundsätzlich so lange, wie die Aktion vor Ort geht. Wenn die Kolleg:innen von ver.di die Aktion verlassen, empfehlen wir den NV Bühne-Beschäftigten zurück an ihre Arbeit zugehen.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Dies muss in Abstimmung mit den anderen Gewerkschaften vor Ort entschieden werden.
Wir empfehlen es.
Die GDBA hat zum Solidaritätstreik mit ver.di aufgerufen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sind relevant für die NV Bühne-Beschäftigten an den Häusern, wo der Tarifvertrag der Länder angewendet wird (TV-L), denn durch den § 12a NV Bühne, werden die von ver.di verhandelten Ergebnisse auf die Gagen der NV Bühne-Beschäftigten „sinngemäß angepasst“. Wir profitieren also von ver.dis Stärke, deswegen beteiligen wir uns.