
BEDINGUNGEN SCHAFFEN
Bedeutung erhalten
Forderungen
Die GDBA hat das erklärte Ziel, den NV Bühne grundlegend zu reformieren.
Mit unserem Ziel sind wir Teil einer bundesweiten Reformbewegung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und stehen Seite an Seite mit unseren Schwestergewerkschaften und vielen wichtigen Verbänden.
Wir wollen
- Ein Mindestgagenstufensystem
- Begrenzung der Arbeitszeit
- Planbarere Arbeitszeiten pro Tag, pro Woche und pro Spielzeit
- Reform der Befristung und Nichtverlängerungsregelung
- Mitsprache der Ensembles bei künstlerischen und sozialen Fragen
- Beteiligung bei der Findung von Theaterleitungen
- Tarifliche Sicherheit für Freischaffende und Hybridbeschäftigte
- Schutz vor Machtmissbrauch in Zusammenarbeit mit Betriebs-und Personalräten
Tarifverhandlungen

Der Tarifausschuss der GDBA verhandelt Seite an Seite mit den Schwestergewerkschaften BFFS und VdO den NV Bühne mit dem Deutschen Bühnenverein.
In unserem FAQs findet man mehr Infos zu den aktuellen Verhandlungen.
Kontakt
tarifausschuss@gdba.de
Aktuelle Verhandlungen
Die aktuellen Tarifverhandlungen über das Thema „Entlastung und Planbarkeit“ sind gescheitert. Hier findet ihr die aktuelle Pressemitteilung.
Im Mitgliederbereich gibt es eine Videopräsentation zu unseren Forderungen.
Darum geht es:
- Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells – Das Rahmenmodell
- Probenregelungen
- Freie Tage-Regelungen
- Ruhezeitregelungen
- Planbarkeit: Regelungen zu Wochenplänen, Tagesplänen
- Regelungen zur Erreichbarkeit
Inflationsausgleich für NV Bühne-Beschäftigte im TVöD-Bereich
Einigung im Hinblick auf den Inflationsausgleich. Im Übrigen wurden die Verhandlungen vertagt.
Die Anpassungstarifverhandlungen der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und ihrer Schwestergewerkschaften mit dem Deutschen Bühnenverein wurden am 09.05.2023 in Köln vertagt. Im Hinblick auf den Inflationsausgleich gibt es allerdings bereits eine Einigung.
Alle NV Bühne-Beschäftigten an Häusern, an denen der TVöD Anwendung findet, bekommen unter den gleichen Bedingungen wie im TVöD-Abschluss vom 22.04.2023 den Inflationsausgleich: Einmalzahlungen im Juni 1240,- EUR und von Juli bis Februar 220,- EUR. Diese Beträge werden Netto ausgezahlt.
Der Umgang mit dem Inflationsausgleich für Gäste und die Dynamisierung der Einstiegs- und Mindestgage sowie die tarifliche Erhöhung 2024 für die Einstiegsgagenbezieher:innen ist offen geblieben.
Die Gespräche werden mit dem Ziel fortgesetzt, einen sozial ausgewogenen Tarifabschluss zu finden. Aufgrund des NV Bühne sind die Tarifpartner:innen zu Anpassungstarifverhandlungen im Falle von TVöD-Abschlüssen verpflichtet.
Einigung bei Künstler:innengagen erreicht – die Mindestgage steigt in zwei Schritten und wird dynamisiert
Der Deutsche Bühnenverein und die Künstler:innengewerkschaften GDBA, VdO und BFFS haben sich nach intensiven Tarifverhandlungen in der vierten Runde auf eine neue Gagenregelung für die Solobeschäftigten und Bühnentechniker:innen verständigt. Danach wird die Mindestgage in zwei Stufen von bisher € 2.000 ab dem 01.09.2022 auf zunächst € 2.550 und ab dem 01.01.2023 auf € 2.715 angehoben. Ebenso werden die Gastgagen entsprechend erhöht und erfahren damit auch eine Steigerung von mehr als 35 Prozent.
Im Vorfeld hatte der Deutsche Bühnenverein seinen Mitgliedern bereits die normative Empfehlung gegeben, die Mindestgage ab 01.09.2022 auf € 2.500 anzuheben. Nun hat man sich auf einen gemeinsamen Kompromiss verständigen können.
Die Tarifparteien haben sich darüber hinaus geeinigt, die Mindestgage ab den Tarifrunden 2023/2024 zu dynamisieren. So ist sichergestellt, dass sich diese genauso wie die übrigen Gagen und Gehälter an den Bühnen linear entwickelt.
Teil des Abschlusses ist auch die Einführung einer Stufe in Form einer ebenfalls dynamisierten Beschäftigungszulage in Höhe von € 200 auf die Mindestgage zu Beginn der Spielzeit 2023/2024. Solobeschäftigte und Bühnentechniker:innen, die länger als zwei Jahre an Theatern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, gearbeitet haben, erhalten dann mindestens € 2.915.
Weitere strukturelle Erhöhungen der Gagen ab Herbst 2023 und 2024 sind an eine tarifliche Vereinbarung zur Teilzeit geknüpft.
Der BFFS war an den letzten beiden Verhandlungsrunden beteiligt und wird diesen Abschluss als neuer Partner in der Verhandlungsgemeinschaft der Künstler:innengewerkschaften mit unterzeichnen.
Lisa Jopt, Geschäftsführende Präsidentin GDBA: „Dies ist ein historischer gemeinsamer Erfolg. Die Dynamisierung der Gagen ist seit über dreißig Jahren ein Thema der Gewerkschaften. Dass Bühnenkünstler:innen im Vergleich zum öffentlichen Dienst wie Küchenhilfen und Bot:innen bezahlt werden, ist vorbei. Weitere Verbesserungen werden wir angehen.“
Der Weg in den Tarifausschuss führt über die Mitarbeit im Landesvorstand. Dort vertreten die Beisitzer:innen die vielfältigen Perspektiven und Interessen der Mitglieder – zum Beispiel einer Berufsgruppe oder der Freischaffenden. Auf Bundesebene bilden die Beisitzer:innen aller sieben Landesverbände für die Berufsgruppen Solo, Opernchor, Tanz, ATuV und die Gruppe der Freischaffenden jeweils einen Gruppenrat, deren Vorsitzende Mitglied im Hauptvorstand sind. Zudem bilden die fünf Gruppenratsvorsitzenden zusammen mit der Präsidentin den Tarifausschuss und bringen sich dort in die Tarifverhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein ein.
Hier geht’s zum Organigramm
Der Tarifausschuss trifft sich immer mittwochs von 15 – 17 Uhr zum Jour Fixe.
NV-Bühne-Reform
Der Normalvertrag (NV) Bühne steht seit vielen Jahren in der Kritik, da er mangelhaft bis gar nicht das regelt, was ein Tarifvertrag eigentlich regeln sollte: Arbeitszeit, Bezahlung, Sozialschutz. Hier sind unsere Forderungen für eine NV Bühne-Reform im Detail.
Wir wollen
- Ein Mindestgagenstufensystem
- Die Beseitung des Sparten-Paygaps zwischen den Kollektiven und allen anderen Beschäftigten
- Die Beseitung des Tarifvertrag-Paygaps zwischen dem öffentlichen Dienst und den NV Bühne-Beschäftigten
Wir wollen mehr Entlastung und Planbarkeit im künstlerischen Alltag.
- Die Freie Tage-Regelung soll für alle verständlich und gleich sein.
- Die Freie Tage-Regelung aus der Sonderregelung Chor (NV Bühne §74) soll übernommen und angepasst werden, wir wollen einen freien Werktag pro Kalenderwoche und einen halben freien Tag je Woche.
- Zwischen den freien Werktagen dürfen nicht mehr als zehn Arbeitstage liegen.
- Nach einem halben freien Tag darf nicht länger als vier Stunden gearbeitet werden.
- Für das Arbeiten an einem Wochenfeiertag fordern wir einen freien Werktag innerhalb von vier Wochen als Ersatz.
- Die freien Tage müssen drei Monate im Voraus bekannt gegeben werden.
- Der 1. Mai und 24. Dezember sollen dienstfrei sein.
- Spätestens jede 3. Kalenderwoche soll es 1,5 zusammenhängende freie Tage geben.
- Allen steht ein freies Wochenende pro Monat zu (ganzer Samstag, ganzer Sonntag).
4 Std. zwischen zwei Proben
5 Std. vor Haupt- und Generalproben
4 Std. zwischen Vorstellungen, Vormittagsvorstellung und Probe
5 ½ Std. für Solo vor großen Partien/Rollen
5 ½ Std. für Opernchor vor großen Choropern
5 ½ Std. für Tanz: wenn es sich ausschließlich um eine Ballettvorstellung handelt
Ausgleich bei Verkürzung der Ruhezeiten
1/3 Tagesgage bei Verkürzung der Ruhezeit um 1 Stunde
2/3 Tagesgage bei Verkürzung um 2 Stunden
- Arbeitszeit soll nicht mehr als 8 Stunden dauern. Eine Stunde davon ist Vertrauensarbeitszeit.
- Einführung eines Modell zur Quantifizierung von Arbeitszeit – Das Rahmen-Modell (Arbeitstitel)
- Das Rahmen-Modell berechnet Arbeitszeit in 4 Stunden-Pauschalen. Dieses Pauschalen heißen Regel-Rahmen.
- Wenn ein Regel-Rahmen vom AG nicht beansprucht wird oder nur 10 Minuten gearbeitet wurde, werden im Rahmen der Arbeitszeiterfassung 4 Stunden berechnet.
- Überschreitungen der vorgesehenen Regel-Rahmen-Anzahl sind möglich und werden extra vergütet.
- Mehr dazu im Mitgliederbereich
- Die freien Tage müssen 3 Monate im Voraus bekannt gegeben werden
- Abschaffung der Erreichbarkeitspflicht
- Verbindliche Wochen- und Tagespläne
- „Büro raus aus Solo“
Folgende Berufe sollen in den Geltungsbereich von SR ATuV:
Ausstattungsleiter:innen, Direktor:innen des künstlerischen Betriebs, Direktor:innen, soweit sie Arbeitnehmer: innen sind, Disponent:innen, Dramaturg:innen, Grafiker:innen, Leiter:innen des KBBs, Orchestergeschäftsführer:innen (Management und Direktorat), Pressereferent:innen, Referent:innen / Assistent:innen von Intendanz sowie von den künstlerischen Betriebs-Theaterfotograf:innen, Referent:innen der Öffentlichkeitsarbeit, Orchester-/Chor-/Tanzbüro, Theaterpädagog:innen / -vermittler:innen - Aus ATuV (V= Verwaltung) soll ATuB werden (B= Büro)
- Einführung SR Gast
- Stärkung der Vorstände (als Prävention vor Missbrauch der Teilzeitregelung)
- Damit sich die Vorstände weisungs- und angstfrei für ihre Wähler:innen einsetzen können, müssen sie Nichtverlängerungsschutz bekommen.
- Die Vorstände von Solo und BT sollen die gleichen Rechte wie die Vorstände des Opernchores und Tanz bekommen.
- Schulungsrecht-/Pflicht – Kosten trägt der Arbeitgeber (vgl. Betriebsverfassungsgesetz §37)
- Arbeitsbefreiung für Gewerkschaftsfunktionär:innen für Gewerkschaftsarbeit
- Die Beteiligungsrechte der Vorstände müssen bei den Themen „Arbeitszeit“ und „Teilzeit“ gestärkt werden.
Die Nichtverlängerungpraxis muss grundlegend geändert werden, denn die dauerhafte Angst der Beschäftigten, dass ihr Vertragsverhältnis aus den sogenannten künstlerischen Gründen endet ist der ultimative Nährboden für Machtmissbrauch.
Auch, dass Nichtverlängerungen bei Intendanzwechsel ausgesprochen werden ohne, dass man sich mit dem künstlerischen Ausdruck oder der sozialen Situation der Beschäftigten auseinandersetzen muss, muss geändert werden.
Die Freischaffenden in der GDBA sind eine der größten Gruppen. Sie bestehen aus vielen Künstler:innen, die sehr unterschiedlichen Beschäftigungsformen nachgehen.
Für die abhängig Beschäftigten fordern wir eine eigene Sonderregelung im NV Bühne.
Themen NV Bühne
1. Absageregelung
2. Arbeitszeit
3. Aufwendungsersatz
4. Vergütung
5. Urheberrecht/Medienrecht/Leistungsschutzrechte
6. Unfallversicherung
Bundespolitische Ebene
1. Sozialversicherungsstatus
2. KSK
3. Arbeitslosenversicherung
4. Altersvorsorge
Weitere Themen
Machtmissbrauch hat viele Gesichter und ist ein Dauerbrenner in der Branche und darüber hinaus. Grundsätzlich ist Machtmissbrauch der Missbrauch einer höheren Position, um einer anderen Person zu schaden. Die Angst vor Nicht-Verlängerung und bei Bühnendarsteller:innen auch die Angst vor „künstlerischem Liebesentzug“ (durch die Besetzungspolitik) führen zu dauerhaftem Schweigen.
Formen von Machtmissbrauch
Systematisches Nicht-Grüßen, Informationen vorenthalten, absichtlich unpünktlich kommen, Beschimpfen, Lächerlich machen, Abwerten, dauerhaft hohe Arbeitsleistung fordern, zu wenig Ruhezeiten einräumen, Entscheidungen nicht begründen, sondern durchdrücken, rassistische Bemerkungen/Gesten
Bitte wenden Sie sich bei Verdacht auf Machtmissbrauch an unser Mitgliederbüro info@gdba.de.
Ein Stadt-, Staats- oder Landestheater ist nicht nur ein Ort, an dem Kunst produziert wird, sondern auch ein Betrieb mit vielen Mitarbeiter:innen.
Den Leitungsstrukturen und -personen kommt also eine entscheidende Aufgabe zu. Gerade politische Entscheidungsträger:innen stehen vor der äußerst komplexen Aufgabe, durch die Auswahl dieser Position(en) und der Definition der Strukturen, in denen diese agieren werden, den Grundstein für erfolgreiche und gesellschaftlich relevante Theaterarbeit für die nächsten Jahre zu legen.
Intendanzfindung
- Transparente Auswahlprozesse
- Öffentlichkeit der Ausschreibungen und der Auswahlkriterien
- Einsehbare Auswahlkriterien, insbesondere im Hinblick auf Diversitätskompetenz, Managementkompetenz, Personalführung, Bereitschaft zur Weiterbildung, Kritikfähigkeit sowie soziale Nachhaltigkeit
- Überprüfung dieser Fähigkeiten im Bewerbungsprozess zB. durch Assesmentcenter
- Verbindliche Einbeziehung von paritätisch und divers besetzten Auswahlgremien ab dem frühest möglichen Zeitpunkt
- Einbeziehung von Mitarbeitenden, Verbänden, Interessenvertretungen und Arbeitnehmer:innenvertretungen
- Rechtzeitiger Beginn des Prozesses
Intendanzwechsel
- Der gesamte Prozess des Leitungswechsels muss transparent für die gesamte Einrichtung gestaltet werden, nicht nur für die Mitarbeitenden, die in Gremien daran beteiligt sind (z.B. Betriebs- oder Personalrat).
- Begleitung der Mitarbeitenden im Wechselprozess, direkte Kommunikation (nicht über die Presse.)
- Soziale Nachhaltigkeit: Schluss mit der Theaterfolklore und dem Irrglauben, neue künstlerische Handschriften wären nur mit dem Austausch der gesamten künstlerischen Belegschaft möglich.
Ensembles müssen zukünftig mehr Mitsprache bei den künstlerischen Entscheidungen haben.
Außerdem:
- Damit sich die Vorstände weisungs- und angstfrei für ihre Wähler:innen einsetzen können, müssen sie Nichtverlängerungsschutz bekommen.
- Die Vorstände von Solo und BT sollen die gleichen Rechte wie die Vorstände des Opernchores und Tanz bekommen.
- Schulungsrecht und -Pflicht für Vorstände – Kosten trägt der Arbeitgeber (vgl. Betriebsverfassungsgesetz §37)
- Arbeitsbefreiung für Gewerkschaftsfunktionäre für Gewerkschaftsarbeit
- Stärkung der Vorstände (als Prävention vor Missbrauch der Teilzeitregelung)
- Die Beteiligungsrechte der Vorstände müssen bei den Themen „Arbeitszeit“ und „Teilzeit“ gestärkt werden.
Betriebs- und Personalräte sind unsere wichtigsten Partner vor Ort, wenn es um den Schutz, die Stärkung und Durchsetzung der Rechte der Mitarbeitenden an den Theatern geht. Zur ihrer Stärkung bieten wir regelmäßig NV Bühne-Schulungen für Betriebs- und Personalräte an.