Information Solidaritätsstreik

Wann darf ich streiken?

Du darfst streiken, wenn die GDBA dich dazu aufruft. Die GDBA verhandelt aktuell, gemeinsam mit den Tarifpartner:innen VdO und BffS, mit dem Deutschen Bühnenverein über Arbeitszeit und dort insbesondere über Entlastung und Planbarkeit für die NV Bühne-Beschäftigten. Da wir einen gültigen Tarifvertrag haben und diesen gerade verhandeln, herrscht eine Friedenspflicht. Deswegen dürfen die NV Bühne-Beschäftigten und GDBA-Mitglieder nicht streiken.

Was hat dann die Tarifrunde der ver.di mit mir zu tun?

Alle NV Bühne-Beschäftigten profitieren von dem Erfolg der Verhandlungen von ver.di. Warum? Weil in den sog. Anpassungstarifverhandlungen zwischen Bühnengewerkschaften und Bühnenverein die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes auf unseren Tarifvertrag NV Bühne „angepasst“ werden. Je höher die Tariferhöhung im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), desto höher die mögliche Anpassung unserer Tarife in unserem Tarifvertrag NV Bühne.

Soll ich trotzdem solidarisch am Warnstreik der ver.di teilnehmen?

Während der Arbeitszeit und ohne Zustimmung der Arbeitgeber:innen ist deine Teilnahme an einem Streik, auch Solidaritäts- oder Sympathiestreik, nicht erlaubt. Wenn du als NV Bühne-Beschäftigte:r und GDBA-Mitglied an einem Streik während der Arbeitszeit teilnimmst, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Falls der/die Arbeitgeber:in jedoch vorher schriftlich zustimmt, kann beispielsweise nach der Vorstellung eine Solidaritätsbekundung von der Bühne aus möglich sein. Hier muss dann jedoch jeder Einzelfall für sich betrachtet werden.

In deiner Freizeit verhält es sich allerdings anders. Außerhalb der Arbeitszeit freuen wir uns, wenn die NV Bühne-Beschäftigten die Kolleg:innen von ver.di unterstützen. Wir wünschen ihnen jedenfalls erfolgreiche Verhandlungen!

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