
TV Gast
Die Gewerkschaften BFFS, GDBA und VdO haben sich mit dem Deutschen Bühnenverein auf einen ersten Tarifvertrag für abhängig beschäftigte Gäste verständigt.
Dies ist eine bedeutende Verbesserung, da erstmals das Risiko von Krankheit und Vorstellungsausfall tariflich verbindlich geregelt wird. Bislang konnten Ansprüche von Gästen einzelvertraglich gänzlich ausgeschlossen werden. Die Zeiten dieser Knebelverträge gehören nun der Vergangenheit an.
Der TV Gast gilt für Verträge, die ab dem 1. Juni 2025 unterschrieben werden und ab dann oder später in Kraft treten. Für Verträge, die vor dem 1. Juni verhandelt werden, empfehlen wir eine Bezugnahme auf den TV Gast. Siehe auch „Inkrafttreten“.
TV GAST-die wichtigsten Regelungen
- Ausfallhonorare bei Vorstellungsabsage durch das Theater
- Gage im Krankheitsfall
- Urlaubsansprüche
- Inkrafttreten
Für alle Gäste in allen Sparten, für die befristete Arbeitsverträge für eine bestimmte Anzahl von Vorstellungen abgeschlossen werden. Er gilt nicht für Privattheater, Kleindarstellende, Statist:innen, Laien, Auszubildende oder Studierende.
Sagt das Theater eine ganze Produktion ab, müssen die Hälfte der Vorstellungsgagen plus eine Vorstellungsgage ausbezahlt werden.
Sagt das Theater einzelne Vorstellungen ab so gilt:
Absage unter vier Wochen vorher: 100 % Auszahlung
Absage bis zu vier Wochen vorher : 50 % Auszahlung
Absage bis zu acht Wochen vorher : 25 % Auszahlung
Achtung: Das Theater kann eine Ersatzvorstellung anbieten, kommt im Vertragszeitraum keine Einigung über eine solche zustande, muss ausbezahlt werden.
Achtung: Das Ganze gilt nur, wenn der Grund für den Ausfall in den Risikobereich des Theaters fällt, also auch Krankheit im Ensemble, schlechter Kartenverkauf, technische Störungen, nicht aber Streik und behördliches Verbot.
Das Ausfallhonorar muss vom Theater gezahlt werden, wenn die Absage „aus der Sphäre des Theaters“ erfolgt und bis zum Ende des Vertragszeitraums keine Ersatzvorstellung vereinbart worden ist. Diese Ersatzvorstellung kann dann auch nach dem ursprünglichen Vertragsende liegen, man ist aber nicht verpflichtet, ein Angebot für eine Ersatzvorstellung anzunehmen. Die Probengage wird nicht ausfallvergütet.
Sagt das Theater aus Gründen ab, die aus seinem Betrieb stammen (technische Störung, Krankheit, auch mangelnder Kartenverkauf) so kommen sie aus seiner Sphäre und die Regeln des TV Gast gelten. Kommen die Gründe von außerhalb (behördliche Untersagung, auch Streik) so muss das Theater nicht zahlen.
Zunächst gibt es ein garantiertes 50-plus-1-Honorar und darüber hinaus ein flexibles Ausfallhonorar, dessen Höhe davon abhängt, wie kurzfristig eine Vorstellung abgesagt wird.
50% der vertraglich vereinbarten Vorstellungen + 1 weitere Vorstellung werden auf jeden Fall voll bezahlt.
Ja! Abhängig vom Zeitpunkt der Absage wird zusätzlich zur garantierten Hälfte plus einer Vorstellung für jede weitere ausgefallene Vorstellung der folgende Anteil der Abendgage gezahlt:
25% bei Absage bis 8 Wochen vorher
50% bei Absage unter 8 bis 4 Wochen
100% bei Absage unter 4 Wochen
Ja! Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es vom vom ersten Tag an (der gesetzliche Anspruch würde erst 4 Wochen nach Vertragsbeginn greifen)
Wer in der Probenphase krankheitsbedingt ausfällt, bekommt die Probengage ohne Abzüge weiter ausgezahlt. Für den Probentag an dem man krank ist, erhält man also dasselbe, wie wenn man gesund wäre.
Wer krankheitsbedingt eine Vorstellung absagen muss, erhält 50% der vereinbarten Vorstellungsgage, mindestens die Mindestgastgage, höchstens die doppelte Mindestgastgage (im Moment 580,00 Euro an TVöD-Häusern)
Ja! Je 26 Beschäftigungstage (Probenzeitraum + Vorstellungstage) besteht jetzt Anspruch auf drei Urlaubstage. Der Urlaub soll möglichst in der Probenzeit genommen werden. Er kann auch für berufliche Verpflichtungen genutzt werden.
Das Theater kann die Urlaubstage festlegen. Falls dies nicht geschieht, wird der Urlaub ausbezahlt. Hierbei wird das Probenentgelt mit der Premierengage zusammengezählt und durch die Beschäftigungstage geteilt. Es gibt Ober- und Untergrenzen.
Die Urlaubsvergütung berechnet sich auf Grundlage der Vergütungen für die Proben und die erste Vorstellung (Premiere)
Probenvergütungen + 1 Vorstellungsgage (Premiere) geteilt durch (Beschäftigungstage im Probenzeitraum + 1)
Die Urlaubsvergütung beträgt mindestens die Vergütung für einen Urlaubstag, mindestens aber Mindestgage für einen Probentag, höchstens 1,5-fache Mindestgage für einen Probentag.
Der neue Tarifvertrag für Gäste gilt für Gastverträge, die ab dem 1. Juni 2025 abgeschlossen werden. Für früher abgeschlossene Verträge muss der Tarifvertrag nicht angewendet werden, auch wenn der Vertrags(Produktions)zeitraum nach dem 1. Juni 2025 liegt.
Wir empfehlen den Vertrag nachzuverhandeln und die Regeln des TV Gast mit einzubeziehen. Auf keinen Fall aber sollte man sich die Einbeziehung des neuen Tarifvertrages durch Gagenabzug erkaufen müssen.
Der Deutsche Bühnenverein empfiehlt seinen Theatern, den TV Gast sofort anzuwenden. Seine Regeln werden verpflichtender Standard sein und geben auch dem Theater Rechtssicherheit. Unterstützung in dieser und allen anderen Vertragsfragen bekommt ihr auch unter recht@gdba.de.
Vertraglich vereinbart sind 10 Vorstellungen, die Vorstellungsgage beträgt 600 EUR, für alle 10 Vorstellungen würde man 6000 EUR verdienen.
Fall A: Die ganze Produktion wird Monate vorher abgesagt
50+1: 6 Vorstellungen werden zu 100% (600 EUR) vergütet
+X: 4 Vorstellungen werden zu 25% (150 EUR) vergütet
Ausfallhonorar für alle 10 Vorstellungen beträgt 4200 EUR
Ausfall: 1800 EUR
Fall B: die letzten 5 Vorstellungen werden 4 bis 8 Wochen vorher abgesagt
50+1: die 6. Vorstellung wird zu 100% (600 EUR) vergütet
+X: 4 Vorstellungsgagen werden zu 50% (300 EUR) vergütet
Ausfallhonorar für alle 5 Vorstellungen beträgt 1800 EUR
Ausfall: 1200 EUR
Fall C: die letzten 5 Vorstellungen werden weniger als 4 Wochen vorher abgesagt
50+1: die 6. Vorstellung wird zu 100% (600 EUR) vergütet
+X: 4 Vorstellungsgagen werden zu 100% (600 EUR) vergütet
Ausfallhonorar für alle 5 Vorstellungen beträgt 3000 EUR
Ausfall: 0 EUR