In der Fläche ist die Verkehrsgewerkschaft GDBA in fünf Regionen
gegliedert.
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| Region Nord | Region Nordost | Region Süd | Region Südwest | Region West |
Oberste satzungsgemäße Einrichtung der Region ist die
Regionalversammlung, deren Delegierte, soweit sie diesem Gremium nicht
auf Grund von Satzungsbestimmungen angehören, von den Mitgliedern
gewählt werden. Die Regionalversammlung ist für die Mitglieder der
Region öffentlich und findet rechtzeitig vor dem Gewerkschaftstag statt.
Sie bestimmt die Richtlinien der Gewerkschaftsarbeit in der Region und
wählt die Mitglieder des Regionalvorstandes, die diesem Gremium nicht
auf Grund von Satzungsbestimmungen angehören.
Zwischen den
Regionalversammlungen ist der Regionalbeirat, dem u. a. alle
Ortsgruppenvorsitzenden und je ein Mitarbeitervertreter der Gewerkschaft
aus jedem Wahlbetrieb bzw. jeder Dienststelle in der Region angehören,
das höchste Gremium der Region. Für die Führung der Geschäfte ist der
Regionalvorstand zuständig.
Um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder kompetente Ansprechpartner in der Fläche haben, sind in Frankfurt (Bundesgeschäftsstelle), Hamburg, Berlin, München, Stuttgart und Düsseldorf mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzte Geschäftsstellen der Verkehrsgewerkschaft GDBA eingerichtet.
Nähere Einzelheiten können der Satzung der Verkehrsgewerkschaft GDBA entnommen werden.
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