Rechte behinderter Menschen völkerrechtlich gestärkt
Nach jahrelanger Diskussion nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 eine Konvention über die Rechte behinderter Menschen an, die alle beitretenden Mitgliedsländer auf eine behindertengerechte Politik verpflichtet. Sie müssen Vorurteile und Barrieren abbauen und behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Vereinten Nationen haben damit erstmals in ihrer Geschichte die Gleichstellung von Behinderten völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben.
UN-Generalsekretär Kofi Annan appellierte an die Mitgliedstaaten, die Konvention schnellstmöglich zu ratifizieren. Sie tritt in Kraft, sobald 20 Länder den Vertrag angenommen haben. "Für 650 Millionen behinderte Menschen weltweit verspricht dieser Tag den Beginn einer neuen Ära", sagte Annan, "einer Ära, in der sie nicht länger Diskriminierungen erleiden müssen, die schon viel zu lange geduldet wurden".
Die Konvention schreibt eine bessere Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen vor – angefangen bei Schule und Ausbildung über die Gesundheitsvorsorge bis hin zum Beruf. Gleichstellungsgesetze sollen erlassen und diskriminierende Vorschriften gestrichen werden. "Die Konvention markiert eine Haltungsänderung: Behinderung wird nicht als Aufgabe der sozialen Fürsorge angesehen, sondern als ein Menschenrechtsanliegen", heißt es in einem Begleittext.
Weltweit gelten etwa zehn Prozent aller Menschen als behindert – körperlich, geistig oder seelisch. Allein 400 Millionen der 650 Millionen Behinderten leben in Entwicklungsländern, oft unter menschenunwürdigen Bedingungen. Behinderung ist gleichzeitig Ursache und Konsequenz von Armut: Menschen mit Behinderungen haben schlechteren Zugang zu Schulausbildung und Erwerbstätigkeit, sie sind sozial schlechter abgesichert und häufig von gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen. Dies erhöht ihr Risiko, in Armut zu fallen. Auf der anderen Seite sind arme Menschen eher von Behinderungen betroffen, da sie oft nicht in der Lage sind, sich und ihre Angehörigen ausreichend zu ernähren, im Krankheitsfall für Behandlungen aufzukommen und sich gegen soziale Risiken oder Naturkatastrophen abzusichern. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) geht davon aus, dass gegenwärtig nur ein bis zwei Prozent der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern Zugang zu angemessenen Unterstützungsleistungen haben. Sie müssen stärker als bisher als Personen angesehen werden, die gleichwertig am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Dazu leistet die Konvention einen wichtigen Beitrag.
Deutschland hat sich von Anfang an in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen aktiv an den Verhandlungen beteiligt und die Verhandlungsposition der Europäischen Union maßgeblich beeinflusst. Ein Schwerpunkt war dabei das Anliegen, besonders auch Frauen mit Behinderungen in der Konvention zu berücksichtigen.
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