Menschen mit Behinderung endlich im Pressekodex aufgenommen
Im Rahmen des derzeit diskutierten Antidiskriminierungsgesetzes hat der Deutsche Presserat im März 2005 eine Änderung seines Kodex beschlossen. Auch Menschen mit Behinderungen werden nun ausdrücklich im Deutschen Pressekodex berücksichtigt.
Bislang war nur eine Antidiskriminierungsregel auf Grund des Geschlechts, der Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe vorgesehen. Der ab sofort geltende Passus schließt auch Menschen mit Behinderungen ausdrücklich ein.
Da sich die im Pressekodex enthaltene Antidiskriminierungsregel an den Artikel 3 des Grundgesetzes anlehnt, wo behinderte Menschen seit 1994 Berücksichtigung finden, ist die jetzt vollzogene Änderung nur als konsequent zu bezeichnen.
Der Presserat betont durch diese Änderung die Bedeutung der Medien im Prozess der Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland. Nun muss beobachtet werden, ob behinderte Menschen das ihnen zur Verfügung stehende Instrument nutzen werden, um in berechtigten Fällen auf Diskriminierungen hinzuweisen.
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