Konzernrichtlinie "Behinderte integrieren" novelliert
Am 1. April 2004 ist beim DB Konzern die novellierte Konzernrichtlinie "Behinderte integrieren" in Form des Handbuches 171 in Kraft getreten. Der Konzernbetriebsrat und die Konzernschwerbehindertenvertretung haben am 6. März 2004 der neuen Konzernrichtlinie zugestimmt.
Anlässlich eines arbeitgeberseitig organisierten Workshops in Verbindung mit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 im Februar 2003 in Fulda wurden in Arbeitsgruppen die bisher bestehende Konzernrichtlinie von Personalreferenten, Interessens- und Gewerkschaftsvertretern sowie externen Experten auf ihre Funktionalität und Praktikabilität überprüft. Es wurden Verbesserungsvorschläge erarbeitet, wie die Abläufe innerhalb des DB Konzern bezüglich des Umgangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen im Interesse aller Beteiligten optimiert werden können.
Die neue Konzernrichtlinie beschreibt Grundsätze und definiert Prozesse wie z. B. das personenbedingte und das rationalisierungsbedingte Integrationsverfahren. Ebenso werden die Abläufe für Personalreferenten und Integrationsberater auch in Form von Arbeitshilfen und Checklisten transparent gemacht.
Eine Folge der Überprüfung von Integrationsprozessen war auch, dass die Integrationsberater – ehemals Berufsfürsorger – zu Jahresbeginn organisatorisch von DB Gesundheitsservice zu DB Vermittlung übergegangen sind und somit besseren Zugriff auf Arbeitsplätze, die für Beschäftigte mit Behinderungen geeignet sind, bekommen zu können.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA war in Form der ständigen Arbeitsgruppe Schwerbehinderte beim geschäftsführenden Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA sowie dem zuständigen Referenten, Thomas Schupp, in den Novellierungsprozess eingebunden.
Obwohl nicht alle Vorschläge der Verkehrsgewerkschaft GDBA umgesetzt werden konnten, ist jedoch zu konstatieren, dass die neue Konzernrichtlinie eine Verbesserung für Beschäftigte mit Behinderungen darstellt und die Interessensvertreter durch die neue Richtlinie verstärkt eingebunden werden können.
Bei Interesse – auch von Betriebs- und Personalräten - kann das entsprechend geänderte Handbuch, das allen Schwerbehindertenvertrauenspersonen der Verkehrsgewerkschaft GDBA als Arbeitshilfe dient, mit Angabe einer Mailadresse und der Funktion als PDF-Datei unter thomas.schupp@gdba.de per Mail angefordert werden.
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