Vereinbarung zum Europäischen Betriebsrat der Deutschen Bahn AG unterzeichnet

Ein Jahr nach Bildung des Europäischen Betriebsrats (EBR) bei der Deutschen Bahn haben Vertreter des Europäischen Betriebsrats und die Zentrale Leitung der Deutschen Bahn, vertreten durch die Arbeitsdirektorin Margarete Suckale, die Vereinbarung über die Geschäftsführung und Zuständigkeit des Europäischen Betriebsrats im DB Konzern unterzeichnet.

Der Europäische Betriebsrat ist am 7. Juli 2005 auf der Grundlage des deutschen Europäischen Betriebsrätegesetz (EBRG) gebildet worden. Mit der am 19. Juli 2006 unterzeichneten Vereinbarung werden die gesetzlichen Regelungen ergänzt und konkretisieret.

Wesentliche Inhalte der Vereinbarung sind Regelungen zur Geschäftsführung des EBR, die Möglichkeit zur Bildung eines Ausschusses und der Bildung von Arbeitsgruppen sowie weitergehende Regelungen der Gegenstände der Beratung und Unterrichtung. Zur Durchführung der Geschäfte ist eine Geschäftsstelle in Berlin eingerichtet worden.

Siehe auch:
Europäischer Betriebsrat bei der Bahn gebildet (07.07.2005)

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