DB Fernverkehr AG: Schlichtungsstelle regelt strittige Fragen zu Einsatzplänen und Schichten

Vom 5. bis 7. Dezember 2005 befasste sich die Tarifliche Schlichtungsstelle (TSST) für die DB Fernverkehr AG mit strittigen Fragen, die bei den Mitbestimmungsverfahren im Rahmen der Einsatzpläne und Schichten zum anstehenden Fahrplanwechsel entstanden waren und vor Ort nicht einvernehmlich gelöst werden konnten.

Der Großteil der vielen Beanstandungen bezog sich auf vier Hauptthemen, wobei die meisten Einsprüche der Frage nach den Pausen auf dem Zug galten. Die Betriebsräte bezweifelten den Erholwert dieser Pausen, jedenfalls in der Form, wie sie von der Arbeitgeberseite geplant waren. Beide Seiten der Schlichtungsstelle kamen schließlich darin überein, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) Bordservice mit ihren Regelungen zur Pause auf dem Zug weiterhin gelten und zur Anwendung kommen sollen. Während einer in der Schlichtung vereinbarten bundesweiten Pilotphase werden nun bis Anfang April 2006 Erfahrungswerte der Beschäftigten gesammelt. Für die Durchführung dieses Pilotverfahrens ergeht eine abgestimmte Weisung an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Ein weiteres Schwerpunktthema der Schlichtungsstelle waren die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzpausen. In einigen Betrieben wurden von der Arbeitgeberseite Pausen unmittelbar an den Anfang einer Schicht gelegt (Gastfahrt – Pause – Arbeitsleistung). Auch hier erklärten beide Seiten der TSST übereinstimmend, dass keine Pausen ohne vorhergehende Arbeitsleistung innerhalb der Schicht festgelegt werden. Die betroffenen Schichten werden noch vor Einführung der betroffenen Einsatz-/Schichtpläne geändert.

Bemängelt wurde auch, dass in vielen Einsatzplänen die bezahlte Arbeitszeit in keinem Verhältnis zur aufzuwendenden Ausbleibezeit steht. Die Teilnehmer der TSST verständigten sich darauf, dass der Arbeitgeber mit dem Gesamtbetriebsrat (GBR) eine Regelung zu dieser Frage erarbeitet. Bis zum Abschluss einer solchen Regelung achten die Betriebsparteien vor Ort darauf, dass Extremschichten gleichmäßig auf alle Beschäftigten verteilt werden.

Auch bei der Frage „Schichten über 12 Stunden“ wird die Arbeitgeberseite so disponieren, dass eine Gleichverteilung auf das vorhandene Personal erreicht wird.

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