Fachkonferenz in Kassel: Ja zum Flächentarifvertrag Schiene

 

Verhindert der von der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der Gewerkschaft TRANSNET angestrebte „Flächentarifvertrag Schiene“ Lohndumping? Welche Rahmenbedingungen bieten Gewähr für einen fairen Wettbewerb? Mit Fragen wie diesen beschäftigten sich mehrere hundert Teilnehmer einer Fachkonferenz, zu der die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die TRANSNET am Mittwoch, dem 15. September 2004, in die Stadthalle nach Kassel geladen hatte.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA Heinz Fuhrmann machte dabei in seinem Referat deutlich, dass Flächentarifverträge auch weiterhin eine Zukunft haben. „Auch wenn wir weiterhin Flächentarifverträge abschließen wollen, werden wir betriebspezifische Lösungen nicht verhindern können“, stellte der GDBA-Vize fest. Allerdings könne es nicht sein, dass Öffnungsklauseln, die im Sinne des Arbeitsplatzerhalts zugestanden werden, von den Arbeitgebern dazu genutzt würden, ihren Beschäftigten immer neue Zugeständnisse abzupressen. „Da machen wir als Gewerkschafter nicht mit“, hieß es. Denn wenn sich die Spirale „mehr Arbeit – weniger Lohn“ erst einmal zu drehen beginnt, wird Wettbewerb nur noch über den Preis und nicht über Leistungen ausgetragen.

Heinz Fuhrmann räumte in seinem Vortrag zugleich mit dem weit verbreiteten, und von der Arbeitgeberseite immer wieder gerne vorgetragenen Vorurteil auf, Flächentarifverträge seien zu unflexibel. Immer wieder würden individuelle Zugeständnisse zur Standort- und Beschäftigungssicherung gemacht, sagte er. In gut drei Viertel aller Tarifverträge würden spezielle Regelungen zur Arbeitszeit, in einem Drittel auch zu Entgeltstrukturen getroffen.

Auch im Bereich der Schiene hätten die Gewerkschaften bei den Verhandlungen zum Beschäftigungsbündnis Bahn viel Flexibilität bewiesen, um Arbeitsplätze zu sichern, ohne dabei die Erfordernisse im Wettbewerb außer acht zu lassen.

Eines wurde auch der Fachkonferenz in Kassel ganz klar: Der „Flächentarifvertrag Schiene“ muss kommen – und er muss für allgemeinverbindlich erklärt werden. Nur dann gilt er für alle Unternehmen die im Bereich Bahn tätig sind, so dass sich keiner der Wettbewerber über Lohndumping Vorteile auf Kosten der Beschäftigten verschaffen kann.

Siehe auch „Fachkonferenz „Flächentarifvertrag Schiene“ am 15. September 2004 in Kassel

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