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Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt in Kraft
getreten. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der
Agenda 2010. Die Reformen haben zum Ziel mehr Wachstum und
Beschäftigung zu fördern sowie bestehende Lohnnebenkosten zu senken.
Das Gesetz enthält weiterhin die erforderlichen Änderungen des
Arbeitszeitgesetzes auf Grund des Urteils des Europäischen
Gerichtshofes vom 9. September 2003 zum Bereitschaftsdienst.
Die Veränderungen zu den Reformen am
Arbeitsmarkt haben direkte Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der
Interessenvertreter in den Betrieben. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA
informiert in dieser Sonderseite über Änderungen und Auswirkungen.
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