Sonderseite Arbeitsmarktreform: Was ist neu?
 

 


Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Agenda 2010. Die Reformen haben zum Ziel mehr Wachstum und Beschäftigung zu fördern sowie bestehende Lohnnebenkosten zu senken. Das Gesetz enthält weiterhin die erforderlichen Änderungen des Arbeitszeitgesetzes auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 9. September 2003 zum Bereitschaftsdienst.

Die Veränderungen zu den Reformen am Arbeitsmarkt haben direkte Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Interessenvertreter in den Betrieben. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA informiert in dieser Sonderseite über Änderungen und Auswirkungen.
 


I.
  Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt


IV.  Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz
II.  Änderungen im Kündigungsschutz

V.  Hartz IV Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

III.  Änderung im Arbeitszeitgesetz  
 
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