Erhöhung der Ausbildungsvergütung und der Studienvergütung

Im Geltungsbereich des KonzernETV wurden zum 1. Januar 2010 als Ergebnis der Einkommensrunde 2009 die Tabellenentgelte um zwei Prozent erhöht.

Durch die prozentuale Ankopplung der Ausbildungsvergütung an die Entgeltgruppe 609 und der Studienvergütung an die Entgeltgruppe 605 der Funktionsgruppe 6 „Allgemeine Aufgaben“ gibt es mehr Geld.

Die Ausbildungsvergütung beträgt nun monatlich im

ersten Ausbildungsjahr                       684,70 Euro
zweiten Ausbildungsjahr                     740,22 Euro
dritten Ausbildungsjahr                       795,73 Euro
vierten Ausbildungsjahr                       851,25 Euro

Erhalten Auszubildende Vollverpflegung und/oder Unterkunft auf Kosten desArbeitgebers, werden von der monatlichen Vergütung jeweils 112,46 Euro für Vollverpflegung/38,83 Euro für Unterkunft abgezogen.

Auszubildende, die während der berufspraktischen Ausbildung am Lernort „betrieblicher Arbeitsplatz“ eingesetzt werden, erhalten im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr bei Vorliegen der sonstigen tarifvertraglichen Anspruchsvoraussetzungen die Zulagen nach § 7 (Erschwerniszulagen) und Abschnitt V (Samstags-/Sonntagszulage, Vorfesttagszuschlag, Feiertagszulage, Nachtarbeitszulage, Schichtzulage, Überzeitzulage, Rufbereitschaftszulage) die für Arbeitnehmer im Zulagentarifvertrag (ZTV) vereinbart sind. Auch diese Zulagen erhöhen sich jetzt um zwei Prozent.

§ 7 ZTV Erschwerniszulagen je Stunde:

Zulagengruppe A                               0,60 Euro
Zulagengruppe B                               0,98 Euro
Zulagengruppe C                               1,34 Euro

Die arbeitszeitbezogenen Zulagen/Zuschläge betragen je Stunde

Sonntagszulage                                3,80 Euro
Feiertagszulage                                 4,61 Euro
Überzeitzulage1                                 3,38 Euro
Rufbereitschaftszulage                       1,96 Euro
 
Die Studienvergütung beträgt nun monatlich für BI-Studierende in der Studienphase und für BA-Studierende im
ersten Studienjahr                              782,87 Euro
zweiten Studienjahr                             831,80 Euro
dritten Studienjahr                              856,26 Euro

Erhalten Dual Studierende Vollverpflegung und/oder Unterkunft auf Kosten des Arbeitgebers, werden von der monatlichen Vergütung jeweils 112,46 Euro für Vollverpflegung/38,83 Euro für Unterkunft abgezogen.

Hinweis zur Studienvergütung: Im § 22 NachwuchsTV ist vereinbart, dass die Studienvergütung ausschließlich auf Dual Studierende Anwendung findet, der Ausbildungs-/Studienvertrag nach dem 31. August 2009 begonnen hat. Das heißt, alle (Alt)Verträge mit Studienbeginn vor dem 1. September 2009 und den darin vereinbarten Beträgen zur Studienvergütung bleiben bestehen.