Im Geltungsbereich des KonzernETV wurden zum 1. Januar 2010 als Ergebnis der Einkommensrunde 2009 die Tabellenentgelte um zwei Prozent erhöht.
Durch die prozentuale Ankopplung der Ausbildungsvergütung an die Entgeltgruppe 609 und der Studienvergütung an die Entgeltgruppe 605 der Funktionsgruppe 6 „Allgemeine Aufgaben“ gibt es mehr Geld.
Die Ausbildungsvergütung beträgt nun monatlich im
ersten Ausbildungsjahr
684,70 Euro
zweiten Ausbildungsjahr
740,22 Euro
dritten Ausbildungsjahr
795,73 Euro
vierten Ausbildungsjahr
851,25 Euro
Erhalten Auszubildende Vollverpflegung und/oder Unterkunft auf Kosten desArbeitgebers, werden von der monatlichen Vergütung jeweils 112,46 Euro für Vollverpflegung/38,83 Euro für Unterkunft abgezogen.
Auszubildende, die während der berufspraktischen Ausbildung am Lernort „betrieblicher Arbeitsplatz“ eingesetzt werden, erhalten im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr bei Vorliegen der sonstigen tarifvertraglichen Anspruchsvoraussetzungen die Zulagen nach § 7 (Erschwerniszulagen) und Abschnitt V (Samstags-/Sonntagszulage, Vorfesttagszuschlag, Feiertagszulage, Nachtarbeitszulage, Schichtzulage, Überzeitzulage, Rufbereitschaftszulage) die für Arbeitnehmer im Zulagentarifvertrag (ZTV) vereinbart sind. Auch diese Zulagen erhöhen sich jetzt um zwei Prozent.
§ 7 ZTV Erschwerniszulagen je Stunde:
Zulagengruppe A
0,60 Euro
Zulagengruppe B
0,98 Euro
Zulagengruppe C
1,34 Euro
Die arbeitszeitbezogenen Zulagen/Zuschläge betragen je Stunde
Sonntagszulage
3,80 Euro
Feiertagszulage
4,61 Euro
Überzeitzulage1
3,38 Euro
Rufbereitschaftszulage
1,96 Euro
Die Studienvergütung beträgt nun monatlich für BI-Studierende in der
Studienphase und für BA-Studierende im
ersten Studienjahr
782,87 Euro
zweiten Studienjahr
831,80 Euro
dritten Studienjahr
856,26 Euro
Erhalten Dual Studierende Vollverpflegung und/oder Unterkunft auf Kosten
des Arbeitgebers, werden von der monatlichen Vergütung jeweils 112,46
Euro für Vollverpflegung/38,83 Euro für Unterkunft abgezogen.
Hinweis zur Studienvergütung: Im § 22 NachwuchsTV ist vereinbart, dass
die Studienvergütung ausschließlich auf Dual Studierende Anwendung
findet, der Ausbildungs-/Studienvertrag nach dem 31. August 2009
begonnen hat. Das heißt, alle (Alt)Verträge mit Studienbeginn vor dem 1.
September 2009 und den darin vereinbarten Beträgen zur Studienvergütung
bleiben bestehen.