Bei der Deutschen Bahn AG tritt ab 1. September 2009 ein Tarifvertrag für Nachwuchskräfte in Kraft. Er regelt zahlreiche Tarifbedingungen für die rund 8700 jungen Menschen in diesem Konzern.
So gibt es für viele Nachwuchskräfte einheitlich Bildungsurlaub, einen Anspruch auf Zulagen, auf betriebliche Altersvorsorge und Erfolgsbeteiligung. Weiterhin sind in dem Werk u. a. Ausbildungszeit, Freistellungen und Reisekosten festgeschrieben. Unter den Geltungsbereich fallen auch die gut 600 Dual Studierenden, für die erstmals tarifliche Ansprüche wie z.B. die Studienvergütung geregelt sind.
Die Verhandlungen zu diesem Tarifvertrag waren Mitte September vergangenen Jahres aufgenommen worden. Ende August 2009 waren sich die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA und die Arbeitgeberseite dann einig.