Neues Betreuungskonzept soll Ausbildung im Betrieb verbessern
Die Ausbildung im Betrieb wird von den Auszubildenden nicht positiv bewertet. Die Gründe liegen vor allem darin, dass praktische Aufgaben, die das eigene Handeln in den Vordergrund stellen, wenig konkretisiert sind. Außerdem fehlt es an der Abgrenzungen von Aufgaben und Zuständigkeiten. Ein neues Betreuungskonzept, das jetzt im Rahmen der Vertrauensoffensive Bildung erarbeitet wurde, soll diese Mängel beseitigen.
Auszubildende hatten in den letzten Jahren immer wieder moniert, dass die Praxisausbildung im Betrieb unzureichend sei. Beanstandet wurde vor allem, dass die Vertiefung der Theorie - die durch Berufsschule und DB Bildung vermittelte wird - im Betrieb eher zufällig stattfindet.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte daraufhin im Zusammenwirken mit der gdba-jugend, insbesondere im Jugendforum, zwei Kernforderungen formuliert:
Überarbeitung der betrieblichen Ausbildungspläne mit dem Ziel, die Praxisausbildung im Betrieb zu konkretisieren (z.B. betreute Projektarbeiten, gezielter praktischer Einsatz).
Ein Betreuungskonzept für die Ausbildung im Betrieb zu entwickeln, das Aufgaben und Verantwortung eindeutig regelt und konzernweit einheitlich anzuwenden ist.
Diese konzeptionellen Ansätze wurden von der Verkehrsgewerkschaft GDBA in die „Vertrauensoffensive Bildung“ eingebracht. Alle Teilnehmer dort waren sich einig, dass eine größere Praxisnähe angestrebt werden sollte, um gezielter Berufserfahrungen sammeln zu können. Zum anderen waren sich aber auch alle darüber im klaren, dass man in Lehrpläne alles mögliche ´reinschreiben kann; entscheidend aber ist, was letztlich davon umgesetzt wird. Es musste also ein Instrument geschaffen werden, das Verantwortung und Aufgaben im Bereich der betrieblichen Ausbildung eindeutig regelt.
Das Betreuungskonzept
Aufbau
Das Betreuungskonzept ist zweistufig aufgebaut
Grundsatzpapier Betreuungskonzept Berufsausbildung
Betreuungskonzept Berufsausbildung der jeweiligen Unternehmensbereiche/ Geschäftsfelder
Das Grundsatzpapier bildet das übergeordnete Dach für die spezifischen Betreuungskonzepte der Unternehmensbereiche und Geschäftsfelder. Im Grundsatzpapier werden Mindeststandards für die betrieblichen Funktionen in der Ausbildung sowie Instrumente und Methoden definiert, welche die spezifischen Betreuungskonzepte beinhalten müssen.
Die spezifischen Betreuungskonzepte regeln die betriebliche Ausbildung und werden für den Unternehmensbereich bzw. für das Geschäftsfeld erstellt.Funktionen in der betrieblichen Ausbildung
Das Berufsbildungsgesetz regelt bereits die Verantwortung für die Berufsausbildung. Danach trägt der Leiter des Einstellungsbetriebes die Gesamtverantwortung für die betriebliche Ausbildung (Arbeitgeberfunktion). Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsgrößen sind unterschiedlich viele Ebenen, aber zumindest mehrere innerbetriebliche Akteure an der Ausbildung beteiligt. Aus diesem Grund wurden Verantwortungs- und Aufgabenbereiche in Funktionen aufgeteilt. Es können Teilaufgaben delegiert werden; die Verantwortung bleibt jedoch beim delegierenden Funktionsträger.Die betriebliche Realität sieht danach so aus:
Jeder Ausbildungsbetrieb legt die betriebliche und örtliche Aufgabenverteilung fest.
Der Betrieb bestimmt die Personen, welche die Verantwortung übernehmen.
Die betrieblichen Interessenvertretungen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingebunden.
Bei der DB lassen sich drei organisatorische Funktionen unterscheiden:
Arbeitgeberfunktion
Die Gesamtverantwortung liegt in der Arbeitgeberfunktion. Sie beinhaltet Einstellung, betriebliche Ausbildung und Übernahme.Betriebliche Steuerungsfunktion
Vorbereitung und Durchführung der AusbildungBetriebliche Ausbildungsfunktion
Das Kernstück der der Praxisausbildung liegt in der betrieblichen Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie beinhaltet die eigentliche Durchführung der Ausbildung.Instrumente und Methoden
Das Betreuungskonzept beschreibt und regelt auch den Einsatz von Instrumenten wie betrieblicher Ausbildungsplan, Einstiegsmappe für Azubi, Einsatzplan, Ausbildungsnachweis/Berichtsheft und Entwicklungsbogen. Daneben wird Handlungsorientierung als didaktisches Lernkonzept fokussiert. Die Handlung, das Tun, hat einen hohen Einfluss auf das Lernen. Dabei eignen sich die Azubis durch eigenständiges, praktisches Handeln gleichzeitig auch theoretisches Wissen sowie methodische und soziale Fähigkeiten an. Durch die Vermittlung von Fachkompetenz, Methoden- und Lernkompetenz, Sozialkompetenz und persönlicher Kompetenz erreichen sie die notwendige berufliche Handlungskompetenz.Umsetzung
Die Unternehmensbereiche und Geschäftsfelder sind bis zum 30. Juni 2004 bzw. bis Ende 2004 aufgefordert, mit der jeweils zuständigen innerbetrieblichen Interessensvertretung ein spezifisches Betreuungskonzept zu erarbeiten. Grundsätzlich gilt aber bereits das Grundsatzpapier, welches zusammen mit einem Handlungsleitfaden den Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretern sowie den GDBA-Gremien zugeleitet wurde.Das neue Konzept kann aber nur greifen, wenn auch die Festelegungen eingehalten werden. Betriebsräte und JAV sollten hierüber wachen und dadurch eine bessere, praxisnähere Ausbildung gewährleisten.
Seite weiterempfehlen Seite drucken