Probleme müssen
gelöst werden (29.03.2010)
Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Eisenbahn der
Regionalverkehr-Ruhr-Lippe-Gesellschaft mbH (RLG): Keine Kürzung der
Sonderzuwendung (05.10.2009)
Neuer Tarifvertrag
ab 1. April - Beschäftigung wird gesichert (02.03.2009)
Erstes Ergebnis (13.11.2008)
Tarifvertrag gekündigt (25.09.2008)
250 Euro im Juni 2008
(09.05.2008)
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) verhandelt seit Monaten über die Neugestaltung der Tarifverträge bei der Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE) und der Eisenbahn der RLG. Ziel ist, ein neuer, für alle Arbeitnehmer gültiger Tarifvertrag bei gleichzeitiger Sicherung der Besitzstände der Altbeschäftigten. Darüber hinaus muss auch die ausstehende Einkommenserhöhung vereinbart werden.
Jetzt konnte folgendes Zwischenergebnis erreicht werden:
Die Verhandlungen werden im Dezember und Januar fortgesetzt. Ziel ist, bis Ende Januar einen Abschluss zu erreichen.
Die Beschäftigten der Westfälischen Landeseisenbahn GmbH (WLE) bekommen im Juni 2008 eine Einmalzahlung von 250 Euro. Sie wird im Vorgriff auf den neuen Tarifvertrag gezahlt. Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat damit einen ersten Erfolg in den Tarifverhandlungen mit der WLE erzielt.
Die Verhandlungen sind sehr umfangreich, weil auch Fragen der Besitzstandsregelung und Überleitung dazu gehören. Daher wird es noch einige Zeit dauern, bis sie abgeschlossen sind.
Aushang zum Download
Die Verhandlungen der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) mit dem AGVDE über einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Mitarbeiter der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) kommen nur langsam voran. Ein Ergebnis ist zurzeit nicht absehbar. Die TG hat nun zum 31. Dezember 2008 den WVGT gekündigt.
Wenn es zu keinem akzeptablen Ergebnis kommt, ist für die Kolleginnen und Kollegen, die unter den WVGT und unter den Zusatztarifvertrag für Werkstattmitarbeiter mit Einstellungsdatum bis 31. März 2002 fallen, eine tarifliche materielle Entwicklung problematisch. Deshalb hat die TG zum 31. Dezember 2008 den WVGT gekündigt. Der oben genannte ZusatzTV für Werkstattmitarbeiter ist bereits durch die Arbeitgeberseite gekündigt worden.
Erst durch gekündigte Tarifverträge hat die TG alle Möglichkeiten, die berechtigten Forderungen mit dem nötigen Nachdruck durch die Beschäftigten durchzusetzen. Nachteile entstehen den Kolleginnen und Kollegen, die unter die genannten Tarifverträge fallen, durch die Kündigungen nicht.
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