Nord-Ostsee-Bahn GmbH (NOB)

 

TG unterschreibt Tarifvertrag nicht (05.08.2008)
Arbeitgeber bietet ETV Abschluss nicht an! (16.07.2008)

 

TG unterschreibt Tarifvertrag nicht

Die TRANSNET-Mitgliederbefragung bei den Beschäftigten der NOB hat kein Votum für Arbeitskampfmaßnahmen ergeben. Somit ist zurzeit der Tarifabschluss in Höhe des ETV AGVDE nicht durchsetzbar.
 
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) akzeptiert die demokratische Entscheidung der TRANSNET-Mitglieder. Allerdings ist die TG nicht bereit, den Tarifabschluss der GDL zu übernehmen. Der Arbeitgeber wurde informiert und die Tarifverhandlungen wurden seitens der TG eingestellt.
 
Für die Einbußen der Beschäftigten der NOB trägt allein die GDL mit ihrem Abschluss, der bis Mitte 2010 gilt, die Verantwortung.
 Bereits Mitte nächsten Jahres wird die TG im Rahmen der Einkommensrunde 2009 für die Beschäftigten der NE-Bahnen weitere Verbesserungen durchsetzen. Ob die Beschäftigten der NOB davon partizipieren, wird die Entwicklung in den nächsten Monaten zeigen.

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Arbeitgeber bietet ETV Abschluss nicht an!

Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) forderte bei den wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen am 15. Juli 2008, wie lange angekündigt, vom Arbeitgeber die Übernahme des Tarifabschlusses zum ETV-AGVDE, auch für die Beschäftigten der NOB.

Die Forderung ist berechtigt, weil der Arbeitgeber bereits 2007 den Zusatztarifvertrag der NOB gekündigt hat. Dies hat zur Folge, dass die Tarifabschlüsse des ETV-AGVDE nicht mehr automatisch bei der NOB übernommen werden müssen. So etwas nennt man Tarifflucht.

Die GDL hat zwischenzeitlich einen Tarifvertrag für die NOB abgeschlossen, dem der Arbeitgeber freudig zustimmte, als er im Frühjahr erkennen konnte, dass der ETV Abschluss aus seiner Sicht teurer werden würde. Folgerichtig bot er der TG diesen GDL-Abschluss nunmehr auch an.

Die TG fordert aber den ETV Abschluss für die NOB, weil der ohne die Kündigung sowieso bei der NOB zur Anwendung gekommen wäre und weil er deutlich besser ist, als der GDL-Abschluss. (In einem zweiten Blatt zu diesem INFO sind die wesentlichen Bestandteile der beiden Abschlüsse gegenüber gestellt.)

Die Übernahme des ETV Abschlusses wäre auch kein Wettbewerbsnachteil für die NOB, weil die Wettbewerber zum Teil höhere oder gleiche Abschlüsse vereinbart haben. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, warum die Mitarbeiter der NOB schlechter gestellt werden sollen, als beispielsweise die der NWB.

Fazit: Der Arbeitgeber hat Tarifflucht begangen! Die GDL hat sich als williger Handlanger des Arbeitgebers gezeigt und ohne Not einen schlechteren Tarifvertrag vereinbart.

Nun liegt es an den Beschäftigten der NOB zu zeigen, dass sie sich weder jetzt, noch in der Zukunft schlechter behandeln lassen wollen!

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