Stiftung Eisenbahn-Waisenhort
Erreicht: Für EWH-Mitarbeiter gelten die BEV-Tarifverträge
Seit 1. Juni 2003 gelten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung Eisenbahn-Waisenhort (EWH) die Tarifverträge des Bundeseisenbahnvermögens (BEV).
Ein entsprechender Verweisungstarifvertrag wurde mit dem Vorstand des EWH abgeschlossen. Die bisherigen individuellen Regelungen mit Hinweis auf die Bestimmungen des BEV (AnTV, AnTV-Ost) konnten somit kollektivrechtlich festgeschrieben werden. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA ging mit der Stiftung EWH erstmalig eine Tarifpartnerschaft ein. Der Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2005.
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