Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

 

Paul Ehrlich Klinik: Klagen hatten Erfolg (22.03.2007)
Tarifgemeinschaft legt Berufung ein (19.03.2007)
Tarifdiktat abgelehnt (31.10.2006)

Beschäftigungssicherung in der Rentenversicherung: Wann platzt endlich der Knoten? (29.09.2006)

Musterklagen gegen Eingruppierung (04.07.2006)

Beschäftigte in Klinken sollen Ansprüche geltend machen (04.04.2006)

Musterprozesse zur Eingruppierung (24.02.2006)

 

Paul Ehrlich Klinik: Klagen hatten Erfolg

Die Klagen der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) gegen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hatten Erfolg. Konkret ging es um die Beschäftigten der Paul Ehrlich Klinik. Die KBS hatte die Zahlung der Schmutz- und Erschwerniszulage sowie der Zulage „Geteilter Dienst“ abgelehnt.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat nun in erster Instanz die Rechtsauffassung der TG bestätigt. Danach können Zahlungen, die kein fester Bestandteil eines Monatslohnes sind, auch Besitzstand sein. Dazu gehören bestimmte Zulagenarten oder Lohnarten sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die KBS diese Urteile akzeptiert oder Berufung einlegt. Wir werden weiterhin die Beschäftigten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen unterstützen.

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Tarifgemeinschaft legt Berufung ein

Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) geht im Streit mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Berufung. Zuvor wurde in zwei Musterprozessen die Rechtsauffassung der TG nicht bestätigt. Konkret geht es dabei um die unterschiedliche Eingruppierung bei gleichwertiger Tätigkeit.

Durch die Prozesse sollte die Knappschaft zur Anerkennung des Fallgruppenaufstieges nach Knappschafts-Angestellten-Tarifvertrag (KnAT) gezwungen werden. Nach Auffassung der TG müssen die bereits vor dem 1. Januar 2005 ausgeübten Tätigkeiten nach dem Angestelltentarifvertrag (AnTV) auch für den Fallgruppenbewährungsaufstieg nach KnAT berücksichtigt werden.

Insbesondere bei der Überleitung in den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wird die Gleichbehandlung der ehemaligen Beschäftigten der Bahnversicherungsanstalt (BVA) mit Beschäftigten, die vorher im Geltungsbereich des KnAT tätig waren, verletzt.

Die jahrelange Erfahrung und Ausübung gleichwertiger Tätigkeiten muss nach Auffassung der TG auch zur gleichen Eingruppierung führen. Die Berufungsverfahren werden erfahrungsgemäß eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.

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Tarifdiktat abgelehnt

Die Tarifkommission der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat den von der Arbeitgeberseite vorgelegten Tarifvertragsentwurf für einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag abgelehnt, weil unter anderem klare Regelungen zur Sicherung der Arbeitplätze fehlten.

Die Arbeitgeber haben lediglich eine Unterschrift von den Vertragspartnern für ihren Tarifvertragsentwurf verlangt. Dies hat die TG abgelehnt. Die Herausnahme der Krankenhäuser und Beteiligungsgesellschaften, auch eventuell neu entstehende Gesellschaften zum Beispiel bei Verselbständigung der Kliniken, Beschäftigungssicherungsmaßnahmen, die einseitig vom Arbeitgeber bestimmt werden und fehlende Zumutbarkeitsregelungen bei Versetzungen, stellen für die TG ein unannehmbares Arbeitgeberdiktat dar. Die Tarifkommission fordert für die Beschäftigten der KBS einen Tarifvertrag mit klaren Regelungen zur Beschäftigungssicherung.

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Beschäftigungssicherung in der Rentenversicherung: Wann platzt endlich der Knoten?

Die Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung in der Deutschen Rentenversicherung laufen seit nunmehr über zwei Jahren ohne zählbaren Erfolg.

Im Rahmen der Organisationsreform der Rententräger im Jahr 2005 hatte sich unter anderem die damalige Bahnversicherungsanstalt (BVA) mit der Bundesknappschaft und Seekasse zum neuen Rententräger DRV Knappschaft-Bahn-See (KBS) zusammengeschlossen. Aufgrund der gemeinsamen Mitgliedschaft im dbb hat die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) die Verkehrsgewerkschaft GDBA in die Tarifverhandlungen über einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag eingebunden.

Nach der letzten Verhandlungsrunde im Mai 2006 haben die Arbeitgeber im Juli 2006 der GdS den Entwurf eines Tarifvertrages zugesandt und der Gewerkschaft mitgeteilt, nicht mehr weiter verhandeln zu wollen. Der Tarifvertrag wurde im Schreiben als "abschließender Entwurf" bezeichnet.

Der vorliegende Tarifvertrag räumt die bestehenden Dissenspunkte nicht aus. Der GdS geht es vor allem um tragfähige Regelungen beim Kündigungsschutz. Formal enthält der Tarifvertrag zwar den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für die nächsten Jahre. Allerdings nur unter der Bedingung, dass auch ausreichend Einzelarbeitsplätze zur Verfügung stehen. Im ungünstigsten Falle kann sich diese Frist auf wenige Monate reduzieren. Auch andere Streitpunkte sind nicht abschließend geklärt.

Die GdS sieht unter diesen Voraussetzungen keine Möglichkeit für einen Abschluss und hat deshalb der Deutschen Rentenversicherung Ende September 2006 vorgeschlagen, die weiteren Vorgehensweisen auf Spitzenebene zu klären.

Nach aktuellem Kenntnisstand wurden bislang bundesweit keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen. Die Vorgabe der Regierung in Bezug auf die Organisationsreform ist jedoch eindeutig: Mehr Wirtschaftlichkeit über Einsparungen in Höhe von 10 Prozent der Verwaltungs- und Verfahrenskosten bis zum Jahr 2010. Soll dieses Ziel erreicht werden, droht ein Personalabbau, der über den der natürlichen Fluktuation hinaus geht.

Die Deutschen Rentenversicherung aus DRV Bund, der KBS und den regionalen Trägern beschäftigt nahezu 70.000 Mitarbeiter.

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Musterklagen gegen Eingruppierung

Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) eine Musterprozessvereinbarung getroffen. Hintergrund: Die KBS lehnt die Anerkennung von BVA-Beschäftigungszeiten als Bewährungszeiten ab. Das führt teilweise zu schlechteren Eingruppierungen.

Die Vereinbarung sieht nun vor, dass zwei Musterprozesse vor zwei verschiedenen Arbeitsgerichten geführt werden. Sollten schon die beiden erstinstanzlichen Gerichte die Knappschaft zur Anerkennung des so genannten Fallgruppenaufstieges verurteilen, so wird die KBS alle gleich gelagerten Fälle aufgreifen und berichtigen. Mit dieser Musterprozessvereinbarung werden massenhafte Einzelklagen verhindert.

Die TG fordert bereits seit einiger Zeit eine entsprechende Gleichbehandlung der ehemaligen Beschäftigten der Bahnversicherungsanstalt (BVA). Insbesondere bei der Überleitung in den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) wird diese verletzt. Die jahrelange Erfahrung und Ausübung gleichwertiger Tätigkeiten muss nach Auffassung der TG auch zur gleichen Eingruppierung führen.

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Beschäftigte in Klinken sollen Ansprüche geltend machen

Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) fordert die Beschäftigten der Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) auf, ihre Ansprüche geltend zu machen. Unregelmäßigkeiten gibt es nach Auffassung der TG bei den Zulagen sowie bei der Rufbereitschaft.

In den vormaligen Kliniken der Bahnversicherungsanstalt (BVA) werden den Beschäftigten, nach der Überleitung in den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD), die Zahlungen von Erschwerniszuschlägen und Leistungsentgelten vorenthalten. Der Arbeitgeber begründet dies damit, dass diese Erschwernisse nach dem TVöD nicht mehr als zuschlagspflichtig vorgesehen seien. Diese Rechtsauffassung ist nach Ansicht der TG falsch, weil die bisherigen Regelungen solange weiter gelten, bis diese in einem neuen Tarifvertrag geregelt sind. Die Anpassungen (auch die Besonderheiten des Klinikbetriebes) sollen erhalten bleiben und die erschwerten Umstände der Arbeit in Kliniken berücksichtigt werden. Dafür wird sich die TG bei der Ausgestaltung des neuen Tarifvertrages einsetzen.

Auch bei der Berechnung des Rufbereitschaftsdienstentgeltes ergeben sich nach Informationen der TG Differenzen. So soll das Entgelt aus dem neuen Stundenlohn der Entgeltgruppe nach TVöD berechnet werden. Dies ist nach Auffassung der TG auch falsch.

Das Bereitschaftsdienstentgelt ist für übergeleitete Beschäftigte aus der am 30. September 2005 geltenden Eingruppierung zu berechnen. Das geht aus dem besonderen Teil Krankenhäuser (TVöD-BT-K) hervor, der wirkungsgleich bei der KBS angewandt werden soll. Hier müsste also das Gesamtentgelt nach den vormaligen Tarifen der BVA für die Berechnung des Bereitschaftsdienstentgelt zugrunde gelegt werden. Kernaussage der KBS: Niemand erhält nach Einführung des TVöD weniger Entgelt als nach bisherigem Tarifrecht!

Die TG hat diese Themen schon mehrfach bei den entsprechenden Stellen der KBS angesprochen. Da aber in den Tarifverträgen Ausschlussfristen zu beachten sind und es bisher nicht zu einer einheitlichen Regelung in allen Kliniken kam, fordern wir die betroffenen Beschäftigten auf, ihre Ansprüche geltend zu machen. Hierbei ist die Bundesgeschäftsstelle der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Matthias Zeyner, Telefon 069-714 001-13, Email matthias.zeyner@gdba.de gerne behilflich. Wir bitten weiterhin alle Betroffenen darum, uns solche Fälle zu melden.

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Musterprozesse zur Eingruppierung

Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) fordert von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) den Abschluss einer Musterprozessvereinbarung. Hintergrund: Die KBS lehnt die Anerkennung von BVA-Beschäftigungszeiten als Bewährungszeiten ab. Das führt teilweise zu schlechteren Eingruppierungen der Beschäftigten der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt (BVA).

Mit einer Musterprozessvereinbarung sollen Klagen ehemaliger BVA-Beschäftigter gebündelt werden. Die jahrelange Erfahrung und Ausübung gleicher Tätigkeiten muss nach Auffassung der TG auch zur gleichen Eingruppierung führen. Betroffene GDBA-Mitglieder wenden sich bitte an die Bundesgeschäftsstelle der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Matthias Zeyner, Telefon 069-714 001-13, Email matthias.zeyner@gdba.de.

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