Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

 

 

Einigung zur Überleitung der Kontrolldienste

Für die beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Mautkontroll- und Straßenkontrolldienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Zeit der Ungewissheit vorbei. Am 27. November 2006 einigte sich die dbb tarifunion unter Beteiligung eines ehrenamtlichen Vertreters der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit dem Bundesinnenministerium auf eine Überleitung dieser Beschäftigtengruppe in die Entgelttabelle des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Seit dem Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Oktober 2005 galt aufgrund einer Niederschriftserklärung für die im Kontroll- und Prüfdienst des BAG beschäftigten Arbeitnehmer die Entgeltzahlung auf Grundlage des bisherigen Tarifvertrages zur Eingruppierung in den BAT weiter.

Mit der nunmehr gefundenen Einigung konnte die dbb tarifunion auch diese Beschäftigungsgruppe im TVöD abbilden und dabei für die verschiedenen Laufbahnen im Mautkontroll- sowie Straßenkontrolldienst differenzierte Lösungen vereinbaren.

Wichtig ist, dass die Wertigkeit der BAT-Eingruppierungen auch innerhalb des TVöD erhalten bleibt. Insbesondere konnte die dbb tarifunion für die Kolleginnen und Kollegen im Mautkontrolldienst durchsetzen, dass die ausstehenden Bewährungsaufstiege in die Entgeltgruppe 8 nach den Regelungen des Überleitungstarifvertrages (TVÜ-Bund) zu ihrem jeweiligen Aufstiegszeitpunkt anerkannt werden.

Einzelheiten zu den verschiedenen Laufbahnen

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Einigung über Tarifvertrag für Angestellte im Mautkontrolldienst erzielt

Die dbb tarifunion hat sich mit dem Bundesinnenministerium auf einen Tarifvertrag über die Eingruppierung der Angestellten im Kontrolldienst und Prüfdienst beim Bundesamt für Güterverkehr geeinigt, der rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt.

Für die Angestellten im Mautkontrolldienst, die zum Teil bereits seit Anfang 2003 im Dienst sind, gab es bis dato keine eindeutige tarifliche Regelung. Diese nicht akzeptable Situation konnte nun beendet werden. Die getroffene Regelung stellt eine Verbesserung für die Betroffenen dar. Die Angestellten im Mautkontrolldienst werden nach einer Einarbeitungszeit von sechs Monaten nach Vergütungsgruppe VIb bezahlt werden. Nach einer dreijährigen Bewährungszeit erfolgt der nun vereinbarte Aufstieg in Vergütungsgruppe Vc.

Auch für die „klassischen Straßenkontrolleure“ konnte eine Verbesserung erzielt werden. Im Vergleich zum bisher geltenden Tarifvertrag werden die Straßenkontrolleure nun sachgerechter und höher eingruppiert.

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