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Keine Nachzahlung im September (02.09.2010)
Einkommensrunde 2010:
BEV verweigert Tarifumsetzung (20.08.2010)
Einkommensrunde 2010 – Erhöhung und Nachzahlung erst im September (02.08.2010)
Einkommensrunde 2010 - Abschluss perfekt (07.05.2010)
Einkommensrunde 2010 - Noch kein Durchbruch (25.03.2010)
Einkommensrunde 2010 Ergebnis übertragen! (08.03.2010)
Verhandlungen aufgenommen (17.02.2010)
Einkommensrunde 2010: Forderungen beschlossen (18.12.2009)
Einkommensrunde 2010: Lohn- und Gehaltstarifverträge gekündigt (11.11.2009)
BEV:
Altersteilzeit im Blockmodell für alle Tarifkräfte (19.12.2008)
Angleichung Ost an West
erzielt (08.04.2008)
Tarifabschluss mit
deutlich mehr Geld (03.04.2008)
Erstes
Angebot zur Einkommensrunde 2008 abgelehnt
(12.03.2008)
Tarifforderungen zur Entgeltsrunde 2008 beschlossen (11.01.2008)
Tarifrunde: Jetzt doch
kein Abschluss? (06.11.2007)
Abschluss zum Greifen nah (02.10.2007)
Zwischenergebnis liegt vor
(24.07.2007)
Tarifverhandlungen
wieder aufgenommen (09.03.2007)
Tarifverhandlungen ausgesetzt
(02.08.2006)
Hauptverwaltung
verzögert Tarifverhandlungen (31.05.2006)
Neues Tarifrecht mit
Besonderheiten (24.02.2006)
Neues
Tarifrecht für voraussichtlich im Frühjahr (10.11.2005)
Voller
Ortszuschlag, wenn Ehegatte im TVöD beschäftigt (20.10.2005)
Neugestaltung des
Tarifrechts geht voran (07.10.2005)
Verhandlungsauftakt zur Neugestaltung des Tarifrechts (05.08.2005)
Verhandlungsabrede vereinbart – Einmalzahlungen für 2005 gesichert
(22.04.2005)
Spitzengespräch zur
Tarifrunde gefordert (21.03.2005)
Übernahme des Potsdamer Tarifabschlusses gefordert (11.02.2005)
Lohn- und
Gehaltstarifverträge gekündigt (22.12.2004)
Streit um
Pausenregelung im BEV-Busdienst beigelegt (11.11.2004)
Mustertexte gegen Änderung der Pausenregelung (12.07.2004)
Protest gegen eigenmächtige Veränderung der Pausenregelung
(30.06.2004)
Erfolgreicher Dialog mit BEV
(13.04.2004)
Weihnachts- und Urlaubsgeld: BEV kündigt tarifliche Bestimmungen
(25.11.2003)
Vorläufige
Vergütungs- und Lohntabellen eingestellt (30.01.2003)
Erfolgreicher
Tarifabschluss! (14.01.2003)
Neues Angebot vorgelegt
(10.01.2003)
Einigungsempfehlung
abgelehnt (08.01.2003)
Tarifverhandlungen beim Bundeseisenbahnvermögen gescheitert!
(20.12.2002)
Einkommensrunde eröffnet
(20.11.2002)
Einkommensrunde 2002 beim BEV:
3,5 Prozent und Stufenplan für Angleichung Ost bis 2006 gefordert
(01.11.2002)
Entgeltrunde 2002 beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV)
(30. 09.
2002)
Flutkatastrophe: Sonderregelungen für Arbeiter und Angestellte beim BEV
und beim EBA (02.09.2002)
Tarifverhandlungen Bundeseisenbahnvermögen (BEV): Fortschritte erzielt
(16.04.2002)
Angleichung der Arbeitszeiten im Bundeseisenbahnvermögen gefordert
(09.08.2001)
Einkommensrunde 2010 - Lohn- und Gehaltstarifverträge gekündigt
Die BEV-Tarifkommission der Verkehrsgewerkschaft GDBA hat in ihrer Sitzung am 5. November 2009 in Frankfurt/Main die Kündigung der Lohn- und Gehaltstarifverträge beim BEV beschlossen. Vereinbart wurde außerdem, bis spätestens Mitte Dezember 2009 die konkreten Forderungen zur Tarifrunde 2010 zu erarbeiten.
Die GDBA hat das BEV mit dem Kündigungsschreiben aufgefordert, zum Jahresbeginn 2010 einen Termin zur Aufnahme der Verhandlungen zu vereinbaren.
BEV: Altersteilzeit im Blockmodell für alle Tarifkräfte
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat dem BEV die Genehmigung erteilt, allen Arbeitern und Angestellten des BEV ab sofort wieder Altersteilzeit im Blockmodell zu gewähren. Damit war der Protest der Verkehrsgewerkschaft GDBA erfolgreich.
Mit der Genehmigung endet die seit April 2008 unbefriedigende Situation, dass Altersteilzeit im Blockmodell nur für Tarifkräfte im DÜV-Bereich möglich war. Die Verteilung der Arbeitsleistung im Rahmen der Altersteilzeit auf eine Arbeits- und Freistellungsphase (Blockmodell) ist für alle Beschäftigten die einzig praktikable Arbeitsform. Diese seit Jahren bewährte Praxis wurde im Oktober 2006 durch das BMVBS zunächst auf den Beamtenbereich beschränkt. Im April 2008 erfolgte die teilweise Wiederzulassung für Tarifkräfte, aber nur für die im DÜV-Bereich eingesetzten Kolleginnen und Kollegen.
Auf den Protest der Verkehrsgewerkschaft GDBA gemeinsam mit dem HPR und den örtlichen Personalräten hat das Ministerium jetzt wieder die Verblockung der Altersteilzeit für alle Arbeiter und Angestellten des BEV zugelassen. Bei der Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell ist jedoch sicherzustellen, dass die zur Aufgabenerfüllung notwendige Personalstruktur gewährleistet bleibt.
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Angleichung Ost an West erzielt
Mit dem Tarifabschluss für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA auch die Angleichung der Entgelttabellen Ost an West durchgesetzt.
Für die Arbeiter (LTV-O) gilt seit 1. Januar 2008 nur noch eine Lohntabelle.
Ebenso gilt für die Angestellten (AnTV-O) der Vergütungsgruppen X bis Vb seit 1.
Januar 2008 die Westtabelle des AnTV. Für die Vergütungsgruppen Va und höher
konnte die Verkehrsgewerkschaft GDBA erreichen, dass die Angleichung vom 1.
Januar 2010 auf den 1. April 2008 vorgezogen wird.
Wie im übrigen öffentlichen Dienst bleibt es bei den unterschiedlichen Arbeitszeiten von jetzt 39 Stunden im Tarifgebiet West und 40 Stunden im Tarifgebiet Ost.
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Tarifabschluss mit deutlich mehr Geld
Die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) erhalten nach langer Zeit einen deutlichen Reallohnzuwachs. Die dritte Verhandlungsrunde am 3. April 2008 brachte den Durchbruch. Die Löhne und Gehälter steigen im gleichen Maße wie im öffentlichen Dienst. Der Abschluss entspricht für 2008 einem Volumen von 5,1 und für 2009 von 3,55 Prozent, insgesamt also 8,65 Prozent. Auch die Einmalzahlungen aus den Jahren 2006 und 2007 werden nachgeholt.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Im Gegenzug wird die wöchentliche Arbeitszeit im Tarifbereich West (AnTV und LTV) um 30 Minuten von 38,5 auf 39 Stunden ab 1. Juli 2008 erhöht.
Die Tarifkommission hat dieses Ergebnis einstimmig angenommen.
Verkehrsgewerkschaft GDBA und ihre Personalräte fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses in das Besoldungsrecht. Auch die Beamten müssen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.
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Erstes Angebot zur Einkommensrunde 2008 abgelehnt
In der zweiten Verhandlungsrunde am 11. März 2008 für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) hat die Hauptverwaltung des BEV eine stufenweise Lohn- und Gehaltserhöhung von insgesamt 5 Prozent für die nächsten zwei Jahre angeboten, gekoppelt mit einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden. Dieses „Angebot“ wurde von der Tarifkommission als unzureichend abgelehnt.
Das Angebot entspricht in den Eckpunkten dem Verhandlungsstand im öffentlichen Dienst und lautet im einzelnen:
Außerdem würden die Einmalzahlungen von insgesamt 600 Euro für die Jahre 2006 und 2007 zeitgleich mit der Erhöhung der Arbeitszeit auf 39 Stunden gezahlt. Die Tarifkommission hat dieses Angebot als „Mogelpackung“ abgelehnt. Da fast alle Beschäftigten des BEV eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden haben, würde die Einführung einer 40-Stunden-Woche die gesamte Lohnerhöhung aufzehren. Das Angebot ist weit entfernt von unserer 8 Prozent-Forderung und enthält keine soziale Komponente.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert das BEV auf, in der nächsten Verhandlungsrunde Anfang April 2008 ein abschlussfähiges Angebot vorzulegen.
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Tarifforderungen zur Entgeltsrunde 2008 beschlossen
Die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) sollen gleichberechtigt an der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst teilhaben. Deshalb hat die Tarifkommission für den Bereich des BEV auf ihrer Sitzung am 9. Januar 2008 die Forderungen von dbb tarifunion und ver.di zur Einkommensrunde 2008 übernommen. Gefordert werden 8 Prozent und mindestens 200 Euro.
Die Forderungen im Einzelnen:
Die Verhandlungen werden zeitnah aufgenommen. Darüber hinaus fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA die wirkungsgleiche Übertragung der Entgelterhöhungen auf die Beamtinnen und Beamten.
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Tarifrunde: Jetzt doch kein Abschluss?
Das Bundeseisenbahnvermögens (BEV) schiebt den Tarifabschluss offensichtlich auf die lange Bank. Grund ist eine mögliche Zusammenlegung von BEV und Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat das BEV aufgefordert, die seit Monaten andauernden Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag analog dem öffentlichen Dienst zum Abschluss zu bringen.
Der Arbeitgeber spielt offensichtlich auf Zeit, um erst nach einer Entscheidung zur möglichen Fusion von BEV und EBA, einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschließen.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert jetzt einen Tarifabschluss, damit die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde 2008 für das BEV im Zeitrahmen der Verhandlungen des öffentlichen Dienstes geführt werden können. Die Beschäftigten des BEV dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden! Außerdem müssen endlich die noch ausstehenden Einmalzahlungen gewährt werden.
Die Verhandlungen zur Neugestaltung eines einheitlichen Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) sind in der Endphase. Die Tarifkommission des BEV hat in einer Klausurtagung die Ergebnisse der bisherigen Verhandlungen bewertet und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Der Arbeitgeber wurde aufgefordert, schnellstmöglichst weitere Sondierungsverhandlungen zu führen, um einen Tarifabschluss vorzubereiten. Gefordert wird nach wie vor, die Besonderheiten der spezifischen BEV-Regelungen wie zum Beispiel die Leistungszulage zu erhalten. Außerdem gilt es die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 zu gewähren.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert einen zügigen Tarifabschluss, damit die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde 2008 für das BEV im Zeitrahmen der Verhandlungen des öffentlichen Dienstes geführt werden können.
Die Beschäftigten des BEV dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.
Die Verhandlungen zur Neugestaltung eines einheitlichen Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wurden nach monatelanger Unterbrechung fortgesetzt. Seit 23. Juli 2007 liegt ein erstes Zwischenergebnis vor.
In Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) haben die Verhandlungsdelegationen die Grundlagen für die Überleitungsregelungen, den Allgemeinen und den Besonderen Teil des neuen Tarifwerks erarbeitet. Knackpunkt ist nach wie vor die Forderung der Verkehrsgewerkschaft GDBA nach Berücksichtigung der spezifischen BEV-Regelungen. Dazu gehören unter anderem die Leistungszulage sowie die Dienstdauervorschrift (DDV). Strittig ist auch der Termin des Inkrafttretens des neuen Tarifvertrages.
Die BEV-Tarifkommission wird sich mit den vorliegenden Entwürfen in einer Klausurtagung befassen und das weitere Vorgehen festlegen. Die Verhandlungen sollen nach der Sommerpause fortgesetzt werden.
Tarifverhandlungen wieder aufgenommen
Die Verhandlungen über eine Neugestaltung des Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) werden in Kürze fortgesetzt. Darauf einigte sich am 8. März 2007 die Verkehrsgewerkschaft GDBA mit der Hauptverwaltung des BEV.
Damit ist das Ergebnis des Spitzengesprächs, dass der stellvertretende Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Heinz Fuhrmann, mit der Hauptverwaltung des BEV führte, umgesetzt. Dabei wurde vereinbart, die ausgesetzten Verhandlungen zeitnah fortzuführen und zwar auf der Grundlage des letzten gemeinsamen Verhandlungsstandes sowie der Forderungen sowohl von Seiten der Gewerkschaften als auch von Seiten des BEV. Schwerpunkt der Forderungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA wird weiterhin die Berücksichtigung der spezifischen BEV-Regelungen (Leistungszulage, DDV, Zuschläge etc.) sein. Zunächst wurden zwei Termine vereinbart. Anschließend wird im Rahmen einer Sitzung der Tarifkommission das weitere Vorgehen beraten.
Anlässlich des Gesprächs wurde darüber hinaus gefordert, für die Arbeiter und Angestellten das Blockmodell der Altersteilzeit wieder zu genehmigen. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA wird sich gemeinsam mit der Hauptverwaltung des BEV gegenüber den Ministerien dafür einsetzen, diese Benachteiligung wieder auszuräumen.
Die seit Oktober 2005 andauernden Verhandlungen mit der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) über eine Neugestaltung des Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten sind von der Verkehrsgewerkschaft GDBA ohne neuen Termin ausgesetzt worden. Grund hierfür ist die inakzeptable Verhandlungsführung „nach Gutsherrenart“.
Der Verhandlungsführer des BEV ist nicht bereit, sich mit der Verkehrsgewerkschaft GDBA an einen Tisch zu setzen und die offenen Punkte zu klären. Statt dessen wurde drei Arbeitstage vor dem für den 2. August 2006 festgelegten Verhandlungstermin eine komplette Neufassung der Tarifvertragsentwürfe zugesandt. Diese Entwürfe enthalten nicht nur zahlreiche redaktionelle Änderungen, sondern auch textliche Ergänzungen und neue Anlagen. Sämtliche Änderungen sind aber nicht gekennzeichnet!
Damit wurden die seit Oktober 2005 in zahlreichen Verhandlungsrunden erarbeiteten Ergebnisse von Seiten des BEV zunichte gemacht. Auf Nachfrage erklärte der Verhandlungsführer des BEV, die Verkehrsgewerkschaft GDBA könne gerne ihre Positionen in schriftlicher Form übermitteln. Er sei aber nicht bereit, die strittigen Themen „auszudiskutieren“, da dies in seinem Verständnis nicht zielführend sei. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat daraufhin die Verhandlungen ausgesetzt.
Hauptverwaltung verzögert Tarifverhandlungen
Völlig unbefriedigend verliefen am 30. Mai 2006 die Verhandlungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) über eine Neugestaltung des Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten. Die Vertreter des BEV waren nicht bereit, über Tariftexte zu verhandeln. Damit wird die Umsetzung der Tarifreform unnötig um Monate zurückgeworfen.
Seit Oktober 2005 hatten beide Tarifparteien in intensiven Gesprächen bereits einen großen Teil der neuen Tarifregelungen ausgearbeitet. Sowohl der „Allgemeine Teil“ des neuen Tarifvertrages für das BEV (TV-BEV) als auch die Überleitungsbestimmungen aus dem bisherigen Tarifrecht sind ausformuliert, wenngleich zum Teil noch mit strittigen Punkten.
Für die aus den bisherigen Tarifverträgen AnTV und LTV übrig gebliebenen Tarifbestimmungen hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA dann einen „Besonderen Teil“ für den TV-BEV textlich gefasst und am 12. April 2006 dem BEV zugesandt. Hierin sollen BEV-typische Besonderheiten und Erfordernisse der verschiedenen Einsatzbereiche (vor allem Verteilung der Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Zulagen) geregelt werden.
Trotz des Zeitraums von 7 Wochen weigerten sich die Vertreter des BEV bei den gestrigen Verhandlungen, über die von der Verkehrsgewerkschaft GDBA vorgelegten Tariftexte zu verhandeln und kündigten ihrerseits an, bis Mitte Juli 2006 eigene Vorschläge ausarbeiten zu wollen. Erst dann kann weiter verhandelt werden.
Durch diese nicht nachvollziehbare Haltung der BEV-Hauptverwaltung kommt der Verhandlungsprozess unnötig um mehrere Monate ins Stocken.
Neues Tarifrecht mit Besonderheiten
Mit Hochdruck werden die tariflichen Regelungen für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) überarbeitet. Bei der Neugestaltung sollen die grundlegenden Modernisierungen aus dem neuen Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes übernommen, aber auch die besonderen Tarifbestimmungen des BEV weiterhin berücksichtigt werden.
Inzwischen wurden Tarifvertragsentwürfe erarbeitet. Nun gilt es einzelne Details und noch strittige Punkte zu klären. Dazu findet am 16. März 2006 eine Sitzung der zuständigen Tarifkommission statt, in deren Verlauf das weitere Vorgehen abgestimmt werden soll. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA wird sich nachhaltig für die berechtigten Interessen der Beschäftigten des BEV einsetzen.
Neues Tarifrecht für voraussichtlich im Frühjahr
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA verhandelt weiter mit Hochdruck an einem neuen Tarifrecht für das BEV. Es soll die tariflichen Regelungen vereinheitlichen und zusammenfassen – analog zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Mit einem Abschluss ist im Frühjahr 2006 zu rechnen.
Das neue Tarifwerk wird auch die Besonderheiten des BEV berücksichtigen. Dafür sind eine Vielzahl von einzelnen Tarifbestimmungen zu verhandeln. Dazu gehören eine einheitliche Tabelle, eine einheitliche Wochenarbeitszeit, Neuerungen bei der Jahressonderzahlung, der Entgeltfortzahlung usw.
Mit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005 entfällt für die beim Bund und in den Kommunen beschäftigten Angestellten der bisherige Ortszuschlag. Damit können Angestellte beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV), deren Ehegatten dem TVöD unterfallen, den ungekürzten Ortzuschlag (Stufe 2) geltend machen. Das gleiche gilt für Angestellte in den Sozialeinrichtungen, soweit für sie das Tarifrecht des BEV Anwendung findet.
Der Wegfall des bisherigen Ortzuschlags im TVöD resultiert daraus, dass bei der Überleitung der Beschäftigten in die neue Tabelle der Ortzuschlag bei der Errechnung des Vergleichsentgelts bereits berücksichtigt wird.
Wenn nun bei Verheirateten der eine Ehegatte dem Geltungsbereich des TVöD unterfällt und damit keinen Ortszuschlag mehr erhält, besteht für den anderen Ehegatten, der ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und für den selbst nicht der TVöD gilt, seit dem 1. Oktober 2005 ein Anspruch auf den ungekürzten Ortszuschlag der Stufe 2. Dies gilt insbesondere auch für die Angestellten des BEV, da dort nicht der TVöD gilt, sondern nach wie vor der Angestelltentarif (AnTV/AnTV-O).
Zur Sicherstellung dieses Anspruchs empfiehlt die Verkehrsgewerkschaft GDBA daher den Angestellten beim BEV sowie bei den Sozialeinrichtungen, für die das Tarifrecht des BEV gilt, bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn noch im Jahr 2005 einen schriftlichen Antrag auf Zahlung des ungekürzten Ortszuschlages der Stufe 2 gemäß § 15 Abs. 9 AnTV/AnTV-O zu stellen.
Neugestaltung des Tarifrechts geht voran
Die Verhandlungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) über eine Neugestaltung des Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten schreiten gut voran. Auf Grundlage des am 13. September 2005 abgeschlossenen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurden konkrete Regelungen zur Umsetzung festgelegt.
Die Verhandlungen werden wie folgt ablaufen:
Der Überleitungstarifvertrag (TVÜ) des öffentlichen Dienstes kann nicht inhaltsgleich übernommen werden. Vor allem durch unterschiedliche Lohngruppen bei BEV-Arbeitnehmern und Beschäftigten des Bundes, sind sorgfältige Verhandlungen für das neue Tarifwerk notwendig.
Bis zum Abschluss bleiben deshalb die Tarifbestimmungen des AnTV, des Angestelltentarifvertrages-Ost (AnTV-O), des LTV und des Lohntarifvertrages-Ost (LTV-O) vollinhaltlich gültig. Als Zieltermin für den Abschluss wird weiterhin der 31. Dezember 2005 angestrebt.
Zur Realisierung dieses umfangreichen Pakets wurden vier weitere Verhandlungstermine vereinbart. Aber auch danach stehen parallel zum übrigen öffentlichen Dienst die Verhandlungen zur Neufassung des bisherigen Eingruppierungsverzeichnisses noch an.
Verhandlungsauftakt zur Neugestaltung des Tarifrechts
Die Gespräche über eine Neugestaltung des Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) sind von der Verkehrsgewerkschaft GDBA in einer zweitägigen Sondierung am 2. und 3. August 2005 mit der Hauptverwaltung des BEV in Bonn aufgenommen worden.
Entsprechend der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verhandlungsabrede soll ein einheitliches und eigenständiges Tarifwerk geschaffen werden, dass einerseits moderne Elemente der Tarifvertragsgestaltung nach dem Vorbild des neuen Tarifvertrages im öffentlichen Dienst (TVöD) beinhaltet, andererseits aber auch die bestehenden Tarifregelungen und Besonderheiten des BEV berücksichtigt.
Der erste Entwurf einer Vereinbarung enthält demzufolge Grundzüge und wesentliche Kernpunkte eines neuen „Tarifvertrages für die Beschäftigten des BEV (TV-BEV)“ in enger Anlehnung an den im Februar 2005 vereinbarten TVöD. Außerdem wird ausdrücklich die materielle Berücksichtigung der besonderen Beschäftigungsstruktur des BEV (Altersschnitt, Verteilung Ost/West) anerkannt.
Aufgrund der noch ausstehenden Vereinbarung der Überleitungsregelungen für die Beschäftigten des Bundes sowie der inhaltlichen Komplexität des gesamten Neugestaltungsprozesses besteht darüber Einvernehmen, dass das Inkrafttreten eines neuen Tarifwerkes für das BEV nicht bereits zum 1. Oktober 2005 und damit zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten des TVöD zu bewerkstelligen ist. Als Zielgröße wurde festgehalten, die Vereinbarungen möglichst bis zum 31. Dezember 2005 umzusetzen.
Die Gespräche zur Neugestaltung des Tarifrechts werden in der ersten Septemberwoche fortgesetzt.
Weitere Informationen für Mitglieder
Verhandlungsabrede vereinbart – Einmalzahlungen für 2005 gesichert
In einem gemeinsamen Spitzengespräch mit dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) am 19. April 2005 in Frankfurt am Main haben Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET mit den Vertretern des BEV eine Verhandlungsabrede vereinbart. Zwischen den Tarifpartnern besteht Einigkeit, dass bis zum Oktober 2005 für die Arbeiter und Angestellten des BEV ein neues einheitliches und eigenständiges Tarifwerk verhandelt und abgeschlossen wird.
Dabei werden die bestehenden Tarifregelungen des BEV sowie moderne Elemente der Tarifvertragsgestaltung, wie sie unter anderem im neuen Tarifwerk des öffentlichen Dienstes enthalten sind, in die Ausgestaltung mit einbezogen.
Im Vorgriff auf den Tarifabschluss leistet das BEV an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Einmalzahlungen von je 100 EUR zum 1. April 2005, zum 1. Juli 2005 und zum 1. Oktober 2005. Die Einmalzahlung zum 1. April 2005 soll mit der Lohn- bzw. Gehaltszahlung im Juni 2005 ausbezahlt werden.
Bei dem Tarifabschluss werden diese Einmalzahlungen, sowie entsprechend dem neuen Tarifwerk im öffentlichen Dienst die Vereinheitlichung der Arbeitszeit auf 39 Stunden/Woche und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007 mit berücksichtigt.
Seitens der Gewerkschaften wird eine Arbeitsgruppe mit ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen gebildet, die - in Abstimmung mit der bereits eingerichteten BEV-Arbeitsgruppe „Tarifreform/Tarifrunde 2005“ – das neue Tarifwerk ausarbeiten soll.
Spitzengespräch zur Tarifrunde gefordert
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert ein Spitzengespräch zur Tarifrunde 2005 für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Bei dem Treffen soll ein im Volumen gleichwertiger Tarifabschluss wie im öffentlichen Dienst verhandelt werden. Hierzu wurden in Sondierungsgesprächen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET bereits denkbare Lösungsansätze vorgeschlagen.
Das BEV beruft sich jedoch auf die Einhaltung des Dienstweges und verlangt eine grundlegende Reform ihres Tarifwerks analog des übrigen öffentlichen Dienstes. Dies macht nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA jedoch wenig Sinn. Denn das Kernelement für den Abschluss des neuen Tarifvertrages im öffentlichen Dienst (TVöD), nämlich die erhöhte Attraktivität für Nachwuchskräfte, geht in dem seit 1993 geschlossenen Tarifbestand des BEV völlig in die Leere.
In einem kurzfristig zu führenden Gespräch ist nun im Grundsatz zu klären, ob eine „Reform der Reform willen“ wirklich erforderlich ist oder statt dessen nicht eine Überarbeitung und Anpassung auf der Grundlage der bestehenden Strukturen weitaus zweckmäßiger wäre.
Übernahme des Potsdamer Tarifabschlusses gefordert
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) die Übernahme des Verhandlungsergebnisses für den öffentlichen Dienst vom 9. Februar 2005.
Dazu gehören:
ine Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des BEV wird die Verkehrsgewerkschaft GDBA nicht akzeptieren.
Die Verhandlungen müssen so schnell wie möglich beginnen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zur Modernisierung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst hatte die für den Bereich des BEV zuständige Tarifkommission der Verkehrsgewerkschaft GDBA Ende Dezember 2004 noch keine konkreten Forderungen gestellt.
Lohn- und Gehaltstarifverträge gekündigt
Die Tarifkommission der Verkehrsgewerkschaft GDBA für den Bereich des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) hat in ihrer Sitzung am 20. Dezember 2004 in Kassel die Kündigung der Lohn- und Gehaltstarifverträge beim BEV beschlossen. Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zur Modernisierung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst wurde noch keine konkrete Forderung gestellt.
Gemäß der in der Tarifrunde 2003 getroffenen Vereinbarung wurde das BEV in dem Kündigungsschreiben gleichzeitig aufgefordert, bis zum 31. Januar 2005 Vorschläge zur Neugestaltung des Tarifrechts beim BEV zu unterbreiten und einen Termin für die Aufnahme der Verhandlungen vorzuschlagen.
Über das weitere Vorgehen wird die Tarifkommission in der nächsten Sitzung am 4. Februar 2005 entscheiden.
In dem seit Monaten andauernden Streit um die arbeitzeitrechtliche Bewertung von Pausen für das Omnibusfahrpersonal des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) hat der Hauptpersonalrat auf seiner letzten Sitzung einen Verfügungsentwurf der BEV-Hauptverwaltung akzeptiert. Demnach wird künftig bei langen Dienstschichten von mehr als 12 Stunden Dauer nur die gesetzliche Ruhepause von 45 Minuten nicht auf die Arbeitszeit angerechnet, die restliche Zeit jedoch als Arbeitszeit gewertet. Bei Dienstschichten unter 12 Stunden erfolgt ein Abzug der gesetzlichen Ruhepausen von 30 bzw. 45 Minuten.
Die neue Anrechnungsregelung ist das Ergebnis intensiver Gespräche des Hauptpersonalrates mit den zuständigen Referaten der BEV-Hauptverwaltung unter Beteiligung der Tarifvertragsparteien Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET.
Hierbei war allen Beteiligten klar, dass die Behandlung der Pausen für die im Wege der Dienstleistungsüberlassung bei regionalen Bus- und Verkehrsgesellschaften tätigen Kolleginnen und Kollegen über eine rein personalwirtschaftliche Betrachtung hinaus geht. Aufgrund der bestehenden Vertragsverhältnisse dient die Berücksichtigung der durch das Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen gesetzlichen Ruhepausen einer Angleichung der Einsatzmöglichkeiten und somit letztlich der reibungslosen Fortführung der Dienstleistungsüberlassungsverträge.
Hinzu kommt, dass im Falle einer weiterhin streitigen Behandlung die anstehende und gewiss schwierige Tarifrunde für den Bereich des BEV von vorne herein belastet gewesen wäre.
Nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA sind nun die örtlichen Personalräte bei der künftigen Dienstplangestaltung mehr denn je gefordert, auf die korrekte Anwendung der neuen Pausenregelung sowie die Berücksichtigung der sozialen Rahmenbedingungen zu achten.
Der Protest der Personalräte sowie von Verkehrsgewerkschaft GDBA und Transnet gegen die ab 1.07.2004 vorgesehene Änderung der bisherigen Regelungen zur Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit für das Omnibusfahrpersonal des BEV geht weiter.
Um die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen sowie den Druck auf den Dienstherrn gegen dessen eigenmächtige Vorgehensweise zu erhöhen, stellen wir ein Protest- sowie ein Forderungsschreiben als Mustertext zur Verfügung.
Der erste Mustertext ist ein Protestschreiben der Mitarbeiter gegen die Einführung der neuen Pausenregelung. Sollten die Ruhepausen dennoch bei einzelnen Schichten zum Abzug gebracht werden, kann der betroffene Kollege mit dem zweiten Musterschreiben gezielt hiergegen protestieren.
Das BEV hat ohne Änderung der tariflichen Grundlagen sowie ohne Beteiligung des Hauptpersonalrates und der Tarifparteien zum 1. Juli 2004 die bisherige Verfahrensweise bei der Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit für die Omnibusfahrer geändert. Dadurch sollen die Pausenzeiten in keinem Fall mehr als Teil der Arbeitszeit gelten. Dies bedeutet für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine faktische Verlängerung ihrer Arbeitszeit und damit auch eine Lohnkürzung.
Wir fordern alle im Omnibusfahrdienst beschäftigten Kolleginnen und Kollegen auf, diese Musterschreiben auszufüllen und an ihre BEV-Dienststelle zu richten. Nur bei einer großen Beteiligung können wir das BEV von seinem Alleingang abbringen.
Mit scharfen Worten hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA in einem Schreiben an den Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) dagegen protestiert, dass ohne Beteiligung des Hauptpersonalrates und der Tarifvertragsparteien ab 1. Juli 2004 die Pausenregelung im Omnibusfahrdienst geändert werden soll. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert, eine Änderung der gegenwärtigen Praxis auszusetzen, bis die Mitbestimmungsverfahren und die Beteiligung der Tarifpartner durchgeführt worden sind.
Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mit Schreiben einer nachgeordneten Stelle vom 15. Juni 2004 darüber informiert, dass ab 1.Juli 2004 eine geänderte Pausenregelung zur Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit für das Omnibusfahrpersonal des BEV eingeführt werden soll.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA stellt in ihrem Schreiben an den Präsidenten des BEV hierzu fest, dass weder der Hauptpersonalrat gemäß BPersVG beteiligt noch die Tarifvertragsparteien in irgend einer Form unterrichtet wurden. Nach unserer Auffassung nimmt das BEV durch die Änderung der Pausenregelung eine einseitige Auslegung geltenden Tarifrechts in Form der §§ 5 und 8 der Dienstdauervorschrift (DDV) – DS 052 vor.
Außerdem zeigt sich die Verkehrsgewerkschaft GDBA darüber entsetzt, dass in dem Schreiben an die Mitarbeiter die geplante Änderung der Pausenregelung damit gerechtfertigt wird, dass dies „die Fortführung der Dienstleistungsüberlassung gewährleistet und insbesondere der Sicherung der Einsatzbereiche dient.“ Eine solche Verknüpfung ist unseres Erachtens nicht nur sachlich falsch, sondern grenzt auch inhaltlich an eine Drohung.
Die beharrliche Arbeit der Verkehrsgewerkschaft GDBA für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zahlt sich aus. In der Erwiderung auf ein Schreiben des Geschäftsführenden Bundesvorstandes hat die Hauptverwaltung des BEV mehrere tarifliche Sachverhalte geklärt und eine enge Zusammenarbeit bei der Neugestaltung des Tarifrechts akzeptiert.
Auslöser für den Briefwechsel war die Sitzung der Tarifkommission der Verkehrsgewerkschaft GDBA für den Bereich des BEV am 23. Januar 2004. Dort kritisierten die Kolleginnen und Kollegen die schleppende Umsetzung der durch die Tarifrunde 2003 vereinbarten neuen Regelungen. Außerdem berichteten sie von der Verunsicherung in den Dienststellen über die eventuelle Verlegung des Termins für die Lohn- und Gehaltszahlung.
Mit Schreiben vom 16. Februar 2004 hat der Geschäftsführende Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA gegenüber dem BEV diese Punkte dargestellt und zusätzlich für die vereinbarte Neugestaltung des Tarifrechts die Aufnahme von Gesprächen gefordert.
In ihrer Antwort vom 9. März 2004 greift die Hauptverwaltung des BEV die Kritik der Verkehrsgewerkschaft GDBA auf. Bezüglich der neuen Eingruppierungsvorschriften und Ergänzung der Maschinenverzeichnisse werden die Dienststellen zur raschen Umsetzung aufgefordert. Für den Fall einer Verlegung des Auszahlungstermins wird eine frühzeitige und abgestimmte Vorgehensweise zugesagt. Schließlich wird auch der Vorschlag für einen ersten Gesprächstermin zur Neugestaltung des Tarifrechts angenommen.
Weihnachts- und Urlaubsgeld: BEV kündigt tarifliche Bestimmungen
Nachdem die tariflichen Bestimmungen für die Zahlung der Jährlichen Zuwendung (Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld vom Bund und von den Ländern bereits vor einiger Zeit gekündigt worden waren, hat das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) jetzt nachgezogen und ebenfalls die entsprechenden Tarifbestimmungen für die beim BEV beschäftigten Arbeiter und Angestellten gekündigt.
Aufgrund der Vorgaben des Eisenbahn-Neuordnungsgesetzes hat das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) die tarifpolitischen Entscheidungen der öffentlichen Hand auf die bei ihr beschäftigten Arbeiter und Angestellten zu übertragen.
Gekündigt wurden
mit Wirkung zum 31. Dezember 2003 die Tarifbestimmungen über die Gewährung von Urlaubsgeld (§§ 25f AnTV/AnTV-Ost, 28e LTV/LTV-Ost),
mit Wirkung zum 30. Juni 2004 die Tarifbestimmungen über die Gewährung einer Jährlichen Zuwendung (§§ 22 AnTV/AnTV-Ost, 11 LTV/LTV-Ost).
Diese Kündigungserklärungen haben keine Auswirkungen auf die Zahlung der Jährlichen Zuwendung für 2003. Im übrigen wirken die gekündigten Bestimmungen auch nach Ablauf der Kündigungsfristen gemäß § 4 Abs.5 Tarifvertragsgesetz (TVG) nach, das heißt, die Bestimmungen gelten unverändert und zwingend weiter, bis sie durch eine andere, zwischen den Tarifparteien vereinbarte Regelung ersetzt werden.
Die Tarifkommission für den Bereich des BEV wird sich auf ihrer nächsten Sitzung neben dem Thema „Neugestaltung“ des Tarifrechts auch mit der Bewertung dieser Kündigungserklärungen befassen.
Vorläufige Vergütungs- und Lohntabellen eingestellt
Unter „Gehaltstabellen“ finden Sie ab sofort die Entwürfe für alle 14 (!) neuen Lohn- und Gehaltstabellen für die Arbeiter und Angestellten und DÜV-Kräfte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV).
Die hohe Zahl der neuen Tabellen resultiert aus den drei Entgeltsteigerungen (im Angestelltenbereich ist die 1. Stufe sogar zeitlich aufgeteilt), kombiniert mit den beiden Anpassungen des Bemessungssatzes Ost an West sowie den jeweiligen Trennungen West- und Osttabellen.
Nach monatelangen Verhandlungen und einer ergebnislosen Schlichtung hat sich die Verkehrsgewerkschaft GDBA in letzter Minute mit dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) auf neue Entgeltbestimmungen für die Arbeiter und Angestellten einigen können.
Die Tarifkommission hat auf ihrer Sitzung am 13. Februar 2003 Tage einstimmig folgendem Verhandlungsergebnis zugestimmt:
Anhebung der Grundvergütungen, Monatstabellenlöhne sowie Sozial- und Ortszuschläge für alle Arbeiter und Angestellten der Vergütungsgruppen X bis IVa ab 1. Januar 2003, für die Angestellten in den höheren Vergütungsgruppen ab 1. April 2003 um jeweils 2,4 Prozent; weitere Anhebungen für alle Arbeiter und Angestellten ab 1. Januar 2004 um 1,0 Prozent und ab 1. Mai 2004 um nochmals 1,0 Prozent
Anhebung des Bemessungssatzes für das Tarifgebiet Ost von bisher 90
Prozent auf 91 Prozent ab
1. Januar 2003 und auf 92,5 Prozent ab 1. Januar 2004; die weitere
Anpassung in den folgenden Einkommensrunden hat so zu erfolgen, dass
spätestens Ende 2007 für die Arbeiter und Angestellten der
Vergütungsgruppen X bis Vb und spätestens Ende 2009 für die Angestellten
der Vergütungsgruppen ab Va die volle Angleichung vollzogen ist
Zusätzlich erhalten alle Arbeiter und Angestellten im März 2003 eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 Prozent des Monatsentgelts, maximal jedoch 185 Euro im Tarifgebiet West und 166,50 Euro im Tarifgebiet Ost; eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro (Tarifgebiet West) und 46,25 Euro (Tarifgebiet Ost) wird im November 2004 gezahlt
Zur Gegenfinanzierung wird vereinbart:
Die jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld) bleibt bis zum 31. Januar 2005 unverändert
Einführung der Eigenbeteiligung an der Zusatzversorgung BVA, Abt. B für Arbeiter und Angestellte im Tarifgebiet Ost in Höhe von 0,2 Prozent des Bruttoentgelts für je 1 Prozent der Anpassung des Bemessungssatzes, jedoch nicht mehr als den vom BEV gezahlten Betrag und höchstens auf 2 Prozent des Bruttoentgelts
Der AZV-Tag entfällt mit Wirkung ab 1. Januar 2003
Beim Aufstieg in die nächste Lebensaltersstufe oder Stufe der Grundvergütung/Lohnstufe in den Jahren 2003 und 2004 wird der Unterschiedsbetrag zur nächsten Stufe für die Dauer eines Jahres nur zur Hälfte gezahlt; nach Ablauf der Jahresfrist wird der volle Unterschiedsbetrag gezahlt
Mindestlaufzeit der neuen Tarifbestimmungen bis zum 31. Januar 2005 (= 27
Monate).
Weiterhin fordert die BEV-Tarifkommission, ein entsprechendes
Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten beim
BEV zu übertragen.
Die neuen tariflichen Bestimmungen werden nun redaktionell im Detail ausgearbeitet und insbesondere die neuen Entgelttabellen errechnet. Sobald diese offiziell vorliegen, werden wir sie elektronisch und als Handzettel großflächig verteilen.
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) hat als Ergebnis der Verhandlungen mit der Verkehrsgewerkschaft GDBA am 10. Januar 2003 das nachfolgende Angebot vorgelegt:
I. Einmalzahlung
Arbeitnehmer/innen, die im Monat Februar 2003 Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis erhalten, das am 2. Januar 2003 bereits bestanden hat, erhalten im Monat März 2003 eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 Prozent der Vergütung (§ 14 AnTV/AnTV-O) einschließlich der allgemeinen Zulage beziehungsweise des Monatstabellenlohnes vom Dezember 2002, maximal 185 Euro im Tarifgebiet West beziehungsweise 166,50 Euro im Tarifgebiet Ost. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Höchstgrenze für die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro im Tarifgebiet West beziehungsweise anteilig unter Zugrundelegung des maßgeblichen Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost wird im November 2004 gezahlt.
II. Anhebung der Vergütungen und Löhne
1. Die Grundvergütungen, Monatstabellenlöhne, Sozial- und Ortszuschläge der Angestellten und Arbeiter/innen werden nach der bisherigen Berechnungsweise erhöht für die Arbeiter/innen und die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis IVa beziehungsweise Kr. I bis Kr. XI ab 1. Januar 2003 und für die übrigen Angestellten
ab 1. April 2003 um 2,4 Prozent,
ab 1. Januar 2004 um weitere 1,0 Prozent und
ab 1. Mai 2004 um weitere 1,0 Prozent
erhöht.
2. Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2005.
3. Die Zuwendung bleibt bis zum 31. Januar 2005 eingefroren.
III. Anpassung Tarifgebiet Ost
1.
Der Bemessungssatz wird von derzeit 90 Prozent ab 1. Januar 2003 auf 91,0
Prozent und ab 1. Januar 2004 auf 92,5 Prozent angehoben.
Mindestlaufzeit bis 31. Januar 2005. Weitere Anpassungsschritte bleiben
der nächsten Vergütungs- und Lohntarifverhandlung vorbehalten.
Die
Tarifvertragsparteien stimmen in der Nachwirkung nach § 4 Absatz 5
Tarifvertragsgesetz überein.
2. Die Anpassung des Bemessungssatzes Ost wird für alle Arbeiter/innen sowie die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis V b und Kr. I bis Kr. VIII bis zum 31. Dezember 2007 und für die übrigen Angestellten bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen. Die Kündigung dieser Vorschrift ist ausgeschlossen.
3. Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zahlen einen Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung an die Zusatzversorgung BVA Abt. B jeweilige Zusatzversorgungseinrichtung in Höhe von 0,2 Prozent des Bruttoentgelts für je 1 Prozent der Anpassung des Bemessungssatzes gemäß Nummern 1 und 2 beziehungsweise entsprechende Anteile, jedoch nicht mehr als den vom Arbeitgeber BEV gezahlten Betrag (alle Leistungen). Im Zeitpunkt des Erreichens eines Bemessungssatzes von 97 Prozent steigt der Arbeitnehmerbeitrag auf 2 Prozent, wobei dieser nicht höher sein darf als der vom Arbeitgeber BEV geleistete Betrag (alle Leistungen).
IV. Weitere Regelungen
1. Der AZV-Tag entfällt mit Wirkung ab 1. Januar 2003.
2. Fällt der Aufstieg in die nächste Lebensalterstufe/Stufe der Grundvergütung beziehungsweise Lohnstufe in die Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004, wird der Unterschiedsbetrag zur nächsten Stufe für die Dauer eines Jahres nur zur Hälfte gezahlt. Nach Ablauf dieser Jahresfrist berechnet sich die Stufenzuweisung wieder nach den tariflichen Regelungen.
3. Der Termin für die Auszahlung der Bezüge kann ab Dezember 2003 jeweils im Dezember vom 15. auf den letzten Tag des Monats verschoben werden.
V. Neugestaltung des Tarifrechts
Die
Tarifvertragsparteien vereinbaren, über eine Neugestaltung des Tarifrechts
beim BEV zu verhandeln und einen Abschluss bis zum 31.Januar 2005
anzustreben.
Die
Tarifvertragsparteien schließen die in der Anlage beigefügte
Prozessvereinbarung ab
VI. Ausnahmen vom Geltungsbereich
Die
Vereinbarungen werden nicht angewandt auf Arbeitnehmer/innen, die
spätestens am 9. Januar 2003 ausscheiden.
Die BEV-Tarifkommission der Verkehrsgewerkschaft GDBA wird am 13. Januar
2003 das neue Angebot bewerten und über eine Annahme beschließen.
Das Schlichtungsverfahren zur Einkommensrunde 2002/2003 beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist mit einer gemeinsamen Empfehlung abgeschlossen worden.
Der von der Verkehrsgewerkschaft GDBA benannte stimmberechtigte Schlichter Prof. Dr. Harro Plander hat zusammen mit dem vom BEV benannten Schlichter Dieter Alvermann gegen die Stimmen der Vertreter des BEV folgende Einigungsempfehlung ausgesprochen:
I. Anhebung der Vergütung
Allen Beschäftigten wird - alsbald nach dem 1. Januar 2003 - eine Einmalzahlung gewährt, die 7,5 Prozent des jeweiligen Monatsgehaltes, jedoch nicht mehr als 216,00 Euro im Tarifgebiet West bzw. 194,40 Euro im Tarifgebiet Ost beträgt. Berechnungsbasis der Einmalzahlung sind die Bezüge des Monats November 2002. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
Die Grundvergütungen werden ab 1. Januar 2003 um 2,4 Prozent und ab 1. Januar 2004 um weitere 0,6 Prozent erhöht.
Mindestlaufzeit bis zum 30. April 2004.
Die Zuwendung bleibt bis zum 30.04.2004 eingefroren.
II. Entlastungsfaktoren
Der sogenannte AZV-Tag entfällt mit Wirkung ab 1. Januar 2003.
In den Jahren 2003 und 2004 werden die Vergütungen der neu Eingestellten um jeweils ein Jahr um eine Gruppe abgesenkt. Der Arbeitgeber kann hiervon in Einzelfällen Ausnahmen machen.
III. Angleichung Ost-West
Die Löhne und Vergütungen der Beschäftigten Ost werden in sechs Jahresstufen tarifvertraglich verbindlich bis 31. Dezember 2007 an die Vergütungen im Tarifgebiet West angeglichen.
Ab 1. Januar 2003 erfolgt eine Angleichung um 1 Prozent, ab 1. Januar 2004 eine weitere Angleichung um 1,5 Prozent. Die Höhe der Angleichung in den vier folgenden Stufen bleibt künftigen Tarifverhandlungen vorbehalten.
Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zahlen zum Aufbau des Kapitaldeckungsstocks zur Zusatzversorgung BVA Abt. B einen Betrag in Höhe von 0,2 Prozent parallel zu je 1 Prozent der Anpassungsstufen gemäß Ziffer 1 und 2, jedoch nicht mehr als der vom Arbeitgeber BEV gezahlte Beitrag.
gez. Prof. Dr. H. Plander gez. D. Alvermann
Die Tarifkommission der Verkehrsgewerkschaft GDBA für den Bereich des BEV hat sich auf ihrer Sitzung am 7. Januar 2003 eingehend mit dieser Einigungsempfehlung befasst und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Das BEV wird aufgefordert, auf der Grundlage der Schlichtungsempfehlung bei der Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen am 10. Januar 2003 der Verkehrsgewerkschaft GDBA ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
Tarifverhandlungen beim Bundeseisenbahnvermögen gescheitert!
Die Tarifverhandlungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zur Einkommensrunde 2002 sind gescheitert.
Nach
einer schwierigen 2. Verhandlungsrunde am 19. Dezember 2002 in Kassel hat
die GDBA-Verhandlungskommission der Tarifkommission das - aus Sicht der
Verkehrsgewerkschaft GDBA nicht verhandlungsfähige - „Angebot“ des BEV
vorgelegt und empfohlen, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären und
die Schlichtung anzurufen.
Das
„Angebot“ des BEV:
0,9 % ab 1. Januar 2003 sowie jeweils weitere 1,2 % ab 1. Oktober 2003 im Westen und ab 1. Januar 2004 im Osten.
40 Euro Einmalzahlung für November und Dezember 2002.
Mindestlaufzeit bis zum 30. Juni 2004.
Die Zuwendung (Weihnachtsgeld) soll bis 30. Juni 2004 eingefroren bleiben.
Eine Anpassung der Ost-Einkommen ans Westniveau soll an die Einführung eines Arbeitnehmerbeitrages zur Zusatzversorgung gekoppelt werden, d.h. für jeden Prozentpunkt über 90 % jeweils 0,2 %.
Zudem will das BEV als "Ausgleich für Mehrbelastungen"
- die Wochenarbeitszeit im Westen auf 39 Stunden erhöhen und
- den "AZV-Tag" im Osten streichen.
Auch soll bis Ende 2004 das Tarifrecht beim BEV neu gestaltet werden.
Die Tarifkommission der Verkehrsgewerkschaft GDBA hat dieses „Angebot“ als eine Provokation bezeichnet und einstimmig beschlossen, die Tarifverhandlungen mit dem BEV für gescheitert zu erklären und die Schlichtung anzurufen.
Die Tarifverhandlungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit der
Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) über die Löhne und
Gehälter der ca. 3200 Arbeiter und Angestellten wurden am 19. November
2002 in Frankfurt am Main aufgenommen.
Unsere
Forderungen sind:
Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. November 2002 in Höhe von 3,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Vereinbarung eines verbindlichen Stufenplans, wonach die Einkommen der Beschäftigten in den neuen Bundesländern bis spätestens 2006 auf 100 % des Westniveaus angehoben werden.
Das BEV sah sich trotz dieser moderaten Forderungen in der 1. Verhandlungsrunde außer Stande, überhaupt ein Angebot zu unterbreiten. Trotz dem völligen Unverständnis auf unserer Seite über diese „Mauertaktik“ war damit letztlich keine Grundlage für eine inhaltliche Verhandlung gegeben.
Die Verhandlungen werden am 18. Dezember 2002 fortgesetzt.
BEV- Aushang zum Download als pdf-Datei
Einkommensrunde 2002 beim BEV: 3,5 Prozent und Stufenplan für Angleichung Ost bis 2006 gefordert
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat eine Einkommenserhöhung von 3,5 Prozent
ab 1. November 2002 für die Angestellten und Arbeiter des
Bundeseinsenbahnvermögens (BEV) mit einer Laufzeit von 12 Monaten sowie
die stufenweise Angleichung Ost an West bis 2006 gefordert. Der
stellvertretende Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA,
Klaus-Dieter Hommel, bezeichnete diese Forderungen als „angemessen,
realistisch und gerecht.“
In allen übrigen Tarifbereichen sind Abschlüsse zwischen 3 und 4 Prozent erreicht und von der Bundesregierung als maßvoll bezeichnet worden. Auch die volle Angleichung aller Bezahlungs- und Beschäftigungsbedingungen in den neuen Bundesländern an das Westniveau ist nach zwölf Jahren des Wartens mehr als überfällig. „Die Gerechtigkeit verlangt, dass für gleiche Arbeit das gleiche Einkommen gezahlt wird“, bekräftigt Hommel.
Durch Verweisungstarifverträge bzw. besondere Vereinbarungen gilt diese Forderung der Verkehrsgewerkschaft GDBA auch für den Verwaltungsbereich der Bahnversicherungsanstalt (BVA), Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) sowie einen Teil der Beschäftigten bei der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) und bei der Stiftung Eisenbahn-Waisenhort (EWH).
Entgeltrunde 2002 beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV)
Parallel zu den Verhandlungen für den gesamten öffentlichen Dienst werden Ende des Jahres 2002 auch für die Arbeiter und Angestellten des BEV die Entgeltbedingungen neu verhandelt.
Hierzu hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA die Lohn- und Gehaltstarifverträge fristgerecht zum 31. Oktober 2002 gekündigt; bezüglich der weiteren Angleichung der Ost- an die Westentgelte war die Kündigung der Tarifstelle erst zum 31. Dezember 2002 möglich.
Die Forderungen für die anstehende Entgeltrunde werden in der Sitzung der Tarifkommission für den Bereich des BEV am 29. Oktober 2002 in Frankfurt am Main aufgestellt. Diese Sitzung findet im Rahmen der Verhandlungsgemeinschaft erstmals gemeinsam mit der BEV-Tarifkommission der Gewerkschaft TRANSNET statt.
Flutkatastrophe: Sonderregelungen für Arbeiter und Angestellte beim BEV und beim EBA
Für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) sowie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) gelten zur Beseitigung der Schäden durch das Hochwasser folgende Sonderregelungen:
Freistellung von der Arbeits- bzw. Dienstverpflichtung
Für die Heranziehung zum Wasserwehr- oder Deichdienst durch Hilfsorganisationen soll Freistellung von der Arbeits- bzw. Dienstverpflichtung unter Fortzahlung des Lohnes bzw. der Vergütung gewährt werden. Die Freistellung wird während der gesamten Dauer der Heranziehung im notwendigen Umfang ohne feste zeitliche Begrenzung gewährt. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Bereitschaften sind davon jedoch nicht erfasst.
Für die Sicherung des eigenen, unmittelbar durch das Hochwasser bedrohten Eigentums und in anderen Fällen der hochwasserbedingten vorübergehenden Verhinderung an der Arbeits- bzw. Dienstverpflichtung kann eine Freistellung von bis zu 5 Arbeitstagen gewährt werden.
Bei durch die aktuelle Hochwassersituation hervorgerufenen Betriebsstörungen bzw. bei hochwasserbedingten Arbeitsversäumnissen kann eine Freistellung von der Arbeits- bzw. Dienstverpflichtung unter Fortzahlung des Lohnes bzw. der Vergütung im notwendigen Umfang (in der Regel bis zu 6 Arbeitstage) gewährt werden. Über den jeweiligen „notwendigen Umfang“ hat die Dienststelle vor Ort nach Maßgabe aller bekannten Fakten eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die Regelungen sind eine angemessene Reaktion auf die Folgen der Flutkatastrophe unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen.
Bei den Verhandlungen der Tarifgemeinschaft GDL/GDBA (TGM) mit der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV-HV) am 9. April 2002 in Bonn konnte in einigen Punkten Einigkeit bei der Neugestaltung von Tarifbestimmungen erzielt werden.
Insbesondere hat die TGM erreicht, dass das seit der Bahnreform unangetastete Eingruppierungsverzeichnis an die veränderten Tätigkeitsprofile angepasst wird. So wurde vereinbart, für Bediener von Zweiwegebaggern eine eigene Tarifstelle einzurichten.
Aufgrund gestiegener Anforderungen im Werkstättenbereich wurde außerdem einvernehmlich festgestellt, dass bei überwiegender Ausführung von hochwertigen Tätigkeiten ein weiterer Bewährungsaufstieg nach Lohngruppe II möglich ist. Das in diesem Zusammenhang maßgebliche „Verzeichnis hochwertiger Tätigkeiten“ wird zur Zeit in enger Abstimmung zwischen den Tarifvertragsparteien überarbeitet.
Erstmals zeigte sich die BEV-HV bereit, den zweiten Bewährungs- und oder Zeitaufstieg der Omnibusfahrer in die Lohngruppe I tariflich zu verankern. Aufgrund der Größenordnung steht diese Tarifänderung jedoch - wie alle entgeltrelevanten Veränderungen - unter dem Vorbehalt haushaltsrechtlicher Genehmigungen. Die TGM wertet diese Zusage dennoch als Durchbruch ihrer jahrelangen Forderungen nach Gleichbehandlung der Busfahrer als Arbeiter mit den beamteten Busfahrern, die durchweg nach A 6 besoldet sind.
Vereinbart wurde schließlich, die Tarifverhandlungen nach den Sitzungen der Gremien auf beiden Seiten und Abstimmung des Hochwertigkeitsverzeichnisses zeitnah fortzusetzen
Im Rahmen der Verhandlungen der Tarifgemeinschaft GDL/GDBA (TGM) mit der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (HV BEV) am 5. Juli 2001 in Bonn hat die TGM insbesondere die Angleichung der Arbeitszeit der Arbeiter und Angestellten im Bereich der neuen Bundesländer an das Niveau in den alten Bundesländern gefordert.
Hintergrund hierfür ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2000, wonach die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Bundesbeamten in den neuen Bundesländern rückwirkend zum 1. Oktober 1992 der Arbeitszeitlänge im übrigen Bundesgebiet anzupassen ist.
Diese Grundsatz-Entscheidung ist nach Auffassung der TGM sinngemäß auch für die Arbeiter und Angestellten des BEV übertragbar, zumal im zwölften Jahr der deutschen Wiedervereinigung eine Angleichung der Arbeitszeitbestimmungen innerhalb Deutschlands längst überfällig ist.
Gleichwohl ist die HV BEV in ihrem Antwortschreiben auf diese Argumentation inhaltlich nicht eingegangen, sondern hat in bester Behördenmanier auf ein Rundschreiben der Bundesministerien verwiesen, in dem lapidar auf die Laufzeit der bestehenden Tarifverträge gepocht wird. Zudem wird der beschränkte tarifpolitische Spielraum des BEV angeführt.
Gegen diese formal und inhaltlich völlig unzureichende Antwort hat die TGM ein Schreiben an die HV BEV gerichtet, indem das Bundeseisenbahnvermögen noch einmal nachdrücklich aufgefordert wird, über die Angleichung der Arbeitszeiten für die Arbeiter und Angestellten in den neuen Bundesländern sachbezogene Tarifverhandlungen zu führen.
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