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Langzeitkonten |
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Langzeitkonto: Überführung von Überstunden
(28.10.2009)
Übertragung von Stunden noch bis 31. Oktober 2008
(29.10.2008)
Fonds soziale Sicherung: Leistungen deutlich aufgestockt – Geltungsbereich
erweitert (19.07.2007)
Frist
für Übertragung von Stunden in Langzeitkonto verlängert
(13.06.2007)
Frist für Übertragung von Stunden in das Langzeitkonto läuft ab
(04.09.2006)
Fristverlängerung bei Übertragung von Stunden
(20.06.2006)
Informieren und Mitbestimmen:
Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder
(06.04.2006)
Bonus für Gewerkschaftsmitglieder
(08.03.2006)
Langzeitkonten im DB Konzern für alle Arbeitnehmer nutzbar!
(06.12.2005)
Langzeitkonten-Tarifvertrag in Kraft: Neue Chancen für die Beschäftigten
(01.12.2005)
Wichtige Frist endet zunächst am 30.
November 2005
(23.11.2005)
DB Konzern: Langzeitkonten für
Arbeitszeit schaffen attraktive Möglichkeiten für Beschäftigte
(31.10.2005)
Langzeitkonten-Tarifvertrag noch in diesem Jahr
umsetzen
(24.10.2005)
DB Konzern:
Tarifvertrag zu Langzeitkonten vereinbart
(28.09.2005)
Langzeitkonto: Überführung von Überstunden
In einem Aushang macht die GDL derzeit mal wieder Stimmung gegen die von der TG mit ihrem Langzeitkontentarifvertrag (Lzk-TV) bereits 2005 geschaffene Möglichkeit, u.a. Überstunden als Geldwert in ein Langzeitkonto zu übertragen. Zur Vermeidung von ggf. irreparablen Entscheidungen, infolge falscher bzw. irreführender Aussagen, gibt die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) nachfolgende Hinweise:
Übertragung von Stunden noch bis 31. Oktober 2008
Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des „Arbeitszeittarifvertrages für die Arbeitnehmer von Schienenverkehrs- und Schieneninfrastrukturunternehmen des Agv MoVe (AZTV-S)“ fallen, können sich noch bis 31. Oktober 2008 für eine Übertragung von Überstunden als Geldwert in ihr Langzeitkonto entscheiden.
Überstunden können bis zu 50 Prozent als Geldwert in das Langzeitkonto übertragen werden. Das ist im Arbeitszeittarifvertrag festgeschrieben. Dort ist auch festgelegt, dass die Beschäftigten sich bis 30. Juni entscheiden müssen. Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) konnte nun erreichen, dass der Arbeitgeber diese Frist bis 31. Oktober verlängert hat. Somit besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, sich für die günstige Variante der Übertragung von Stunden in das Langzeitkonto zu entscheiden.
Das Langzeitkonto kann beispielsweise für ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben genutzt werden. Es kann unter Umständen auch zur Altersversorgung oder zur persönlichen Weiterbildung in Anspruch genommen werden. Langzeitkonten werden nicht im Konzern geführt, somit ist ein Rückgriff der Arbeitgeber auf diese Wertguthaben unmöglich.
Fonds soziale Sicherung: Leistungen deutlich aufgestockt – Geltungsbereich erweitert
Die Leistungen des Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Fonds soziale Sicherung) sind deutlich aufgestockt worden. Dazu gehören unter anderem die Erhöhung der Förderbeträge bei Bildungs- und Gesundheitsmaßnahmen sowie ein umfangreicher Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.
Außerdem ist der Geltungsbereich erweitert worden. Mit dem Tarifabschluss zur Einkommenserhöhung 2007 hat die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) auch erreicht, dass ab Juli 2007 die Unternehmen DB Sicherheit GmbH und DB Services GmbH in den Geltungsbereich des Langzeitkontentarifvertrag (Lzk-TV) einbezogen werden. Somit können auch die dort beschäftigten Mitglieder der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der TRANSNET die Leistungen des Fonds soziale Sicherung in Anspruch nehmen.
Ausführliche Informationen gibt es auf www.fonds-soziale-sicherung.de
Die Frist für die Übertragung von Stunden in das Langzeitzeitkonto ist verlängert worden. Das hat die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) durchgesetzt. Beschäftigte, die in den Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages fallen, haben nun bis zum 30. September 2007 Zeit, sich zu entscheiden.
Überstunden können bis zu 50 Prozent als Geldwert in das Langzeitkonto übertragen werden. Das ist im Arbeitszeittarifvertrag Schiene (AZTV-S) festgeschrieben. Die dort festgelegte Frist bis zum 30. Juni ist nun um drei Monate verlängert worden. Somit besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, sich für die günstige Variante der Übertragung von Stunden in das Langzeitkonto zu entscheiden.
Das Langzeitkonto kann beispielsweise für ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben genutzt werden. Es kann unter Umständen auch zur Altersversorgung oder zur persönlichen Weiterbildung in Anspruch genommen werden. Langzeitkonten werden nicht im Konzern geführt, somit ist ein Rückgriff der Arbeitgeber auf diese Wertguthaben unmöglich.
Aushang zum Download
Noch bis zum 30. September 2006 können sich Beschäftigte im DB Konzern für eine Übertragung von Überstunden als Geldwert in ihr Langzeitkonto entscheiden. Betroffen von dieser Regelung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich des Arbeitszeittarifvertrages für die Arbeitnehmer von Schienenverkehrs- und Schieneninfrastrukturunternehmen (AZTV-S) fallen.
Der AZTV-S, den die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) abgeschlossen hat, sieht vor, dass Überstunden bis zu 50 Prozent als Geldwert in das Langzeitkonto übertragen werden können. Nach Mitteilung des Wertguthabenfonds wird das Wertguthaben der Langzeitkonten in diesem Jahr mit 4,4 Prozent verzinst.
Das Guthaben kann für ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben oder für bezahlte Freistellung während einer persönlichen Weiterbildung genutzt werden. Im gesetzlichen Rahmen ist die Verwendung für die betriebliche Altersversorgung möglich.
Die Wertguthaben der Langzeitkonten werden nicht im Konzern geführt. Somit ist ein Rückgriff der Arbeitgeber darauf nicht möglich.
Fristverlängerung bei Übertragung von Stunden
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat erreicht, dass die Frist für die Übertragung von Überstunden in das Langzeitkonto bis zum 30. September 2006 verlängert wurde. Dies gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Arbeitszeittarifvertrages für die Arbeitnehmer von Schienenverkehrs- und Schieneninfrastrukturunternehmen (AZTV-S) fallen.
Überstunden können bis zu 50 Prozent als Geldwert in das Langzeitkonto übertragen werden. Das ist im AZTV-S festgeschrieben. Durch die Fristverlängerung besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, sich für die günstige Variante der Übertragung von Stunden in das Langzeitkonto zu entscheiden.
Das Langzeitkonto kann beispielsweise für ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben genutzt werden. Es kann unter Umständen auch zur Altersversorgung oder zur persönlichen Weiterbildung in Anspruch genommen werden. Langzeitkonten werden nicht im DB Konzern geführt, wodurch ein Rückgriff der Arbeitgeber auf diese Wertguthaben unmöglich ist.
Informieren und Mitbestimmen: Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat zusätzliche Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder ausgehandelt. Jetzt geht es darum, diese „Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder“ konkret auszugestalten. Dazu will die TG in einer breiten Diskussion die Meinung ihrer Mitglieder einholen. Alle Gewerkschaftsmitglieder sind aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen, ihre Ideen einzubringen und die Art der Leistungen mitzubestimmen.
Zu nachstehenden Veranstaltungen lädt die TG herzlich ein:
6. April 2006 um 15:30 Uhr
in Dortmund
DB Casino am Hauptbahnhof
10. April 2006 um 16.00
Uhr in Hannover
Servicebüro*, Hamburger Allee 26
11. April 2006 um 16.00
Uhr in Bremen
Ortsverwaltung*, Rembertiring 13
12. April 2006 um 15.00
Uhr in Cottbus
im Werk Cottbus
12. April 2006 um 16:00
Uhr in Duisburg
Railion NL Duisburg, Königsstraße 67 – 69, 47051 Duisburg, 4. Etage, Zimmer
402
12. April 2006 um 16:00
Uhr in Saarbrücken
im Nebenraum der Kantine, 6. Etage, Am Hauptbahnhof 4, 66111 Saarbrücken
18. April 2006 April 16.00
Uhr in Nürnberg
Verkehrsmuseum, Konferenzraum 2, 2. Stock, Lessingstr. 6, 90443 Nürnberg
18. April 2006 um 15.00
Uhr in Pasewalk
Lokschuppen in der Speicherstraße
18. April 2006 um 16.00
Uhr in Regensburg
Gaststätte Paradiesgarten, Gewerkschaftshaus, Richard-Wagner-Str. 2, 93055
Regensburg
19. April 2006 um 15.30
Uhr in Osnabrück
TSV-Heim, An der Humboldtbrücke
19. April 2006 um 16.00
Uhr in Hamburg
Servicebüro*, Hammerbrookstr. 90
20. April 2006 um 15.00
Uhr in Rostock
BSW-Raum in der Goethestraße 8
20. April 2006 um 16.00
Uhr in Kiel
Restaurant Wienerwald, Sophienblatt 38
20. April 2006 um 16.00
Uhr in München
DB Gastronomie (ehem. BD München in der Kantine), Richelstr. 3, 80634
München
25. April 2006 um 16.00
Uhr in Augsburg
Kolping-Stiftung-Augsburg, Frauentorstraße 28, 86152 Augsburg
26. April 2006 um 15.00
Uhr in Berlin
Servicebüro*, Revaler Straße 100, 10243 Berlin
26. April 2006 um 16.00
Uhr in Hannover
Servicebüro*, Hamburger Allee 26
* der TRANSNET
Bonus für Gewerkschaftsmitglieder
Im Rahmen des Langzeitkontentarifvertrag (Lzk-TV) wurde eine erste Regelung für Mitglieder der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der Gewerkschaft TRANSNET vereinbart. Diese gilt auch für zugewiesene Beamte. Konkret werden Vorteile bei Lehrgängen des Verbandes Deutscher Eisenbahnfachschulen (VDEF) und bei DB Training gewährt.
Das gilt bei Bildungsmaßnahmen zu nachfolgenden Bereichen:
EDV/Technik
Wirtschaft, Recht, Management
Sprachen
Schulabschlüsse und Allgemeinbildung
Übernommen werden 50 Prozent der Lehrgangsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 400,00 Euro pro Teilnehmer und Kalenderjahr. Außerdem werden Kosten für Prüfungsgebühren und Fachliteratur bis zu 300,00 Euro erstattet. Die Bestätigung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erfolgt bei den Organisationsstellen der Verkehrsgewerkschaft GDBA beziehungsweise der TRANSNET und ist dann dem VDEF oder DB Training vorzulegen.
Nähere Informationen geben:
für den Verband Deutscher
Eisenbahnfachschulen
Stefan Weiss, (0911) 2 34 96 86, E-Mail: stefan.weiss@vdef.de
für DB Training
Rüdiger Klein, (069) 26 52 74 20, E-Mail: ruediger.klein@bahn.de
Bis zum 30. Juni 2007 werden weitere Leistungen des Fonds zur sozialen Sicherung festgelegt. Dazu wird es in den nächsten Monaten zahlreiche regionale Veranstaltungen zu diesem Thema geben. Alle Gewerkschaftsmitglieder sind aufgefordert, sich aktiv zu beteiligen und Ideen einzubringen, um die weitere Ausgestaltung und Mittelverwendung zu diskutieren und mitzubestimmen.
Langzeitkonten im DB Konzern für alle Arbeitnehmer nutzbar!
Am 1. Dezember 2005 hat die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) durch den Abschluss der entsprechenden Tarifverträge endgültig die Weichen für die Inanspruchnahme von Langzeitkonten im DB Konzern gestellt. Damit wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen.
Nun können alle Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis selbst entscheiden, ob sie Arbeitszeit und/oder Geld in ein Langzeitkonto einzahlen. Dies kann beispielsweise für ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben genutzt werden.
Das angesparte Wertguthaben wird unter Wahrung höchstmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Rendite verzinst. Dem Arbeitnehmer steht dieses Wertguthaben zur Finanzierung seines Freistellungsanspruchs zur Verfügung.
Durch die von einem Berufsverband angekündigte Ablehnung entsprechender Tarifverträge wird auch das Fahrpersonal nicht daran gehindert, die vorteilhaften Regelungen der Langzeitkonten zu nutzen.
Wir empfehlen allen vom Lzk-TV erfassten Kolleginnen und Kollegen, sehr zeitnah die Attraktivität des vorliegenden Angebots zu prüfen. Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat hierzu ausführliches Informationsmaterial bereitgestellt.
Langzeitkonten-Tarifvertrag in Kraft: Neue Chancen für die Beschäftigten
Im DB-Konzern tritt am 1. Dezember 2005 der Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten bei der Arbeitszeit in Kraft. Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) wertete das als „einen bedeutenden Schritt für Zehntausende Beschäftigte“, so die TG-Vorstände Alexander Kirchner und Heinz Fuhrmann.
„Während die Politik das Renteneintrittsalter anheben und die Altersteilzeit einschränken will, werden hier neue Möglichkeiten zu einem früheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben geschaffen“, so die Gewerkschafter. „Dies zeigt: die Tarifautonomie ist alles andere als überholt, sondern eröffnet den Beschäftigten neue Chancen.“
Auf dem Langzeitkonto können sowohl Zeit als auch Entgeltbestandteile angespart werden. Entscheidend ist dabei die Verzinsung der Guthaben. Die Konten werden von einem eigenen Fonds verwaltet. Sie sind gegen Insolvenz geschützt. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen im Geltungsbereichs des Tarifvertrags, kann das Konto mitgenommen werden.
Der Tarifvertrag wird in den meisten Unternehmen des DB-Konzerns Anwendung finden. Damit können rund 140.000 Beschäftigte von den neuen Bestimmungen profitieren.
Zum
1. Dezember 2005 wird der Langzeitkonten-Tarifvertrag (LzkTV) wirksam.
Damit ist aber auch eine wichtige Frist verbunden. Wenn der Arbeitnehmer
Überstunden oder Anteile daran einzahlen will, muss er das dem Arbeitgeber
bis zum Stichtag 30. November 2005 mitteilen.
Und so funktioniert das Langzeitkonto:
Eingezahlt werden können zum einen Überstunden. Sie werden – anders als beim bisherigen Freizeitkonto - in ihren Geldwert umgerechnet.
Dazu können die entsprechenden Überstundenzuschläge kommen.
Eingezahlt werden können darüber hinaus aber auch grundsätzlich alle anderen Entgeltbestandteile: also Einmalzahlungen, die jährliche Sonderzahlung, auch Teile des Tabellenentgeltes. Der Mindestwert der Einzahlungen beträgt 10,00 Euro pro Monat. Die Höchstgrenze wird durch den so genannten Selbstbehalt von 400,00 Euro definiert: Das heißt, der Arbeitnehmer muss mindestens 400,00 Euro behalten. Er darf maximal so viel auf das Lzk einzahlen, dass diese Grenze nicht unterschritten wird.
Auf das Konto fließen auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die auf die eingezahlten Entgeltbestandteile entfallen.
Und das passiert mit dem eingezahlten Geld:
Das Konto wird als Wertguthaben geführt.
Die Verwaltung obliegt dem Zukunftssicherungsfonds. Er ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien – also des Agv MoVe (DB AG) und der Gewerkschaften.
Der Fonds legt die Gelder an. Die Richtlinien dafür sind durch einen eigenen Tarifvertrag und durch die Satzung festgelegt. Das Wertguthaben wird so angelegt, dass die Anlage sicher ist und eine größtmögliche Verzinsung erreicht wird.
Die Beschäftigten werden jährlich über die Wertentwicklung ihrer Guthaben informiert.
Die Konten können über Jahre und Jahrzehnte geführt werden. Die Guthaben dienen in erster Line dazu, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Wer genug angesammelt hat, kann z.B. ein oder zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter ausscheiden. Er bezieht dann sein Einkommen aus dem Fonds.
Andere mögliche Verwendungen sind Qualifikationsmaßnahmen. Unter bestimmten Umständen kann das Guthaben auch in eine betriebliche Altersvorsorge fließen.
Wichtig ist: Jeder Beschäftigte entscheidet selbst, ob er ein solches Konto anlegen will oder nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema hält der jeweilige Betriebsrat vor Ort bereit.
DB Konzern: Langzeitkonten für Arbeitszeit schaffen attraktive Möglichkeiten für Beschäftigte
Bei der Deutschen Bahn AG soll zum 1. Dezember 2005 ein neuer Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten bei der Arbeitszeit in Kraft treten. Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/ GDBA und der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) sind sich weitgehend einig. „Es sind nur noch einige Details zu klären“, kündigten GDBA-Vize Heinz Fuhrmann und TRANSNET-Vorstand Alexander Kirchner an.
In das Konto könnten beispielsweise Entgelt aus Überstunden und Überstundenzuschläge bzw. andere Zulagen, aber auch Weihnachts- und Urlaubsgeld eingezahlt werden. Fuhrmann und Kirchner verwiesen darauf, dass dies freiwillig geschehe: „Niemand wird dazu verpflichtet.“ Mit dem Langzeitkonten-Tarifvertrag entstünden für die Beschäftigten „attraktive Möglichkeiten“. So garantiere das Konto eine lukrative Verzinsung. Es bestehe für den Einzelnen beispielsweise die Möglichkeit, früher in den Ruhestand einzutreten. Hinzu komme, dass die Langzeitkonten insolvenzgesichert seien. Mit den Regelungen werde außerdem „endlich eine Möglichkeit geschaffen, Überstunden sinnvoll anzulegen.“ Bislang seien die Bestimmungen zu eng gefasst gewesen.
Die Führung der Langzeitkonten wird von einem Fonds verwaltet, den die Tarifvertragsparteien gemeinsam bilden. „Der Arbeitgeber hat also keinen Zugriff auf die angesparten Beträge“, unterstrichen Fuhrmann und Kirchner. Der Tarifvertrag wird in den meisten Unternehmen des DB-Konzerns Anwendung finden. Damit können rund 140.000 Beschäftigte von den neuen Bestimmungen profitieren.
Langzeitkonten-Tarifvertrag noch in diesem Jahr umsetzen
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) will den Langzeitkonten-Tarifvertrag bei der DB AG noch in diesem Jahr abschließen. Er soll zum 1. Dezember 2005 in Kraft treten, damit die Beschäftigten die positiven Regelungen in Anspruch nehmen können.
Alle Tarifvertragsparteien – auch die GDL - haben eine Vereinbarung unterzeichnet und sich verpflichtet, einen Langzeitkontentarifvertrag abzuschließen. Die Langzeitkontenführung und Verwaltung soll eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des Tarifvertragsgesetztes übernehmen. Diese Einrichtung soll auch zur sozialen Absicherung der Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaften genutzt werden. Die TG hat die Arbeitgeberseite daher aufgefordert, die notwendigen Regelwerke zügig abzuschließen.
Voraussetzung ist eine Anpassung des bestehenden Zukunftssicherungstarifvertrages und Änderungen des dazu existierenden Fonds. Es muss nämlich möglich werden, dass der Fonds auch zur Unterstützung der Mitglieder in sozialen Angelegenheiten genutzt werden kann. Beispielsweise könnten private Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden.
Entgegen der Forderung der GDL, kann der Fonds nicht für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. Dies ist allein aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesetzlichen Instrumente zur betrieblichen Altersversorgung stehen dem entgegen. TRANSNET und Verkehrsgewerkschaft GDBA führen deshalb bereits seid längerem Tarifverhandlungen mit dem Ziel, eine angemessene betriebliche Altersversorgung bei der DB AG einzuführen.
In regionalen Fachkonferenzen werden die TG-Gewerkschaften umfassend informieren und das Thema „Langzeitkonten“ mit den Mitgliedern beider Gewerkschaften ausführlich diskutieren.
DB Konzern: Tarifvertrag zu Langzeitkonten vereinbart
Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) haben sich auf einen Tarifvertrag zu Langzeitkonten geeinigt. Dieser wurde für verschiedene Unternehmen des DB Konzerns vereinbart. Der Arbeitgeber ist somit ab dem 1. Dezember 2005 verpflichtet, den Beschäftigten auf Wunsch ein solches Konto einzurichten.
Auf einem solchen Konto werden Guthaben über mehrere Jahre auf Wunsch der Beschäftigten gutgeschrieben. Dieses Guthaben kann sich aus laufenden Geldeinlagen (ein Teil des monatlichen Verdienstes, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen) aber auch aus Übertragung von Arbeitszeitanteilen zusammensetzen. Die Langzeitkonten sind aufgrund von Rückversicherungen vor Insolvenzen geschützt.
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