Arbeitgeber kündigt den LAS I Tarifvertrag (28.09.2010)
Reisebüros:
Verhandlungen unterbrochen (18.06.2010)
Leistungsanreizsystem im personenbedienten Verkauf unbefristet
abgeschlossen (21.05.2008)
Tarifverhandlungen zum LAS I
und LAS II (21.12.2007)
Neues Leistungsanreizsystem für personenbedienten Verkauf
(16.01.2007)
Alle
Lokrangierführer erhalten Einmalzahlungen
(10.10.2005)
Einmalzahlungen für Lokrangierführer: Spitzengespräch mit Arbeitgeber
(26.09.2005)
Lokrangierführer machen Druck: Zulage muss allen gezahlt werden (19.09.2005)
Vereinbarte Einmalzahlungen müssen alle Lokrangierführer erhalten
(21.07.2005)
Erfolg: Lokrangierführer im Personenverkehr erhalten eine Zulage (02.06.2005)
Erfolg: Einmalzahlung für Lokrangierführer Personenverkehr vereinbart
(02.03.2005)
Zusätzliche Zahlung für Lokrangierführer gefordert (21.02.2005)
Leistungsanreizsystem im personenbedienten Verkauf unbefristet abgeschlossen
Erstmals konnte die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber den Tarifvertrag zum Leistungsanreizsystem im personenbedienten Verkauf (LAS I) neu unbefristet abschließen.
Folgende Verbesserungen wurden erreicht:
Der Tarifvertrag wird den zuständigen Betriebsräten zur Verfügung gestellt. Dort können sich die betroffenen Kolleginnen und Kollegen auch detailliert informieren.
Aushang zum Download
Tarifverhandlungen zum LAS I und LAS II
In den Tarifverhandlungen zu den Leistungsanreizsystemen LAS I und LAS II hat die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) erreicht, dass beide Tarifverträge auch im Jahr 2008 fortgeführt werden.
Im LAS I wird es lediglich Glättungen und Streckungen in den Prämien geben. Erreicht werden soll damit eine gerechtere Verteilung der Prämien. Das Grundsystem bleibt unverändert.
Das LAS II bleibt ebenfalls unverändert. Der Geltungsbereich wird allerdings auf die Beschäftigten im Bereich A und O Akquise erweitert.
Die genauen Änderungen werden
im Januar 2008 vereinbart. Die Betriebsräte werden dann detailliert informiert.
Aushang zum Download
Neues Leistungsanreizsystem für personenbedienten Verkauf
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat durchgesetzt, dass für die Beschäftigten im personenbedienten Verkauf ein neues Leistungsanreizsystem eingeführt wird.
Danach erhalten Beschäftigte im Reisezentrum (inklusive Lounge) pro verkaufter BahnCard 0,50 Euro, pro 1000 Euro 1. Klasse-Einnahmen 2,50 Euro, am 1. Klasse/bahn.comfort-Counter 2 Euro als direkte Umsatzbeteiligung. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.
Zusätzlich können im Kalenderjahr Sonderprämien für verkaufte BahnCards und beim Umsatz für die 1. Klasse erreicht werden. Diese beziehen sich auf eine Mengenstaffel. Für Kolleginnen und Kollegen, die als Teamleiter, Reiseberater, Empfangschef oder Fachtrainer fungieren, gibt es entsprechende Durchschnittszahlungen. Auch Leiter der Reisezentren sowie Beschäftigte im Reisebüro erhalten entsprechende Prämien. Für Beschäftigte in der Lounge wurde eine besondere Prämie vereinbart.
Alle Lokrangierführer erhalten Einmalzahlungen
Der Streit um die Zulage für Lokrangierführer (Lrf) im Unternehmensbereich Personenverkehr ist vom Tisch. Bei einem Spitzengespräch mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) konnte die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) am 10. Oktober 2005 die Zahlung für alle Lrf durchsetzen. Außerdem wurde die weitere Einmalzahlung für das zweite Halbjahr 2005 vereinbart.
Der konsequente Einsatz der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und der Kampf der Lokrangierführer haben sich gelohnt. Auch im Unternehmensbereich Personenverkehr wird die Zulage für Lokrangierführer an alle Lrf gezahlt. Damit konnte sich die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) durchsetzen und die falsche Auslegung der getroffenen Vereinbarung verhindern. Der Unternehmensbereich Personenverkehr wollte Lokrangierführern, die in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert sind, die Zulage nicht zahlen.
Des Weiteren konnte die TG eine Weiterführung der Übergangsvereinbarung für alle Unternehmensbereiche im zweiten Halbjahr 2005 durchsetzen. Bereits bei den ersten Verhandlungen und Festlegungen zur Zahlung der Zulage war es Ziel, generell eine bessere Bezahlung für Lokrangierführer tarifvertraglich festzuschreiben. Bis dahin sollte die Zulage ein Ausgleich sein. Da dieses Ziel noch nicht erreicht ist, wird die Zulage auch weiter an alle Lrf gezahlt. In weiteren Verhandlungen wird die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) um eine tarifvertragliche Lösung der Bezahlung für Lrf in den Unternehmensbereichen Railion, Personenverkehr und Services kämpfen.
Einmalzahlungen für Lokrangierführer: Spitzengespräch mit Arbeitgeber
Der Streit um die Zulage für Lokrangierführer (Lrf) im Unternehmensbereich Personenverkehr soll jetzt in einem Spitzengespräch mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) geklärt werden. Eindringlich fordert die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) den Arbeitgeber auf, die Zulage wie vereinbart an alle Lrf zu zahlen.
Der Unternehmensbereich Personenverkehr macht die Zahlung der Zulage für Lokrangierführer von der Eingruppierung abhängig. So sollen alle Lrf, die in der Entgeltgruppe E 8 eingruppiert sind, diese Zulage nicht erhalten. Das ist jedoch eine grundsätzlich falsche Auslegung der getroffenen Vereinbarung. Die Zulage dient als Anerkennung der immer umfangreicheren Aufgaben für alle Lokrangierführer. Damit ist sie keineswegs abhängig von Eingruppierungen.
Um diese strittige und offensichtlich falsche Auslegung durch den Arbeitgeber zu klären, findet am 10. Oktober 2005 ein Spitzengespräch zwischen der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und dem Agv MoVe statt.
Die TG fordert außerdem eine Fortschreibung der Übergangsvereinbarung für alle Unternehmensbereiche im zweiten Halbjahr 2005. Bereits bei den ersten Verhandlungen und Festlegungen zur Zahlung dieser Zulage, war es Ziel eine bessere Bezahlung für Lokrangierführer tarifvertraglich festzuschreiben. Bis dahin sollte die Zulage ein Ausgleich sein. Da dieses Ziel noch nicht erreicht ist, muss die Zulage auch weiter an alle Lrf gezahlt werden.
Lokrangierführer machen Druck: Zulage muss allen gezahlt werden
Betroffene Lokrangierführer haben einen Protestbrief mit Unterschriften an DB-Personalchefin Margret Suckale übergeben. Darin wird die Zahlung der Zulage für alle Lokrangierführer im Unternehmensbereich Personenverkehr gefordert.
Mit dem Tarifabschluss 2005 wurde zwischen der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und dem Unternehmensbereich Personenverkehr unter anderem festgeschrieben, dass für die Lokrangierführer eine Zulage, anlog der Vereinbarung bei Railion, gezahlt wird.
Doch in der praktischen Umsetzung gibt es Probleme. Der Unternehmensbereich Personenverkehr will diese Zulage nur an Lokrangierführer zahlen, die in E 7 oder darunter eingruppiert sind.
Das ist keinesfalls zu akzeptieren, denn niemals war die Forderung nach einer besseren Bezahlung der Lokrangierführer an die jeweilige Eingruppierung gekoppelt.
In einem Protestbrief an den Bahnvorstand machen die betroffenen Lokrangierführer ihren Unmut deutlich und fordern den Vorstand auf, die Zusage einzuhalten. Gerade bei den Lokrangierführern hat sich das Aufgabengebiet deutlich erweitert. Allein in Hamburg ist die Zahl der Lokrangierführer von 128 im vergangenen Jahr auf 65 „geschrumpft“. Dies hat eine enorme Arbeitsverdichtung zur Folge und die Produktivitätssteigerung ist eindeutig erkennbar. Das betrifft alle Lokrangierführer und ist keinesfalls an eine Eingruppierung gebunden.
Vereinbarte Einmalzahlungen müssen alle Lokrangierführer erhalten
Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET bestehen auf die Einhaltung der mit den DB Unternehmensbereichen Personenverkehr und Services und dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) geschlossenen Vereinbarung, wonach Lokrangierführer (Lrf) und Zugbereitsteller monatliche Einmalzahlungen ab Januar 2005 erhalten.
Entgegen der geschlossenen Vereinbarung soll die „Zulage“, auf Weisung des Unternehmensbereichs Personenverkehr, jetzt nur an Beschäftigte ausbezahlt werden, die in die Entgeltgruppe „E7“ oder geringer eingruppiert sind.
Bereits 2004 haben Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET die übergangsweise Zahlung einer „Zulage“ für die Lokrangierführer ausgehandelt. Zuerst bei Railion. Dann wurde die analoge Anwendung der Regelungen für die Unternehmensbereiche Personenverkehr und Services vereinbart.
Erfolg: Lokrangierführer im Personenverkehr erhalten eine Zulage
Die Lokrangierführer (Lrf) und Zugbereitsteller in den DB Unternehmensbereichen Personenverkehr und Services werden eine Zulage analog der Regelungen bei der Railion AG erhalten. Das hat der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) der Verhandlungsgemeinschaft (VG) aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET zugesagt.
Damit hat die VG ihre Forderung nach einer besseren Bezahlung der Lrf durchgesetzt. Bereits im Februar 2005 hatte bereits Railion erklärt, zusätzliche Finanzmittel für die Lrf-Zulage bereit zu stellen. In den DB Unternehmensbereichen Personenverkehr und Services sollen die Lrf und Zugbereitsteller jetzt eine monatliche Einmalzahlung ab Januar 2005 erhalten.
Erfolg: Einmalzahlung für Lokrangierführer Personenverkehr vereinbart
Die DB Personenverkehr GmbH wird künftig die gleichen Regelungen für Lokrangierführer anwenden wie die Railion AG. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft (VG) aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET sowie den Arbeitgebern.
Die Arbeitgeber stellen für die zunächst vereinbarte Einmalzahlung entsprechende Mittel bereit. Damit werden die Monate Oktober 2004 bis Juni 2005 abgedeckt. Die Gesamtsumme wird anteilig (also je nach Mitarbeiter) auf die Betriebe verteilt. Betriebsrat und Arbeitgeber verständigen sich dann auf die genaue Verteilung.
Allerdings halten Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET an ihrer Forderung nach besserer Bezahlung der Lokrangierführer fest. Abschließende Regelungen werden noch verhandelt. Dies wird im Zusammenhang mit dem Flächentarifvertrag Schiene geschehen.
Zusätzliche Zahlung für Lokrangierführer gefordert
Die Verhandlungsgemeinschaft (VG) aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET hat den Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) aufgefordert, ein Angebot für eine zusätzliche Zahlung an die Lokrangierführer im DB Unternehmensbereich (UB) Personenverkehr vorzulegen.
Die Arbeitgeber hatten die Forderung der VG, die Bezahlung der Lokrangierführer neu zu regeln, bereits im Oktober 2004 grundsätzlich akzeptiert. Die Umsetzung soll allerdings erst im Rahmen der Verhandlungen zu einem neu abzuschließenden Flächentarifvertrag erfolgen. Deshalb wurde seinerzeit auch vereinbart, Übergangsregelungen auf betrieblicher Ebene zu treffen. Vor diesem Hintergrund haben zwischenzeitlich im UB Transport und Logistik entsprechende Verhandlungen stattgefunden, die letztendlich zu dem Ergebnis geführt haben, dass den bei der Railion AG beschäftigten Lokrangierführern übergangsweise eine Einmalzahlung im Rahmen des § 4 Zulagentarifvertrag (ZTV) bezahlt wird.
Ein
entsprechendes Angebot der Arbeitgeberseite erwarten Verkehrsgewerkschaft GDBA
und TRANSNET bis Ende Februar 2005.
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