DB Netz AG

 

Endlich: Zeitgutschrift an Wochenfeiertagen wird auch beim Netz umgesetzt (11.02.2004)

Endlich: Zeitgutschrift an Wochenfeiertagen wird auch beim Netz umgesetzt

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 7.Mai 2003 zur Frage der Zeitgutschrift an Wochenfeiertagen bei gleichzeitiger Krankheit von Arbeitnehmern des DB Konzerns, die unter den Geltungsbereich des Jahresarbeitszeit-Tarifvertrages (JazTV) der DB AG fallen (5 AZR 256/02), sollte ab 3. Oktober 2003 überall im DB Konzern umgesetzt werden.

Umsetzung heißt dabei, dass neben der geplanten Arbeitszeit 1/261 der regelmäßigen Arbeitszeit gebucht wird. Diese Buchungsregel wurde vom BAG bestätigt. Damit entsprach das Gericht voll und ganz der Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA.

Leider wurde im Bereich des Unternehmensbereichs Fahrweg bisher dieser Rechtslage noch nicht entsprochen und die Durchschnittsbuchungen verweigert. Dies auch, trotz einer Aufforderung der Konzernzentrale entsprechend zu handeln. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA intervenierte in dieser Angelegenheit und konnte insoweit einen Erfolg verzeichnen, als jetzt über den Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) bekannt wurde, dass auch im Unternehmensbereich Fahrweg diese BAG Entscheidung umgesetzt wird.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA bitten deshalb alle Betriebsräte nochmals zu prüfen, ob der Rechtslage entsprechend, die Arbeitszeitbuchungen ab dem 3. Oktober 2003 richtig vorgenommen werden. Rückfragen an tarifabteilung@gdba.de!

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