DB Vermittlung GmbH

 

Tarifvertrag wird angepasst (26.10.2005)
Einmalzahlungen für 2003 vereinbart (01.04.2003)

 

Tarifvertrag wird angepasst

Der Tarifvertrag für die Beschäftigten der DB Vermittlung GmbH wird im Rahmen der Neugestaltung des Konzernarbeitsmarktes geändert. Darauf haben sich die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) verständigt. Die Änderung betrifft nur die bereits vor dem 1. April 2005 bei der DB Vermittlung eingestellten Arbeitnehmer.

Die Neufassung des DB Vermittlung TV übernimmt in weiten Teilen den bisherigen Tariftext und wurde nur an den BeschäftigungssicherungsTV (BeSiTV) und die übrigen Konzernregelungen angepasst.

Wesentlich ist die schrittweise Angleichung der Entgelt- und Arbeitszeitbestimmungen. Hier konnte die TG in den Verhandlungen erreichen, dass für den Personalbestand der DB Vermittlung bis Ende 2006 eine nach Tätigkeiten gestaffelte Übergangsregelung gilt.

Die Zumutbarkeitskriterien wurden ebenfalls grundsätzlich dem BeSiTV angepasst. Für die Überprüfung der sozialen Zumutbarkeit eines Wohnortwechsels konnte die TG jedoch eine erweiterte innerbetriebliche Prüfung durchsetzen.

Außerdem hat der Arbeitgeber die Forderung der TG erfüllt, alle Arbeitnehmer der DB Vermittlung in den Geltungsbereich des Mitarbeiterbeteiligungs- sowie des Langzeitkonten-Tarifvertrages mit einzubeziehen.

Der Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft und hat wie der BeSiTV eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2010.

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Einmalzahlungen für 2003 vereinbart

Im Rahmen der Entgeltrunde DB AG (Geltungsbereich KonzernETV) hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA auch für die Beschäftigten der DB Vermittlung GmbH verhandelt und Entgeltverbesserungen durchgesetzt.

Wir haben erreicht: Alle Arbeitnehmer der DB Vermittlung, die vormals nach E 1 bis E 11 eingruppiert waren, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 340,- Euro. Hiervon kommt ein Teilbetrag von 170 Euro mit der Entgeltzahlung für April 2003 zur Auszahlung; die übrigen 170 Euro werden mit dem Entgelt für Dezember 2003 gezahlt.

Soweit während des gesamten Monats April bzw. Dezember 2003 der Arbeitnehmer

beträgt die Einmalzahlung insgesamt 400 Euro (2 mal 200 Euro)

Durch eine schriftliche Erklärung des Bahnvorstandes ist sichergestellt, dass die erhöhte Einmalzahlung auch dann gezahlt wird, wenn der Arbeitseinsatz wegen Krankheit, der Abwicklung von Urlaub oder sonstigen Arbeitsbefreiungen unterbrochen wurde.

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