Beschäftigungssicherung-Archiv

 

Fachkonferenz zum AZTV-S: Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET werden mit Arbeitgebern klärende Gespräche führen (25.05.2005)
DB Konzern: Vertrauensschutz für Altersteilzeitvereinbarungen gilt auch für Vorruhestandsvereinbarungen (18.04.2005)
DB Konzern: Erste Probleme mit den neuen Arbeitszeitregeln (07.04.2005)
Altersteilzeit im DB Konzern: Auswirkungen des Tarifabschlusses 2005
(04.04.2005)
GDBA-Bundesvorstand stimmt Beschäftigungssicherung und Entgeltabschluss für den DB Konzern zu (10.03.2005)
Tarifverhandlungen Deutsche Bahn abgeschlossen :
Einkommensverluste bei Beschäftigungssicherung abgefangen
 (28.02.2005)
DB AG: Tarifverhandlungen werden in Berlin fortgesetzt (28.02.2005)
DB AG: Tarifverhandlungen in Frankfurt am Main fortgesetzt (24.02.2005)
Deutsche Bahn: Beschäftigungssicherung und Einkommensrunde - Verhandlungen gehen weiter
(23.02.2005)
Tarifverhandlungen Deutsche Bahn: Bahnvorstand bereit, über Forderungen von der GDBA und TRANSNET zu verhandeln (17.02.2005)
Spitzengespräch in Berlin: Beschäftigungssicherung und Einkommensrunde (16.02.2004)
Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert Nachbesserungen bei Beschäftigungssicherung (14.02.2005)
Ja zur Beschäftigungssicherung – aber Nachbesserungen erforderlich (10.02.2005)
Tarifkommissionen tagen in Kassel: Entscheidung zum Beschäftigungspakt und zur Einkommensforderung 2005 (10.02.2005)
Über 8.000 Teilnehmer bei den Basis-Voten: Gemischtes Meinungsbild zum Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag bei der DB AG (08.02.2005)

Arbeitskostensenkung: Auch DB-Führung muss Beitrag leisten! (25.01.2005)
Beschäftigungssicherung: Basis-Votum in Berlin eröffnet (10.01.2005)
Informieren – Diskutieren – Entscheiden:
Basis-Votum zur Beschäftigungssicherung im DB Konzern startet Mitte Januar
(03.01.2005)
Tarifkommissionen geben grünes Licht für weiteren Fahrplan 
(21.12.2004)
Tarifkommissionen beraten Beschäftigungssicherung bei der DB AG (17.12.2004)
Beschäftigungssicherung bei der DB AG bis 2010 garantiert (14.12.2004)
Beschäftigungssicherung: Durchbruch erwartet (13.12.2004)
Bei Beschäftigungssicherung steht Einigung bevor: Verkehrsgewerkschaft GDBA, TRANSNET und DB AG vereinbaren Eckpunkte (25.11.2004)
Beschäftigungssicherung bei Deutscher Bahn: Verhandlungen gehen weiter - "vorsichtiger Zweckoptimismus" (24.11.2004)
Angebot des Bahnvorstandes zur Beschäftigungssicherung noch immer unzureichend (10.11.2004)
Arbeitgeberangebot mit Zurückhaltung aufgenommen
(01.11.2004)

Tarifkommissionen bekräftigen Forderungen der VG (29.10.2004)
DB AG legt „unangemessene, überzogene, unverständliche“ Forderungen vor (22.10.2004)
Tarifverhandlungen bei der DB AG:
Spitzengespräch schafft Verhandlungsklima  (28.06.2004)
Aufnahme von Tarifverhandlungen zu einem BeschäftigungssicherungsTV für den DB Konzern gefordert  (14.05.2004)
Kündigungsschutz bei der Bahn wird bis Ende 2006 verlängert (18.09.2002)
Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert die Verlängerung des Beschäftigungsbündnisses bis Ende 2006 (29.08.2002)

 

Fachkonferenz zum AZTV-S: Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET werden mit Arbeitgebern klärende Gespräche führen

Die Verhandlungsgemeinschaft (VG) aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET werden mit den Arbeitgebern eine Reihe von Gesprächen führen, um die Konfliktfelder bei der Einführung des neuen Arbeitszeittarifvertrages Schiene (AZTV-S) auszuräumen. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag beider Gewerkschaften von der TRANSWEB in Kassel durchgeführten Fachkonferenz, an der rund 100 Betriebsräte teilnahmen.

Im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel und den Fahrplananpassungen ergeben sich eine Reihe von Tarif- und Betriebsverfassungskonflikten aus dem AZTV-S. Dabei geht es z.B. um die Anwendung der Ruhepausenregelung. Bei der Planung von Ruhepausen sind zwingend zu berücksichtigen:

Beim Thema „Schichtsymmetrie“ ergibt sich auch ein möglicher Konflikt. Hier ist die Position der VG, dass die Definition des Ortes bewusst eng gefasst ist. Der Dienst endet dort, wo er begonnen hat – sonst ergäbe die Öffnungsklausel keinen Sinn, dass innerhalb einer politischen Gemeinde Abweichungen vereinbart werden können.

In Bezug auf die Planung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit wurde aus dem Plenum gefordert, Dienstplänen von über 60 Stunden pro Woche keine Zustimmung zu erteilen. Klargestellt wurde ferner, dass dem Arbeitgeber ein Freistellungsplan abzuverlangen ist. Darauf gibt es einen tarifvertraglichen Anspruch.

Die VG-Gewerkschaften haben in der Konferenz den Betriebsräten deutlich gemacht, dass für die Auslegung des Arbeitszeittarifvertrages ausschließlich die Tarifparteien zuständig sind. Die tariflichen Schlichtungsstellen dürfen nicht zur Auslegung des Tarifvertrages missbraucht werden.

 

DB Konzern: Vertrauensschutz für Altersteilzeitvereinbarungen gilt auch für Vorruhestandsvereinbarungen

Die Verhandlungsgemeinschaft (VG) aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET konnte in Verhandlungen mit der DB AG nun auch verbindlich klären, dass der mit dem Abschluss des BeschäftigungssicherungsTV (BeSiTV) mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) vereinbarte „Vertrauensschutz für Altersteilzeitvereinbarungen“ analog auch für Vereinbarungen zum Vorruhestand gilt.

Damit erhalten alle Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das unter den Geltungsbereich des BeSiTV fällt, Vertrauensschutz, sofern sie bereits vor dem 1. Januar 2005 mit dem Arbeitgeber eine Vorruhestandsvereinbarung abgeschlossen haben.

 

DB Konzern: Erste Probleme mit den neuen Arbeitszeitregeln

Nach den Bestimmungen der neuen Tarifverträge sind - soweit vorhanden - 50 Stunden am 1. April aus den Freizeitkonten ausgebucht worden. Für diese Stunden sind Freizeitpläne zu erstellen. Offensichtlich glauben jedoch einige Arbeitgebervertreter, dass es möglich ist diese Stunden gegen angeblich noch vorhandene Minusstunden aus den Vorjahr auszugleichen und damit den Freistellungsanspruch zu vermindern.

Dies ist nicht möglich sondern tarifwidrig. Zum Einen weil evtl. Minusstunden aus dem Vorjahr bereits am 1. Januar in das Arbeitszeitkonto diesen Jahres eingebucht wurden, zum Anderen, weil tarifvertraglich klar vorgeschrieben ist, dass für die gesamten 50 Stunden Freistellungspläne zu erstellen sind.

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Altersteilzeit im DB Konzern: Auswirkungen des Tarifabschlusses 2005

Im Zusammenhang mit dem Tarifabschluss im DB Konzern vom 28. Februar 2005 zur Beschäftigungssicherung und Einkommensrunde ergibt sich die Frage der Anwendung auf Beschäftigte in Altersteilzeitarbeit. Dies betrifft vor allem die Höhe die Arbeitszeit, aber auch die Beteiligung an den vereinbarten monatlichen Festbeträgen sowie der Mitarbeiterbeteiligung. Die verschiedenen Fallgestaltungen in einem anschaulichen Frage-Antwort-Dialog werden nachfolgend dargestellt.

Mit dem Tarifabschluss am 28. Februar 2005 wurden unter anderem die Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung (BeSiTV), zur Arbeitszeit (AZTV-S), zur Mitarbeiterbeteiligung (MaBetTV) sowie die Einkommensrunde 2005 vereinbart.

Zu Fragen der Anwendung auf Beschäftigte in Altersteilzeitarbeit wurde in der Niederschrift des Tarifabschlusses mit dem Arbeitgeberverband MoVe ergänzend folgendes vereinbart:

Vertrauensschutz für Altersteilzeitvereinbarungen

Beschäftige in Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des BeSiTV fallen und vor dem 01. Januar 2005 eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben, erhalten Vertrauensschutz. Die in Verbindung mit dem BeSiTV getroffenen Vereinbarungen zur Arbeitskostensenkung finden - abweichend von etwaigen Regelungen hierzu in den Altersteilzeitvereinbarungen - keine Anwendung.

Zur Anwendung der neuen Tarifverträge auf Beschäftigte in Altersteilzeit – mit oder ohne Vertrauensschutz - ergeben sich zahlreiche Fragen, die nachfolgend im Grundsatz und an Hand von drei Fallbeispielen beantwortet werden:

Grundsatzfragen für alle Arbeitnehmer in Altersteilzeit (mit/ohne Vertrauensschutz)

Frage 1:
Erhält der Arbeitnehmer in Altersteilzeit den mit der Einkommensrunde vereinbarten monatlichen Festbetrag von 50 EUR?

Antwort:
Ja. Der Arbeitnehmer erhält den monatlichen Festbetrag über die tariflich festgelegte Laufzeit (bis 30.06.2007) als ein in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteil entsprechend den Altersteilzeitregelungen. Das bedeutet, dass der monatlichen Festbetrag in der Arbeits-/ wie auch in der Freizeitphase anteilig (50%) gezahlt und auch bei der Berechnung der Aufstockungszahlung berücksichtigt wird.

Frage 2:
Erhält der Arbeitnehmer in Altersteilzeit die für das jeweilige Jahr vereinbarte bzw. ergebnisabhängig gezahlte Mitarbeiterbeteiligung? Wenn ja, werden die Beträge zu 85% oder 100% an ihn ausgezahlt?

Antwort:
Ja, und zwar zu 100% für den Zeitraum des jeweiligen Jahres (ggf. also anteilig für Monate), in dem er sich in der Arbeitsphase befunden hat und somit am Erreichen des positiven Ergebnis aktiv beteiligt war.

Frage 3:
Hat der Arbeitnehmer in Altersteilzeit auch in der Freizeitphase einen Anspruch auf die Zahlung einer Mitarbeiterbeteiligung?

Antwort:
Nein. Der Arbeitnehmer hat in der Freizeitphase keinen Anspruch auf die Zahlung der Mitarbeiterbeteiligung bei Erreichen des Betriebsergebnisses, da er nicht mehr aktiv an dem Erreichen des Ergebnisses beteiligt ist.

Der Arbeitnehmer erhält letztmalig im ersten vollständig in der Freizeitphase verbrachten Jahr bei Erreichen des Betriebsergebnisses für das zurückliegende Jahr „seinen“ Anteil an der Mitarbeiterbeteiligung für den Zeitraum, in dem er sich zumindest zeitweise noch in der Arbeitsphase befand.

Fallbeispiel 1

Die Altersteilzeit hat am 1. Januar 2003  – also noch vor Beginn der neuen Tarifregelungen (1. Januar 2005) -  in Form des Blockzeitmodells begonnen und dauert 5 Jahre. Die Arbeitsphase endet am 30. Juni 2005. Das Arbeitsverhältnis besteht weitere 2 ½ Jahre mit dem Arbeitgeber fort (Freizeitphase).

Hier ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:
Trifft eine Veränderung der kollektiven Arbeitszeit im Betrieb, z. B. auf 2.036 Std./Jahr (entspricht 39 Std./Wo.) mit entsprechender Veränderung des Entgelts auch auf diesen Arbeitnehmer zu?

Antwort:
Nein. Der Arbeitnehmer nimmt an der kollektiven Arbeitszeitabsenkung nicht teil. Das Entgelt wird weiter entsprechend der Altersteilzeitvereinbarung gezahlt. Für ihn besteht Vertrauensschutz.

Frage 2:
Erhält der Arbeitnehmer für das Jahr 2004 die vereinbarte Mitarbeiterbeteiligung (Einmalzahlung in Höhe von 100 EUR)? Wenn ja, wird die Einmalzahlung zu 85% oder 100% an ihn ausgezahlt?

Antwort:
Ja, sie wird zu 100% an ihn ausgezahlt, da er sich im Jahr 2004 in der Arbeitsphase befunden hat und somit am Erreichen des positiven Ergebnisses aktiv beteiligt war.

Frage 3:
Nimmt der Arbeitnehmer an der kollektivrechtlichen Kürzung des Urlaubs teil?

Antwort:
Nein, er hat Vertrauensschutz und behält seinen ursprünglichen Urlaubsanspruch.

Fallbeispiel 2

Der Arbeitnehmer hat eine Altersteilzeitvereinbarung in Form des Blockzeitmodells im Dezember 2004 – also noch vor Beginn der neuen Tarifregelungen (1. Januar 2005) - abgeschlossen. Die Altersteilzeit beginnt am 1. Februar 2006.

Hier ergibt sich folgende Frage:
Gelten die kollektiven Beschäftigungssicherungsmaßnahmen ab Beginn der Altersteilzeit für ihn weiter?

Antwort:
Nein. Der Arbeitnehmer, der vor dem 1.01.2005 eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen hat, nimmt nur bis zum Beginn der Altersteilzeit an den betrieblichen Beschäftigungssicherungsmaßnahmen teil.

Ab Beginn der Altersteilzeit gilt für den Arbeitnehmer Vertrauensschutz.

Das heißt, die Arbeitszeit, die Grundlage bei Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung war, ist auch die maßgebende Arbeitszeit bei Beginn der Altersteilzeit. Zwischenzeitliche Veränderungen der Arbeitszeit werden nicht berücksichtigt.

Auch die proportionale Entgeltanpassung wirkt in diesem Zusammenhang nicht.

Ebenso reduziert sich sein ursprünglicher Urlaubsanspruch nicht um einen Tag.

Fallbeispiel 3

Der Arbeitnehmer schließt eine Altersteilzeitvereinbarung in Form des Blockzeitmodells im April 2005 – also nach Beginn der neuen Tarifregelungen (1. Januar 2005) - ab. Die Altersteilzeit beginnt am 1. März 2006.

Hier ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:
Vor Beginn der Altersteilzeit sind im Betrieb kollektive Beschäftigungssicherungsmaßnahmen vereinbart worden. Auf welcher Basis wird die Altersteilzeit berechnet?

Antwort:
Der Arbeitnehmer, der nach dem Beginn der neuen Tarifregelungen (1. Januar 2005) eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen hat, besitzt keinen Vertrauensschutz.

Die Basis für die Altersteilzeit im jeweiligen Abrechnungszeitraum entspricht der jeweiligen kollektiven Beschäftigungssicherungsmaßnahme im Betrieb.

Damit wird ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit genauso behandelt wie jeder andere Arbeitnehmer im Betrieb mit einer individuellen Arbeitszeit (Teilzeit).

Frage 2:
Wenn in dem Betrieb des Arbeitnehmers die Arbeitszeit während der Arbeitsphase kollektiv verringert bzw. erhöht wird, gilt diese Arbeitszeitveränderung auch für den Arbeitnehmer in Altersteilzeit?

Antwort:
Ja. Der Arbeitnehmer, der nach dem 01.01.2005 eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen hat, nimmt bis zum Zeitpunkt des Beginns der Freizeitphase an den jeweiligen kollektiven Arbeitszeitveränderungen im Betrieb teil.

Die proportionale Entgeltanpassung wirkt sich in diesem Zusammenhang auf das Altersteilzeitentgelt entsprechend aus. Auch sein Urlaubsanspruch reduziert sich um einen Tag.

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GDBA-Bundesvorstand stimmt Beschäftigungssicherung und Entgeltabschluss für den DB Konzern zu

Am 10. März 2005 hat der Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA in Frankfurt am Main dem Tarifabschluss vom 28. Februar 2005 zur tarifvertraglichen Beschäftigungssicherung im DB Konzern sowie zur Entgeltrunde für den KonzernETV zugestimmt.

Das es bei diesen Nachverhandlungen möglich wurde, Einkommensverluste aus der Beschäftigungssicherung weitgehend zu verhindern, ist auch ein Verdienst der Kolleginnen und Kollegen, die sich bei den von Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET zuvor gemeinsam durchgeführten Basis-Voten beteiligt haben.

Nunmehr kann das Gesamtpaket, welches unter anderem aus einem Beschäftigungssicherungstarifvertrag, einem neuen Arbeitszeittarifvertrag, einer tariflichen Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmensergebnis und einem Tarifvertrag zur Führung eines Langzeitkontos besteht, im DB Konzern umgesetzt werden.

Erfolg für Mitarbeiter in Bahnbusgesellschaften

Nach weiteren Verhandlungen konnte die Verhandlungsgemeinschaft aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET erreichen, dass bezogen auf die Mitarbeiterbeteiligung für das Jahr 2004 die Bestimmungen des abgeschlossenen Mitarbeiterbeteiligungstarifvertrages auch auf Arbeitnehmer und Auszubildenden der Busgesellschaften der DB Regio AG Anwendung finden sollen. Das bedeutet, dass auch die dort beschäftigten Mitarbeiter den Bruttobetrag von 100 Euro erhalten.

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Tarifverhandlungen Deutsche Bahn abgeschlossen :
Einkommensverluste bei Beschäftigungssicherung abgefangen
 

Einkommensverluste im Zusammenhang mit der Beschäftigungssicherung bei der DB sind abgefangen worden. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der TRANSNET auf der einen und den Arbeitgebern auf der anderen Seite. Die Gewerkschaften konnten vor allem Verbesserungen bei der Arbeitszeit durchsetzen.  

Die Verhandlungen für die rund 140.000 Arbeitnehmer des Konzerns wurden am Montagabend in Berlin erfolgreich abgeschlossen. GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel und TRANSNET-Vorsitzender Norbert Hansen werteten den Abschluss „als ausgewogenen Kompromiss und Erfolg für die Beschäftigten.“ Damit sei ein „solides Zukunftsprogramm“ auf den Weg gebracht worden. 

Im Kern sieht der Abschluss vor, dass bis Ende 2010 betriebsbedingte Kündigungen im Bahnkonzern ausgeschlossen bleiben. Dafür soll die Arbeitszeit ab 1.Juli 2005 befristet um eine auf 39 Wochenstunden ohne Entgeltausgleich erhöht werden. Bislang hatte die Arbeitgeberseite eine Anhebung auf 40 Stunden verlangt. GDBA und TRANSNET konnten im Zuge der Einkommensrunde monetäre Verbesserungen durchsetzen. So werden ab 1.Juli 2005 monatlich 50 Euro gezahlt. Hinzu kommt eine lineare Erhöhung der Einkommen zum 30. Juni 2007 um 1,9 Prozent. Bis zu diesem Tag läuft auch der Einkommenstarifvertrag. Er hat somit eine Laufzeit von 28 Monaten. 

„Durch die Einmalzahlung hat der Tarifabschluss auch eine soziale Komponente, die uns sehr wichtig war“, ergänzte Klaus-Dieter Hommel. Er machte darauf aufmerksam, dass die DB-Beschäftigten nicht zu den Spitzenverdienern in Deutschland zählten. Das Gros der Eisenbahner verdient monatlich rund 1.800 Euro im Westen und 1.700 Euro im Osten. 

Geregelt wurde im Zuge der Tarifverhandlungen auch die Mitarbeiterbeteiligung am Konzernergebnis. Danach gibt es für das laufende Jahr 50 Euro, unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis. Für die Jahre 2006 bis 2010 sind bis zu 600 Euro vorgesehen. Diese orientieren sich dann am Betriebsergebnis. Für die Jahre 2008 bis 2010 wurde eine Garantieklausel vereinbart. Sollten die Betriebsergebnisse zur Zahlung der Mitarbeiterbeteiligung nicht erreicht werden, erfolgt in jedem Fall in den Jahren 2011 bis 2013 eine Nachzahlung der Beträge. 

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft TRANSNET hatten zuvor unter dem Motto „Basis-Votum“ bundesweit die Beschäftigten befragt. In den rund 140 Veranstaltungen war das Vorhaben zur Beschäftigungssicherung begrüßt worden. Kritik hatte es hingegen an den Konditionen, unter anderem der Arbeitszeit, gegeben. „Mit diesem Tarifabschluss haben wir den Auftrag der Basis umgesetzt“, erklärten Hommel und Hansen. Unter dem Stichwort „Tarif-Dialog“ seien nunmehr zahlreiche Veranstaltungen geplant, um den Beschäftigten den gesamten Komplex der Tarifverträge zu erläutern. 

Beide Gewerkschaften bekräftigten zudem ihre Forderung, „einen Flächentarifvertrag Schiene“ zu vereinbaren. „Nur so kann Dumping in diesem Bereich wirkungsvoll verhindert werden“, stellte GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel fest. Voraussetzung dafür sei allerdings die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Hier seien nun vor allem die Arbeitgeber gefordert.   

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DB AG: Tarifverhandlungen werden in Berlin fortgesetzt

Die Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET und der Deutschen Bahn AG werden am 28. Februar 2005 in Berlin fortgesetzt. Nachdem die Arbeitgeberseite bereits in der letzten Verhandlung am 24. Februar 2005 Zugeständnisse gemacht hatte, erwartet der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, in dieser Runde ein abschlussfähiges Angebot. „Wir wollen Regelungen vereinbaren, die Einkommensverluste vermeiden und Beschäftigung im Bahnkonzern sichern,“ so Hommel.

Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET hatten sich in Auswertung der Ergebnisse der Basis-Voten zuvor darauf verständigt, Beschäftigungssicherung bis 2010 und Einkommensrunde im Packet zu verhandeln.

Die Tarifkommissionen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der TRANSNET wurden nach Berlin einberufen, um den jeweiligen Stand der Tarifverhandlungen und das Ergebnis zu bewerten.

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DB AG: Tarifverhandlungen in Frankfurt am Main fortgesetzt

In die Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft (VG) aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET und der DB AG kommt Bewegung. Die DB AG ist zu Zugeständnissen bei der Arbeitszeit bereit. Die Verhandlungen werden am 28. Februar 2005 in Berlin fortgesetzt.

Das ist das Ergebnis der Verhandlungen am 24. Februar 2005 in Frankfurt am Main. „Die Arbeitgeber haben sich zu Zugeständnissen bei der Arbeitszeit bereit erklärt“, sagten der stellvertretende GDBA-Vorsitzende Heinz Fuhrmann und TRANSNET-Vorstand Alexander Kirchner. Auf dieser Grundlage sollen die Verhandlungen in Berlin fortgesetzt werden.

Zuvor hatten sich Gewerkschaften und DB AG darauf verständigt, über die Beschäftigungssicherung und die Einkommensrunde im Paket zu verhandeln. Ziel der VG ist es, Nachbesserungen beim Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung durchzusetzen. Im Kern geht es dabei vor allem um Fragen der Arbeitszeit und der Sicherung der Einkommen.

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Deutsche Bahn: Beschäftigungssicherung und Einkommensrunde - Verhandlungen gehen weiter

Die Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET (VG) und der Deutschen Bahn AG gehen am 24. Februar 2005 in Frankfurt am Main in die zweite Runde.

Bei einem Spitzengespräch am 17. Februar 2005 in Berlin hatten sich Gewerkschaften und DB darauf verständigt, über die Beschäftigungssicherung und die Einkommensrunde im Paket zu verhandeln.

"Wir wollen Verbesserungen an dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung erreichen", erklärten GDBA-Vize Heinz Fuhrmann und TRANSNET-Vorstand Alexander Kirchner das Ziel der gesamten Tarifrunde. Die Gewerkschaften hatten zuvor in rund 130 Veranstaltungen unter dem Motto "Basis-Votum" bundesweit die DB-Mitarbeiter über den Tarifvertrag informiert und befragt. Dabei war die Sicherung der Beschäftigung begrüßt worden. Kritik hatte es hingegen an einigen Konditionen gegeben, u.a. an bestimmten Arbeitszeit-Regelungen.

Fuhrmann und Kirchner erwarten am 24. Februar 2005 in Frankfurt am Main "zumindest Bewegung auf Seiten der Arbeitgeber." Sie bekräftigten auch das Ziel der Verhandlungsgemeinschaft, "möglichst zügig" zu Ergebnissen zu kommen.

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Tarifverhandlungen Deutsche Bahn: Bahnvorstand bereit, über Forderungen von der GDBA und TRANSNET zu verhandeln

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft Transnet haben sich am Donnerstag, den 17. Februar 2005, mit der Deutschen Bahn darauf verständigt, Verhandlungen zur Beschäftigungssicherung in Verbindung mit der Einkommensrunde zu führen. Das ist das Ergebnis des heutigen Spitzengesprächs in Berlin. Die Gewerkschaften bekräftigten noch einmal, dass es  Nachbesserungen beim Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geben muss. Die Verhandlungen sollen am 24. Februar fortgesetzt werden.  

Bei den Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften TRANSNET und GDBA und der Deutschen Bahn haben sich die Arbeitgeber am Donnerstag bereit erklärt, weitere Verhandlungen zur Beschäftigungssicherung in Verbindung mit der Einkommensrunde zu führen. „Diese Paketlösung war eine unserer Grundbedingungen“, erklärte der GDBA-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel und TRANSNET-Chef Norbert Hansen im Anschluss an das heutige Spitzengespräch in Berlin.  

„Wir haben außerdem noch einmal unterstrichen, dass es Nachbesserungen beim Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geben muss“, sagten der stellvertretende GDBA-Vorsitzende Heinz Fuhrmann sowie TRANSNET-Vorstand Alexander Kirchner. Ziel beider Gewerkschaften sei es nun, diese Änderungen im Zuge der Einkommensrunde zu erreichen. Dabei seien aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der TRANSNET sind „flexible Lösungen“ möglich.  

Eine weitere Verhandlungsrunde wurde für den 24. Februar vereinbart. „Wir erwarten dann erste substanzielle Angebote des Arbeitgebers“, kündigte Fuhrmann an.   

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Spitzengespräch in Berlin: Beschäftigungssicherung und Einkommensrunde

Beginnend mit einem Spitzengespräch gehen die Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET (VG) und der Deutschen Bahn AG am Donnerstag, dem 17. Februar 2005, in Berlin in eine neue Runde. Schwerpunktthemen sind die Beschäftigungssicherung und die Einkommensrunde.

Zum Beschäftigungssicherungstarifvertrag hatten die Entscheidungsgremien beider Gewerkschaften am Montag, dem 14. Februar 2004, ihre Zustimmung von Nachbesserungen abhängig gemacht.

Im Mittelpunkt steht aber auch die Einkommensrunde bei der DB AG. Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET hatten auf konkrete Forderungen verzichtet: „Wir wollen Verbesserungen an dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung erreichen“, formulierten GDBA-Vize Heinz Fuhrmann und TRANSNET-Vorstand Alexander Kirchner das Ziel. Dazu biete die bevorstehende Einkommensrunde nun die Möglichkeit. „Die Erwartungshaltung der Beschäftigten in diesem Zusammenhang ist hoch.“ Beide Gewerkschaften hatten zuvor in rund 130 Veranstaltungen unter dem Motto „Basis-Votum“ bundesweit die DB-Mitarbeiter über den Tarifvertrag informiert und befragt. Ergebnis dabei war, dass die Beschäftigungssicherung gefordert, aber die Konditionen kritisiert wurden. Insbesondere bei der Arbeitszeit forderten die Beschäftigten Veränderungen.

Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET mahnten die Arbeitgeberseite, die Verhandlungen „zügig fortzusetzen“, um zeitnah zu Ergebnissen zu kommen. Fuhrmann und Kirchner machten in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass „die Friedenspflicht am 28. Februar endet.“

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Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert Nachbesserungen bei Beschäftigungssicherung

Für den Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA gibt es beim so genannten Beschäftigungssicherungstarifvertrag noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium auf seiner Sitzung am Montag, den 14. Februar 2005, in Darmstadt.

„Ganz wichtig ist, dass die tariflichen Regelungen den vom Arbeitgeber ohnehin geplanten Personalabbau nicht weiter verschärfen. Den Mitarbeitern sind Einkommensverluste nicht zuzumuten“, machte GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel deutlich. An beiden Punkten war während der vorangegangenen Basisvoten, an denen rund 8000 Eisenbahner teilgenommen hatten, erhebliche Kritik geäußert worden; den Einwänden der Mitglieder will die GDBA jetzt Rechnung tragen.

Vor diesem Hintergrund erklärte der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA: „Wir teilen die Auffassung der Tarifkommission und fordern den Bahnvorstand auf, ein in diesen Punkten verbessertes Angebot vorzulegen“.

Die Mitglieder der Tarifkommissionen von GDBA und Transnet hatten am vergangenen Donnerstag dem vorliegenden Beschäftigungssicherungstarifvertrag nur mit Einschränkungen zugestimmt. Diesem Votum schloss sich der Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA jetzt an.

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Ja zur Beschäftigungssicherung – aber Nachbesserungen erforderlich  

Die Tarifkommissionen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der TRANSNET verlangen Nachbesserungen beim vorliegenden Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung bei der DB AG. Nur unter diesem Vorbehalt wollen sie grünes Licht für das Vertragswerk geben. Die Verbesserungen sollen nun in Verbindung mit der anstehenden Einkommensrunde erreicht werden.  

Beide Gremien verlangten auf ihrer gemeinsamen Sitzung am Donnerstag, dem 10. Februar 2005, in Kassel Nachbesserungen an dem Tarifwerk. Vorangegangen waren bundesweit rund 140 Veranstaltungen unter dem Motto „Basis-Votum: informieren, diskutieren, entscheiden.“ An diesen hatten rund 8.500 Mitglieder beider Gewerkschaften und Beschäftigte insgesamt teilgenommen. 

Bild rechts:
Die Mitglieder der Tarifkommission der Verkehrsgewerkschaft GDBA beteiligen sich rege an den Diskussionen.

    
   

Bild oben:
Der stellvertretende GDBA-Bundesvorsitzende Heinz Fuhrmann erläutert einzelne Punkte des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung.

  

„Wir haben diese Basis-Voten sehr sorgfältig ausgewertet“, erklärte GDBA-Vize Heinz Fuhrmann. Dabei wurde klar: Es muss Nachverhandlungen geben. Insgesamt hätte es „große Zustimmung“ zur Beschäftigungssicherung gegeben. Allerdings sei auch deutlich geworden, dass es „an einzelnen Punkten des Tarifvertrages deutliche Kritik gibt“. Vornehmlich sei es dabei um die damit verbundenen Belastungen gegangen. 

Deshalb würden nun Nachbesserungen in der bevorstehenden Einkommensrunde eingefordert. „Wir sind uns sicher, dass wir dann viele Kritikpunkte ausräumen können“, kündigten Fuhrmann und Kirchner an.  Ziel bleibe zum einen, dass es „durch den Tarifvertrag nicht zu zusätzlichem Personalabbau kommt.“ Zum anderen müsse sicher gestellt werden, „dass es möglichst nicht zu Einkommensverlusten bei den Beschäftigten kommt.“ Beides sei auch in den „Basis-Voten“ klar zum Ausdruck gekommen.

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Tarifkommissionen tagen in Kassel: Entscheidung zum Beschäftigungspakt und zur Einkommensforderung 2005

Die Tarifkommissionen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der Gewerkschaft TRANSNET tagen am 10. und 11. Februar 2005 in Kassel. Bei den zweitägigen Beratungen geht es vor allem um die Entscheidung über den kürzlich ausgehandelten Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag bei der Deutschen Bahn AG.

Beide Gewerkschaften hatten zuvor in bundesweit 130 Veranstaltungen Mitglieder und interessierte Beschäftigte befragt. Über 8.000 Kolleginnen und Kollegen hatten an den „Basis-Voten“ teilgenommen.

„Es hat viel Kritik gegeben“, erklärten das zuständige TRANSNET-Vorstandsmitglied, Alexander Kirchner und GDBA-Vize Heinz Fuhrmann. Die größte Zahl der Teilnehmer stimmt einer Beschäftigungssicherung bis zum Jahr 2010 uneingeschränkt oder grundsätzlich zu. Strittig waren allerdings einzelne Regelungen und der von den Beschäftigten zu zahlende Preis. Die Positionen waren in Abhängigkeit von der persönlichen Betroffenheit teils sehr unterschiedlich. Daher komme nun dem Votum der Tarifkommissionen „große Bedeutung zu.“

Eine endgültige Entscheidung über das Tarifwerk treffen der in Darmstadt tagende Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der in Hannover tagende Hauptvorstand der TRANSNET am 14. bzw. 15. Februar 2005.

Die Tarifkommissionen werden in Kassel zugleich die Forderungen für die anstehende Einkommensrunde bei der Deutschen Bahn AG beschließen. Der entsprechende Tarifvertrag läuft am 28. Februar nach zwei Jahren aus. „Eine Nullrunde kann und wird es auf keinen Fall geben“, kündigten Kirchner und Fuhrmann an.

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Über 8.000 Teilnehmer bei den Basis-Voten: Gemischtes Meinungsbild zum Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag bei der DB AG

Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET hatten ihre Mitglieder und die Beschäftigten aufgerufen, ihre Meinung zum Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag zu sagen. Gelegenheit dazu gab es bundesweit in insgesamt 130 Veranstaltungen. Das Interesse war sehr groß. Über 8.000 Kolleginnen und Kollegen nahmen teil.

Am 10. Februar 2005 werden nun die Tarifkommissionen beider Gewerkschaften über den Tarifvertrag beraten. Am 14. und 15. Februar 2005 gibt der Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA sein abschließendes Votum ab. Beide Gremien werden dann auch die Forderungen für die anstehende Einkommensrunde bei der DB AG beschließen. Der Entgelttarifvertrag läuft Ende Februar aus.

Insgesamt zeichnete sich in den Basis-Voten ein sehr gemischtes Meinungsbild ab. Die Forderung nach einer Beschäftigungssicherung wird von einer großen Mehrheit unterstützt. Allerdings gab es sachliche, bisweilen aber auch hitzige Diskussionen über den dafür nötigen Preis. Zu Einschnitten im finanziellen Bereich sind viele Kolleginnen und Kollegen nicht bereit. Das Vertrauen in den DB-Vorstand und die im Tarifvertrag gemachten Zusagen scheint sich auf einem Nullpunkt zu befinden.

Bemängelt wurde häufig, dass sich das Management auch in der Vergangenheit nicht an Absprachen gehalten habe. Die Tarifkommissionen von Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET werden die Veranstaltungen jetzt sorgsam auswerten. Eine Entscheidung ist also noch nicht gefallen. Erst nach Auswertung und Beratung geben beide Gremien ihre Empfehlung ab. Das letzte Wort hat dann der Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA, der am 14. und 15. Februar 2005 in Darmstadt tagt.

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Arbeitskostensenkung: Auch DB-Führung muss Beitrag leisten!

Auch die Konzernspitze und die Führungskräfte der DB AG müssen einen eigenen Beitrag zur Arbeitskostensenkung leisten. Dazu haben die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die TRANSNET die DB-Führung jetzt erneut aufgefordert. Es kann nicht sein, dass nur die Beschäftigten Einsparungen erbringen sollen.

Außerdem verlangen die Gewerkschaften eine klare Aussage zur Zukunft des Unternehmens. Im Rahmen des Basis-Votums haben bisher rund 60 regionale Veranstaltungen stattgefunden. Daran haben sich fast 6.000 Kolleginnen und Kollegen beteiligt. Überall hat es offene und lebhafte Diskussionen gegeben. Viele haben aber Zweifel, ob der Bahnvorstand nicht nur ein weiteres Opfer von den Beschäftigten fordert. Deshalb ist jetzt das Zeichen der Konzernspitze notwendig!

Insgesamt zeichnet sich derzeit eine Zustimmung der Basis zum Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung ab. Bestandteile des Tarifvertrages sind unter anderem:

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Beschäftigungssicherung: Basis-Votum in Berlin eröffnet

In über 100 Veranstaltungen werden die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft TRANSNET den Beschäftigungssicherungstarifvertrag vor Ort erläutern und diskutieren. Der 1. Dialog unter dem Motto „Basis-Votum: Informieren – Diskutieren – Entscheiden“ fand am 10. Januar 2005 in Berlin statt. Alle Termine und Informationen können ab sofort unter „BasisVotum“ aufgerufen werden.

In den kommenden Wochen werden die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die TRANSNET in bisher einmaliger Weise die Gewerkschaftsbasis in die Entscheidung über den Beschäftigungssicherungstarifvertrag einbinden. Alle Mitglieder der Verkehrsgewerkschaft GDBA sind aufgerufen, sich aktiv an diesen Diskussionen zu beteiligen.

Auf der Grundlage dieser Meinungsbildung werden die Konzern-Tarifkommission und der Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA im Februar 2005 ihre endgültige Entscheidung über den Tarifvertrag treffen.

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Informieren – Diskutieren – Entscheiden:
Basis-Votum zur Beschäftigungssicherung im DB Konzern startet Mitte Januar

Unter dem Motto „Basis-Votum: Informieren – Diskutieren – Entscheiden“ werden ab Mitte Januar eine Vielzahl von Veranstaltungen in den Bezirken stattfinden. Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET wollen ihre Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen aktiv an der Meinungsbildung über den Beschäftigungssicherungstarifvertrag beteiligen.

Auf der Grundlage der Diskussion und Ergebnisse dieses "Basis-Votums" wollen der Hauptvorstand der TRANSNET und der Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA dann Mitte Februar endgültig ihre Entscheidung bekannt geben.

Der am 14. Dezember 2004 ausgehandelte Tarifvertrag sieht unter anderem vor, dass betriebsbedingte Kündigungen im DB-Konzern bis Ende 2010 ausgeschlossen bleiben. Außerdem wird der Konzern ab dem kommenden Jahr eine Mitarbeiterbeteiligung einführen.

Im Gegenzug soll die Arbeitszeit in einen Korridor von 35 bis 40 Stunden gesetzt werden. Darüber hinaus wird der Erholungsurlaub um einen Tag reduziert. Beides ist allerdings auf die Laufzeit des Tarifvertrages befristet.

Flyer zum "Basis-Votum"
Faltblatt „Beschäftigungssicherung“

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Tarifkommissionen geben grünes Licht für weiteren Fahrplan 

Die Konzern-Tarifkommissionen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der Gewerkschaft Transnet haben grünes Licht für den weiteren Fahrplan zum Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung bei der Deutschen Bahn gegeben. Die Gremien nahmen das Vertragswerk auf ihrer Sitzung in Kassel am  21.Dezember 2004 zur Kenntnis. Mitte Februar wollen der Bundesvorstand der GDBA und der Hauptvorstand der Transnet dann ihr endgültiges Votum abgeben. 

Zuvor –Anfang Januar – starten beide Gewerkschaften ihr breit angelegtes „Basis-Votum.“ Geplant sind zahlreiche Veranstaltungen in der Fläche. „Wir wollen, dass sich unsere Mitglieder aktiv an der Meinungsfindung beteiligen, sich informieren, dann diskutieren und schließlich entscheiden“, erklärte der stellvertretende GDBA-Vorsitzende, Heinz Fuhrmann. Vom Ergebnis dieser Treffen soll die endgültige Entscheidung der Gewerkschaften abhängig gemacht wer

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Tarifkommissionen beraten Beschäftigungssicherung bei der DB AG

Die Tarifkommissionen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der Gewerkschaft TRANSNET treffen sich am 20. Dezember 2005 in Kassel. Im Mittelpunkt der zweitägigen Beratungen steht der Tarifkompromiss zur Beschäftigungssicherung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im DB Konzern.

Beide Gewerkschaften hatten erreicht, dass unter anderem betriebsbedingte Kündigungen bis 2010 ausgeschlossen bleiben. Außerdem wird tarifvertraglich vereinbart, dass ab 2005 eine Beteiligung der Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg der DB AG, mit garantierten Mindestbeträgen, eingeführt wird.

Im Gegenzug soll eine Senkung der Arbeitskosten um 5,5 Prozent erfolgen. Dafür wird die Arbeitszeit unternehmens- und betriebsspezifisch in einem Korridor von 1.827 bis 2.088 Stunden im Jahr bzw. von 35 bis 40 Stunden pro Woche neu gestaltet. Darüber hinaus wird der Erholungsurlaub um einen Tag reduziert. Beides ist befristet auf die Laufzeit des Beschäftigungssicherungstarifvertrages.

Nach den Beratungen der Tarifkommissionen werden die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft TRANSNET einen breit angelegten Dialog mit den Mitarbeitern und den Mitgliedern führen. Unter dem Motto „Basis-Votum: informieren, diskutieren, entscheiden“ werden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen stattfinden. Diese sollen bis Ende Januar 2005 abgeschlossen sein. Mitte Februar 2005 wollen dann die Beschlussgremien der beiden Gewerkschaften ihr endgültiges Votum abgeben.

„Insgesamt erwarten wir lebhafte und konstruktive Diskussionen“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Heinz Fuhrmann. Der Weg einer breiten Basis-Beteiligung sei richtig.

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Beschäftigungssicherung bei der DB AG bis 2010 garantiert

Bei der Deutschen Bahn wird es bis 2010 keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Das haben die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft TRANSNET mit einem entsprechenden Tarifvertrag erreicht. Außerdem wird unter anderem eine Mitarbeiterbeteiligung eingeführt. Im Gegenzug sollen die Arbeitskosten um 5,5 Prozent reduziert werden. Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET planen nun unter dem Motto „Basis-Votum“ eine breite Befragung der Beschäftigten.

„Angesichts der konjunkturellen Lage in Deutschland und der großen Umstrukturierungen, vor denen die Deutsche Bahn steht, ist uns ein tolles Ergebnis gelungen“, stellte der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, und das für Tarifpolitik zuständige Vorstandsmitglied der TRANSNET, Alexander Kirchner fest. Wichtig sei, dass „kein Beschäftigter der DB AG arbeitslos wird.“

Wichtigstes Element des Beschäftigungssicherungstarifvertrages sei der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31.12.2010. Das bisherige Beschäftigungsbündnis wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Mit der neuen Regelung werden zudem wesentlich mehr Beschäftigte erfasst als bislang. Bisher galt der Pakt für gut 80.000 Arbeitnehmer, künftig können es bis zu 130.000 sein. Voraussetzung ist, dass sie mindestens fünf Jahre im Konzern beschäftigt sind. Die Ausbildungszeit wird mit Ausnahme des ersten Jahres komplett angerechnet.

Ab dem kommenden Jahr wird eine Mitarbeiterbeteiligung eingeführt. Diese wird sich am Unternehmenserfolg orientieren. Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET werden außerdem im Zuge der Beschäftigungssicherung einen Qualifizierungs-Tarifvertrag mit der DB AG vereinbaren. In diesem sollen Fort- und Weiterbildung geregelt werden. Auch die Umschulung wird Bestandteil des Tarifvertrages sein. Damit ist gewährleistet, dass die Arbeitnehmer innerhalb der DB AG auf anderen Arbeitsplätzen weiterbeschäftigt werden können.

Am 21. Dezember entscheiden zunächst die Konzern-Tarifkommissionen von Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET über den Tarifvertrag. Anschließend beginnt das „Basis-Votum“. Diese Befragung soll Ende Januar abgeschlossen sein. Danach treffen die Tarifkommissionen erneut zusammen. Mitte Februar entscheiden dann der Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der Hauptvorstand der TRANSNET. In diesem Zusammenhang sollen auch die Verhandlungen zu einem Flächentarifvertrag Schiene zügig fortgesetzt werden.

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Beschäftigungssicherung: Durchbruch erwartet

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA erwartet vom Bahnvorstand ein Angebot, dem sie uneingeschränkt zustimmen kann. Das hat der Bundesvorsitzende Klaus-Dieter Hommel im Vorfeld des entscheidenden Spitzengesprächs, am Dienstag, den 14. Dezember 2004, deutlich gemacht.

Nach mehreren Runden, in denen die Bahn auf Druck der Gewerkschaften immer weiter von ihren ursprünglichen Forderungen abgerückt ist, erwartet die GDBA jetzt den Durchbruch. Ein Eckpunktepapier konnte bereits Ende November verabschiedet werden; jetzt müssten die Verträge unterschriftsreif ausgehandelt werden, so Hommel.

Die Bahngewerkschaften treffen sich am Nachmittag des 14. Dezember mit dem Bahnvorstand in Berlin, um dem Beschäftigungssicherungstarifvertrag zum Durchbruch zu verhelfen. Darin verpflichtet sich die Bahn bis 2010 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Im Gegenzug stimmen die Gewerkschaften einer befristeten Verlängerung der Arbeitszeit zu.

"Wir betrachten es als Erfolg, die Kolleginnen und Kollegen weitere sechs Jahre vor einer möglicherweise drohenden Arbeitslosigkeit durch den Verlust des eigenen Arbeitsplatzes bewahren zu können ", machte GDBA-Chef Hommel deutlich. Zudem soll der ausgehandelte Tarifvertrag der Basis im Anschluss erläutert werden, um eine möglichst breite Zustimmung erzielen zu können.

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Bei Beschäftigungssicherung steht Einigung bevor: Verkehrsgewerkschaft GDBA, TRANSNET und DB AG vereinbaren Eckpunkte

In den Verhandlungen zur Beschäftigungssicherung bei der DB AG ist der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der Gewerkschaft TRANSNET der entscheidende Durchbruch gelungen. In einem Spitzengespräch am Abend des 24. November 2004, wurden erstmals Eckpunkte vereinbart. So werden unter anderem betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2010 ausgeschlossen. Außerdem wird eine Mitarbeiterbeteiligung eingeführt. Die Arbeitgeber rückten von ihrer Forderung nach massiven Arbeitskostensenkungen ab.

Details sollen in Kürze in Sondierungen geklärt werden. Die nächste Runde der Verhandlungen ist für Mitte Dezember vorgesehen. Klar ist schon heute: Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung soll bis zum 31.12.2010 laufen. Betriebsbedingte Kündigungen bleiben demnach weiterhin ausgeschlossen. Unter den Tarifvertrag fallen erstmals alle Arbeitnehmer im Bahn-Konzern. Voraussetzung ist, dass sie länger als fünf Jahre bei der DB AG tätig sind. Damit bleiben die Beschäftigten des Bahn-Konzerns von Arbeitslosigkeit verschont.

Ab dem kommenden Jahr wird zudem eine Mitarbeiterbeteiligung eingeführt. Zusätzlich soll ein Qualifizierungs-Tarifvertrag abgeschlossen werden. In diesem sollen alle Fragen der Fort- und Weiterbildung sowie auch der Umschulung geregelt werden. Außerdem soll dieser Tarifvertrag die Grundlage für den noch zu verhandelnden Flächentarifvertrag Schiene bilden.

Die Deutsche Bahn rückte von ihren Forderungen nach massiver Senkung der Arbeitskosten ab. Nun sollen noch Einsparungen von 5,5 Prozent erzielt werden. Die Ausgestaltung muss noch verhandelt werden.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die TRANSNET werteten den erzielten Verhandlungsstand als „ersten großen und richtigen Schritt.“ GDBA-Vize Heinz Fuhrmann und TRANSNET-Chef Norbert Hansen erklärten: „Diese Eckpunkte können nun Basis für einen Tarifvertrag sein.“ Allerdings streben beide Gewerkschaften hierzu eine breite Basis-Befragung an.

„Bedauerlich“ sei, dass die GDL den entscheidenden Verhandlungen ferngeblieben sei. „Wir hoffen, dass sie im Interesse ihrer Mitglieder wieder an den Verhandlungstisch zurückkehrt“, sagten Hansen und Fuhrmann. Es wäre „gut gewesen, wenn sie sich in die heute gefunden Eckpunkte eingebracht hätte.“

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Beschäftigungssicherung bei Deutscher Bahn: Verhandlungen gehen weiter - "vorsichtiger Zweckoptimismus"

Die Verhandlungen über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung bei der Deutschen Bahn AG werden am 24. November 2004 fortgesetzt. Gewerkschaften und Arbeitgeber wollen sich um 18 Uhr in Berlin treffen. Nach Verhandlungen im Oktober und Anfang November ist dies die dritte Runde der Gespräche. Das bestehende Beschäftigungsbündnis bei der DB läuft Ende dieses Jahres aus.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft TRANSNET fordern den Abschluss eines Tarifvertrages, der bis Ende 2010 läuft. Bestandteil soll unter anderem der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen sein. Außerdem soll die Beschäftigungssicherung auf alle Teile des Bahn-Konzerns ausgedehnt werden. Die Arbeitgeber verlangen bislang eine "Arbeitskostensenkung" um sechs Prozent. Außerdem sollen Beschäftigte, die weniger als fünf Jahre im Konzern arbeiten, vom tariflichen Kündigungsschutz ausgenommen werden.

"Wir bemerken Bewegung auf der Arbeitgeberseite", stellt GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel fest. Die DB habe immerhin ihre Forderung nach Senkung der Arbeitskosten von zehn auf sechs Prozent verändert. Insofern würden Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET mit "vorsichtigem Zweckoptimismus" in die Gespräche gehen. Allerdings müssten auch noch einige schwierige Fragen gelöst werden. Im Mittelpunkt stehe für die Gewerkschaften die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen.

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Angebot des Bahnvorstandes zur Beschäftigungssicherung noch immer unzureichend

Der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, hält ein weiteres Angebot des Bahnvorstandes im Rahmen der Verhandlungen der Verhandlungsgemeinschaft mit der DB AG über einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag noch immer für unzureichend.

„Die noch immer geforderte Absenkung der Personalkosten von 6 Prozent ist für die Beschäftigten ohne Garantieleistungen nicht verkraftbar“, sagte Hommel. „Einen Ausschluss eines großen Teils der Kolleginnen und Kollegen aus einem Kündigungsschutz werden wir nicht zulassen. Wenn alle Beschäftigte des Bahnkonzerns einen Sanierungsbeitrag leisten sollen, müssen die Arbeitsplätze für alle im Konzern gesichert werden.“, so Klaus-Dieter Hommel weiter.

In einem Schreiben vom 10. November 2004 hat der Vorstand der DB AG in Vorbereitung des nächsten Spitzengespräches am 24. November 2004 zur Beschäftigungssicherung ein neues Angebot unterbreitet.

Darin erklärt der Bahnvorstand erneut seine Bereitschaft zum Abschluss eines Beschäftigungssicherungstarifvertrages mit dem Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bis zum Jahr 2010. Die bisher gestellte Forderung eines Reduzierung der Personalkosten um 10 Prozent wird auf 6 Prozent reduziert.

Gleichzeitig wird der Bahnvorstand einer Forderung der Verhandlungsgemeinschaft aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und Gewerkschaft TRANSNET gerecht und bietet Verhandlungen über eine Mitarbeiterbeteiligung an.

Die in dem Schreiben vertretenen Positionen zum Geltungsbereich eines Beschäftigungssicherungstarifvertrages entsprechen noch nicht den Forderungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert die Ausdehnung des Kündigungsschutzes bis zum Jahr 2010 auf alle Beschäftigten des Bahnkonzerns.

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BeschArbeitgeberangebot mit Zurückhaltung aufgenommen

 

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft TRANSNET haben zurückhaltend auf das Arbeitgeberangebot zur Beschäftigungssicherung bei der DB AG reagiert. Die geforderte Senkung der Arbeitskosten um rund zehn Prozent lehnen beide Gewerkschaften strikt ab. Positiv wird hingegen bewert, dass eine Beschäftigungssicherung bis Ende des Jahres 2010 angeboten wird.

Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET bewerten das erste Angebot der Arbeitgeberseite zur Beschäftigungssicherung bei der Deutschen Bahn verhalten. Die geforderte Absenkung der Arbeitskosten um zehn Prozent ist jedoch „nicht akzeptabel“, erklärten der GDBA-Bundesvorsitzende Hommel (Bild, 5. v.l.) und der TRANSNET-Vorsitzende Hansen (Bild, 4. v.l.). Von einer Einigung seien beide Seiten „noch weit entfernt“, hieß es.

Als positiv bewerteten die Gewerkschaften, dass die DB AG erstmals eine Beschäftigungssicherung bis Ende des Jahres 2010 anbietet. „Damit ist man unseren Forderungen entgegengekommen“, sagten Hommel und Hansen. Insgesamt beinhalte das Angebot der Arbeitgeber jedoch „zu viele Kröten, die wir schlucken müssten.“ Angesichts der Arbeitsverdichtung und der Belastung der Beschäftigten im Bahn-Konzern seien „pauschale Einkommensreduzierungen und Anhebungen der Arbeitszeit nicht zumutbar.“

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die TRANSNET verlangen einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung ohne Vorbedingungen. Danach sollen betriebsbedingte Kündigungen bis zum Jahresende 2010 ausgeschlossen bleiben. Hintergrund: der bisherige Beschäftigungspakt läuft Ende dieses Jahres aus. Nach Vorstellungen beider Gewerkschaften muss der künftige Tarifvertrag aber auch „qualitativ und quantitativ“ Fortschritte bringen. So soll die Absicherung der Beschäftigten auf den gesamten Konzern ausgedehnt werden. Bislang gilt das Beschäftigungsbündnis beispielsweise nicht im Bereich der Dienstleistungen, wie Bahnreinigung, Bahnschutz, DB Telematik und Arcor.

Noch im Bild: DB-Chef Hartmut Mehdorn (Bild, 2. v.l.), Personalvorstand Dr. Norbert Bensel (Bild, 1. v.l.) und TRANSNET-Vorstandsmitglied Alexander Kirchner (Bild, 3. v.l.)

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Tarifkommissionen bekräftigen Forderungen der VG

Am 1. November 2004 werden die Verhandlungen mit dem Konzernvorstand und dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) fortgesetzt. Die Verhandlungsgemeinschaft aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET (VG) verlangt den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum Jahre 2010. Außerdem soll die Beschäftigungssicherung auf den gesamten Konzern ausgedehnt werden.

Bislang fallen einige Bereiche nicht unter das bestehende Bündnis, das am 31. Dezember 2004 ausläuft. Zusätzlich soll ein Qualifizierungs-Tarifvertrag abgeschlossen werden. Nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der TRANSNET müssen zudem die Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei der Personalplanung erhalten.

Die bislang vorliegenden Forderungen der Arbeitgeber wiesen die Gewerkschaften zurück. Die Bahn AG hatte zuletzt nur eine Beschäftigungssicherung bis zum Jahre 2008 angeboten. Allerdings will sie zahlreiche Bereiche des Konzerns davon ausnehmen. Im Gegenzug verlangt der Konzern Einsparungen bei den Arbeitskosten in Höhe von zehn Prozent. In diesem Zusammenhang soll die Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden verlängert werden. Die Tarifkommissionen verabschiedeten zu diesem Thema am 29. Oktober 2004 eine Entschließung.

Hintergrund der Forderungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der TRANSNET ist der drohende Abbau mehrerer tausend Stellen im DB Konzern. So sind Tausende Stellen bei der DB-Tochter Railion oder auch im Fernverkehr (Reisezentren, Zugbegleiter) akut bedroht.

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DB AG legt „unangemessene, überzogene, unverständliche“ Forderungen vor

Das Spitzengespräch vom 22. Oktober 2004 zur Beschäftigungssicherung bei der DB AG ist ohne Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeberseite legte unangemessene Forderungen vor. Danach sollen die Einkommen der Beschäftigten um zehn Prozent abgesenkt werden. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft TRANSNET verlangen hingegen, einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung ohne Vorbedingungen abzuschließen.

An der Runde, die am 22. Oktober 2004 in Frankfurt am Main stattgefunden hatte, nahmen neben den Vorsitzenden der Gewerkschaften, DB-Chef Mehdorn (Bild, 2. v.l.) und Personalvorstand Dr. Bensel (Bild, 3. v.l.) teil. Alle Beteiligten vereinbarten, am 1. November 2004 erneut verhandeln zu wollen. „Wir müssen noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis kommen“, so GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel (Bild, 5. v.l.).

Die Arbeitgeber hatten zunächst ihre Forderungen für eine weitere Beschäftigungsgarantie im DB-Konzern vorgelegt. Dazu gehörte unter anderem, die Einkommen der Mitarbeiter um zehn Prozent zu reduzieren. Auch soll der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen nur bis 2008 erklärt werden. „Das ist unangemessen, überzogen und unverständlich“, kritisierten der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, und TRANSNET-Chef Norbert Hansen (Bild, 4. v.l.). Beide Gewerkschaften verlangen, den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung bei der DB AG auch über 2004 hinaus fortzuschreiben. Bestandteil soll ein Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis 2010 sein.

1. v. l.: Werner Bayreuther, Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe)

6. v. l.: Heinz Fuhrmann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Verkehrsgewerkschaft GDBA

„Die von der DB AG jetzt erhobenen Gegenforderungen sind mit uns nicht zu machen“, stellten Hommel und Hansen fest. Sie verwiesen darauf, dass die Belastungen der Beschäftigten zugenommen hätten. Außerdem sei die Produktivität erheblich gesteigert worden.

Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET warnten die Deutsche Bahn davor, „Einkommen und Arbeitsplatzsicherheit gegeneinander auszuspielen.“ Auch solle das Unternehmen nicht auf Zeit spielen. Das bisherige Beschäftigungsbündnis läuft Ende dieses Jahres aus. „Sollten die Arbeitgeber bei ihrer Linie bleiben, provozieren sie einen Konflikt mit ihren Beschäftigten“, machten die beiden Gewerkschaftschefs deutlich.

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Tarifverhandlungen bei der DB AG: Spitzengespräch schafft Verhandlungsklima 

Die Forderungen der Deutschen Bahn, die Arbeitszeit im Unternehmen auf bis zu 44 Stunden zu erhöhen, die Zulagen zu kürzen und das Weihnachtsgeld zu streichen, sind vom Tisch. Das ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs zwischen den Vorsitzenden der drei Bahngewerkschaften und dem Bahnvorstand. „Wir haben Hartmut Mehrdorn und Personalchef Norbert Bensel deutlich gemacht, dass wir nicht bereit sind, vor dem Hintergrund solch utopischer Forderungen weitere Gespräche zu führen“, machte GDBA-Chef Hommel deutlich. Damit wären die Verhandlungen bereits im Vorfeld gescheitert. 

In einem schwierigen, gut dreistündigen Spitzengespräch kamen beide Parteien überein, in die nächsten Verhandlungsrunden ohne Vorbedingungen zu starten. Die Verhandlungen über den Abschluss eines Flächentarifvertrages sollen unverzüglich fortgesetzt werden, auch über die Fortsetzung des Beschäftigungsbündnisses Bahn, das betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, soll wieder verhandelt werden. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert die Fortsetzung des Ende 2004 auslaufenden Bündnisses bis zum Jahr 2010. „Das Bündnis hat sich bewährt, warum will die DB AG jetzt ein Klima der Angst schaffen, in dem die Kolleginnen und Kollegen im Zweifel um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen“, fragte Klaus-Dieter Hommel, Bundesvorsitzender der Verkehrsgewerkschaft GDBA. 

Als Erfolg wertet die GDBA das Zugeständnis der Deutsche Bahn, bis auf weiteres auf die Überleitung von Mitarbeitern in nicht-tarifgebundene Tochterunternehmen zu verzichten. Damit ist der Rahmen für weitere konstruktive Verhandlungen geschaffen, machte Hommel deutlich, der zugleich darauf verwies, dass die nächsten Wochen nicht einfach werden. Die Führung der Deutschen Bahn will einen aus ihrer Sicht wettbewerbsfähigen Tarifvertrag und strebt weitere Einschnitte an. Das, so GDBA-Chef Hommel, müssen wir verhindern.

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Aufnahme von Tarifverhandlungen zu einem BeschäftigungssicherungsTV für den DB Konzern gefordert

Die Verhandlungsgemeinschaft aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET (VG) hat den Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) aufgefordert, zeitnah Tarifverhandlungen zu einem BeschäftigungssicherungsTV für den DB Konzern aufzunehmen. Das derzeitige „Bündnis für Zukunftssicherung und Beschäftigung in der Deutschen Bahn“, welches unter anderem den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen beinhaltet, läuft am 31. Dezember 2004 aus.

Kernpunkt des BeschäftigungssicherungsTV ist der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im DB Konzern bis zum 31. Dezember 2010.

Weiterhin will die VG in diesem Tarifvertrag

erreichen.

Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie ihre Vorstellungen zu einem BeschäftigungssicherungsTV und konkrete Terminvorschläge zur Aufnahme der Tarifverhandlungen zeitnah mitteilt.

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Kündigungsschutz bei der Bahn wird bis Ende 2006 verlängert

Bei der Deutschen Bahn wird es bis Ende 2006 keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Darauf haben sich die Verkehrsgewerkschaft GDBA, die Gewerkschaft TRANSNET und der Vorstand der Deutschen Bahn AG unter Vermittlung der Bundesregierung verständigt.

Nach den katastrophalen Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung ist es Aufgabe des Bahnvorstandes, wieder Vertrauen bei den Beschäftigten zu schaffen, machte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel deutlich. Die Gewerkschaften haben vor diesem Hintergrund deshalb darauf gedrungen, das Beschäftigungsbündnis Bahn um zwei Jahre bis Ende 2006 zu verlängern. „Die Frage der Arbeitsplatzsicherheit beschäftigt viele Mitarbeiter“, sagte Hommel, „diese Sorge muss ihnen endlich genommen werden. Ohne motivierte Mitarbeiter wird die Bahnreform scheitern!“

Und einen weiteren Erfolg können die Gewerkschaften nach Aussage des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Verkehrsgewerkschaft GDBA vermelden: Im Zusammenhang mit der Vertrauensoffensive ist bereits verabredet, dass es bei der Deutschen Bahn einen Stufenplan zur Angleichung der Ost-Gehälter an das Westniveau geben wird. „Das“, so Hommel, „ist mehr als überfällig“. Eisenbahner „zweiter Klasse“ dürfe es in einem geeinten Deutschland nicht mehr geben.

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Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert die Verlängerung des Beschäftigungsbündnisses bis Ende 2006

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat im Zusammenhang mit den Gesprächen über die Bahnwerke und erneut am 28.8.2002 - insbesondere zur Unterstützung sozialverträglicher Lösungen für die betroffenen Werke - eine Verlängerung des Beschäftigungsbündnisses Bahn gefordert.

Betroffen sind die Standorte Chemnitz, Delitzsch, Zwickau, Blankenburg, Neustrelitz, Opladen, Nürnberg und Limburg.Das derzeit gültige Beschäftigungsbündnis läuft zwar noch bis Ende 2004, muss aber bis zum 31.12.2006 verlängert werden, weil nur so langfristige Konzepte umgesetzt werden können.

Eine Verlängerung des Schutzes vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen ist aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA ein wichtiges Signal für die Beschäftigten des Bahnkonzerns.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA wird sich auch zukünftig gegen den im Rahmen der Mittelfristplanung vorgesehenen massiven Personalabbau wenden.Die Verkehrsgewerkschaft GDBA begrüßt die inzwischen signalisierte grundsätzliche Bereitschaft des Bahnvorstandes, über die Verlängerung des Bündnisses zu verhandeln, und fordert die schnelle Aufnahme von Gesprächen zur Modifizierung des bestehenden Bündnisses.

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