Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) für Beamte sowie für Versorgungsempfänger des Bundes vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Besoldungs- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 27. Februar 2010 anzupassen. Dazu soll das Tarifergebnis in seinen drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 zeit- und inhaltsgleich übertragen werden.
Als zentrale Regelungen sind folgende Verbesserungen bei den Dienst- und Versorgungsbezügen vorgesehen:
Die Erhöhung zum 1.8.2011 basiert auf dem gleichen Prozentsatz wie im
Tarifbereich (0,5%), wird jedoch gegenüber der tariflichen Erhöhung um 0,2
Prozentpunkte zugunsten der z.Z. ausgesetzten und dann wieder auflebenden
Versorgungsrücklage vermindert. Diese Verminderung wird der zweckgebunden
Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt.
Zusätzlich zu den linearen
Anpassungen sollen alle Empfänger/innen von Dienstbezügen im Jahre 2011 eine
einmalige Zahlung in Höhe von 240,00 Euro erhalten.
Die Bezüge der Anwärter/innen des Bundes werden entsprechend den o.g. linearen Anpassungen für die Dienstbezüge erhöht; außerdem wird eine Einmalzahlung in Höhe von 50,00 Euro im Januar 2011 gewährt.
Überdies werden auch die Sätze der Erschwerniszulagenverordnung und der
Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung angepasst.
Die Verkehrsgewerkschaft
GDBA hatte zuvor beim zuständigen Bundesinnenminister Thomas de Maizière für
Beamte sowie für Versorgungsempfänger des Bundes die zeit- und inhaltsgleiche
Umsetzung des Tarifabschlusses gefordert. Daraufhin hat Bundesinnenminister de
Maiziere der Verkehrsgewerkschaft GDBA mitgeteilt, dass er einen entsprechenden
Gesetzentwurf zur Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zeitnah
vorlegen werde.
Mit dem Entwurf des BBVAnpG 2010/2011 sind wesentliche Forderungen der
Verkehrsgewerkschaft GDBA erfüllt. Die offizielle beamtenrechtliche Beteiligung
mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften – also des dbb
beamtenbund und tarifunion sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) - wird
voraussichtlich Ende April stattfinden.
Weitere Einzelheiten sowie der
Gesetzentwurf des BBVAnpG 2010/2011 stehen im
GDBA-Intranet unter:
"Beamte/ Allg Rechtsgrundl./ Besoldungs- und Versorgungsanpassung" zur
Verfügung.
Mehr Informationen:
Schäuble trägt Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf Beamte
mit (24.03.2010)
Besoldungsrunde 2010/2011: Beamtenbezüge anpassen (12.03.2010)
Tarifeinigung für Bund und Kommunen – Fairer Interessenausgleich – Jetzt Beamte
einbeziehen (01.03.2010)
dbb zu Schäubles Sparvorgaben: Öffentlicher Dienst ist keine „Reservekasse“
(19.01.2010)
Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert Einkommenserhöhung für Beamte und
Versorgungsempfänger in 2010 (30.12.2009)
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