Dies betrifft ausschließlich Mitglieder, deren Beiträge noch über die
Sparda-Hebestellen GmbH im sogenannten Hebestellenverfahren direkt von den
monatlichen Bezügen einbehalten werden. Für Mitglieder, deren Beiträge bereits
im Lastschriftverfahren vom Bankkonto abgebucht werden, ändert sich nichts.
Aufgrund rechtlicher Änderungen stellt die Sparda-Hebestellen GmbH Mitte
dieses Jahres ihren Betrieb ein. Mitgliedsbeiträge für die Verkehrsgewerkschaft
GDBA können somit dann nicht mehr über das Hebestellenverfahren bezahlt werden.
Betroffene Mitglieder können jedoch sofort mittels eines besonderen GDBA-Services ihre Beitragszahlung umstellen. Einen entsprechenden Vordruck gibt es bei allen Ortsgruppen und Geschäftsstellen der Verkehrsgewerkschaft GDBA oder hier zum Download. Senden Sie uns die Einzugsermächtigung einfach ausgefüllt und unterschrieben zurück. Oder nutzen Sie direkt unsere Online-Einzugsermächtigung.
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