Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat im Streit mit dem dbb am Montag, 18.
Januar 2010, einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht Berlin hat heute die
bereits Ende Dezember erlassene einstweilige Verfügung in allen Punkten
bestätigt. Demnach war die Rauswurf der GDBA aus dem Deutschen Beamtenbund
rechtswidrig und von der Satzung des dbb nicht gedeckt.
Ein
ähnliches Urteil hatte zuvor das Landgericht Frankfurt bereits in der
vergangenen Woche gefällt. „Damit ist unsere Rechtsauffassung gleich zweimal von
Landgerichten bestätigt worden“, machte GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel deutlich.
Zugleich beklagte Hommel, dass die GDBA durch das rechtswidrige Verhalten
des dbb zwischenzeitlich rund 2000 Mitglieder verloren habe. „In einer Zeit, in
der Gewerkschaften um jedes Mitglied kämpfen, kann der dbb sicher nicht stolz
darauf sein, der Gewerkschaftsbewegung insgesamt einen solchen Bärendienst
erwiesen zu haben“, so Hommel.
Im Rahmen der Anhörung vor dem
Landgericht Berlin war vom Vorsitzenden Richter angeregt worden, den Streit
zwischen GDBA und dbb nicht weiter auf juristischem Wege zu lösen. Die Sachlage
wäre eigentlich klar, nach der Satzung ist die Verkehrsgewerkschaft GDBA immer
noch Mitglied des Deutschen Beamtenbund; da sei es doch sinnvoll, den
augenblicklichen Streit in Verhandlungen zu lösen – so wie es sich für
Gewerkschaften eigentlich gehöre.
GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel machte vor diesem Hintergrund deutlich, dass er den Gesprächsfaden nicht habe abreißen lassen. „Wir sind nach wie vor gesprächsbereit und willens, den Streit auch außergerichtlich beizulegen“, so Hommel. Voraussetzung sei aber, dass sich der dbb nachweislich wieder satzungskonform verhält“.
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