Das Landgericht Frankfurt hat der einstweiligen Verfügung, die die
Verkehrsgewerkschaft GDBA gegen den Deutschen Beamtenbund beantragt hat, heute,
Freitag, 15. Januar 2010, in vollem Umfang stattgegeben.
So darf der
dbb nicht mehr behaupten, die GDBA habe sich mit der Gewerkschaft TRANSNET
zusammengeschlossen. Weiterhin wurde es dem dbb verboten, GDBA-Mitglieder mit
der Behauptung, es gäbe bereits einen Zusammenschluss, zum Austritt aus ihrer
Gewerkschaft und Eintritt in eine andere Gewerkschaft aufzufordern. Zuvor hatte
der dbb, im Rahmen einer Anhörung vor dem Landgericht Frankfurt, bereits
anerkannt, keine personenbezogenen Mitgliederdaten der GDBA mehr für
Anschreibaktionen zu verwenden.
„Damit haben wir auf ganzer Linie
gesiegt“, stellte GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel fest. Das Urteil ließe an
Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
„Ich finde es erschreckend, dass
eine Spitzenorganisation wie der dbb, die als Vertretung der Beamten Recht und
Gesetz achten sollte, Recht und Gesetz missachtet, nur weil deren Vorsitzender,
Peter Heesen, eine offensichtlich missliebig gewordene Gewerkschaft loswerden
will“, so Hommel.
Die GDBA habe immer wieder angeboten, in den
zuständigen Gremien des Beamtenbundes über die angestrebte Neugründung einer
Verkehrsgewerkschaft zu diskutieren. „Ich hoffe, dass der dbb nun zu einer
konstruktiv-kritischen Diskussion über die künftige gewerkschaftliche Vertretung
von Mitarbeitern im Verkehrsbereich bereit ist. Wir streben in dieser Frage
weiterhin eine einvernehmliche Lösung an“, stellte GDBA-Chef Hommel fest.
Nachdem die GDBA auf einem außerordentlichen Gewerkschaftstag mit nur einer Gegenstimme beschlossen hatte, die Gründung einer neuen Verkehrsgewerkschaft vorbereiten zu wollen, war sie vom dbb kurzerhand aus dem Deutschen Beamtenbund geworfen worden.
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