Der Deutsche Beamtenbund hat heute durch seinen Anwalt vor dem Landgericht
Frankfurt erklären lassen, die Mitgliederdaten der Verkehrsgewerkschaft GDBA
nicht mehr für Anschreibeaktionen zu nutzen. Damit wurde einer der Punkte, die
die GDBA in ihrer einstweiligen Verfügung beantragt hat, vom dbb bereits
anerkannt.
Im Streit um den offensichtlich rechtswidrigen Rauswurf
aus dem dbb, hatte die GDBA mehrere einstweilige Verfügungen vor verschiedenen
Gerichten beantragt. In Frankfurt sollte dem dbb zum einen untersagt werden
personenbezogene Daten der GDBA für Anschreibeaktionen zu nutzen. Auch wehrt
sich die GDBA gegen Behauptungen des dbb, ein Zusammenschluss mit der Transnet
sei bereits vollzogen.
„Nach der heutigen Anhörung vor dem Landgericht
Frankfurt bin ich zuversichtlich, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt werden
wird“, sagte GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel. Der Vorsitzende Richter habe immer
wieder erkennen lassen, dass er in der augenblicklichen Diskussion um die
Gründung einer neuen Gewerkschaft noch keinen Zusammenschluss erkennen kann“.
Genau das war vom dbb behauptet worden.
Um an der Anhörung vor dem
Landgericht Frankfurt dabei sein zu können, hat der Vorstand der
Verkehrsgewerkschaft GDBA auf die Teilnahme an der Jahrestagung des dbb
verzichtet. „Wir sind zwar kurzfristig wieder nach Köln eingeladen worden“,
machte Hommel deutlich, für unsere Arbeit war es aber wichtiger, die
Einschätzung des Gerichts in dieser Frage zu hören“.
Hommel warf dem
Vorsitzenden des dbb, Peter Hessen in diesem Zusammenhang vor, mit seinen
Aktionen der Gewerkschaftsbewegung insgesamt geschadet zu haben. Durch das
Anschreiben des Beamtenbundes hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA bis heute rund
2000 Mitglieder verloren. „Ich fürchte, ein Großteil dieser Menschen wird nie
wieder in eine Gewerkschaft eintreten. Viele sind den ganzen Hickhack einfach
leid“, machte Hommel deutlich.
„Dass der Vorsitzende eines
Spitzenverbandes Mitglieder ihrer gewerkschaftlichen Heimat beraubt, nur um
eigene Machtinteresse durchzusetzen, ist für mich völlig unverständlich. Die
Frage, ob das im Sinne des dbb ist, wird uns Peter Heesen noch beantworten
müssen“, so Hommel.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt zur heutigen Anhörung wird am Freitag, den 15. Januar gesprochen.
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