Zu Jahresbeginn ist eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im Bereich der Sozialversicherung und des Steuerrechts sind im folgenden zusammen gefasst. Diese wurden sowohl von der alten Regierung als auch schon der neuen Koalition verabschiedet. Unverkennbar dabei: Die Steuern sollen gesenkt werden, und zwar um jeden Preis.
Kranken- und Pflegeversicherung:
Beitragsentwicklung
in der GKV – Die gesetzlichen Krankenkassen haben zu Jahresbeginn keinen
Zusatzbeitrag erhoben. Noch ließ die Bundesregierung offen, wie viele
Krankenkassen von einem Zusatzbeitrag 2010 betroffen sein würden. Aufgrund
zusätzlicher Steuermittel wird davon ausgegangen, dass "Zusatzbeiträge von
Krankenkassen in vielen Fällen vermieden werden können". Sollte es dennoch dazu
kommen, so dürfte die Anhebung laut Bund nicht über der gesetzlichen Grenze von
monatlich 8 Euro liegen.
Verbesserung der Pflegeleistungen – Die
Leistungen zur Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2010 um bis zu 6,1
Prozent erhöht. Dazu gehören die ambulanten Pflegesachleistungen, das
Pflegegeld, die Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten
Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr, die Gelder für
Kurzzeitpflege sowie die Pauschalen für teil- und vollstationäre Pflege.
Beitragsbemessungsgrenze – Die Beitragsbemessungsgrenze stieg um monatlich 75
Euro. Sie beträgt bundeseinheitlich nun 3.750 Euro pro Monat, das sind 45.000
Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, also
die Grenze, ab der zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
gewählt werden kann, liegt bei 4.162,50 Euro im Monat. Dies entspricht einem
Jahresverdienst von 49.950 Euro.
Rentenversicherung /
Arbeitslosenversicherung
Bezugsfrist Kurzarbeitergeld – Das
erweiterte Kurzarbeitergeld wurde um ein Jahr verlängert. Die Höchstbezugsdauer
sieht nunmehr 18 Monate vor und geht damit auch in diesem Jahr über die Vorgaben
im SGB III hinaus (6 Monate). Maßgebend für die Anwendung der Frist ist der
Eintritt in die Kurzarbeit. Durch das Instrument Kurzarbeit soll den Unternehmen
Planungssicherheit gewährt werden. Das wiederum soll Arbeitsplätze erhalten. Das
konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen
Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch erhöht sich auf 67 Prozent, wenn ein Kind im
Haushalt des Betroffenen lebt.
Beitragsbemessungsgrenze – Die
Beitragsbemessungsgrenze stieg in beiden Versicherungen um jeweils 100 Euro pro
Monat. Für Arbeitnehmer in den alten Bundesländern wurde sie auf 5.500 Euro im
Monat (66.000 Euro jährlich) angehoben. In den neuen Bundesländern beläuft sich
die Beitragsbemessungsgrenze nun auf monatlich 4.650 Euro (55.800 Euro pro
Jahr).
Steuerrecht
Kindergeld - Seit 1. Januar
2010 bekommen Familien pro Kind 20 Euro mehr Kindergeld. So werden fortan für
das erste und zweite Kind 184 Euro pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 190
Euro und ab dem vierten Kind monatlich 215 Euro. Gleichzeitig steigt der
Kinderfreibetrag von 6.024 auf 7.008 Euro.
Grundfreibetrag – Der
Grundfreibetrag erhöhte sich ab 1. Januar von 7.664 Euro auf 8.004 Euro. Die
Steuersätze bleiben zwischen 14 und 45 Prozent, greifen aber jeweils später. Das
verringert die Steuerlast für alle Einkommen.
Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung – Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung für privat
und gesetzlich Versicherte können nunmehr fast in voller Höhe abgesetzt werden.
Berücksichtigt werden 96 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung - ohne 4 Prozent Krankengeld - zuzüglich gezahlter
Zusatzbeiträge. Hierzu zählen keine Beiträge für einzelne zusätzliche Wahltarife
nach SGB V.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden in so weit
berücksichtigt, als sie dem Versorgungsniveau der gesetzlichen
Krankenversicherung entsprechen. Beiträge für Zusatzleistungen (Einbettzimmer,
Chefarztbehandlung) bleiben daher außen vor. Pflegeversicherungsbeiträge
hingegen werden in voller Höhe berücksichtigt. Von der Neuregelung profitieren
vor allem gutverdienende gesetzlich Versicherte und privat Versicherte mit
Kindern. Die Einsparmöglichkeiten können im Einzelfall bei weit über 1.000 Euro
liegen.
Wer mit Sozialversicherungsbeiträgen weniger als 1.900 Euro
absetzen kann, darf bis zu diesem Betrag noch andere personengebundene
Versicherungen wie die Arbeitslosen- oder private Haftpflichtversicherung
geltend machen. Für Selbständige gilt ein Maximalbetrag von 2.800 Euro.
Erbschaftssteuer – Auch für Schenkungen und Erbschaften an Geschwister, Nichten,
Neffen, Onkel und Tanten müssen künftig weniger Steuern gezahlt werden. Der
Freibetrag beträgt nach wie vor 20.000 Euro. Der Steuersatz sinkt jedoch auf 15
bis 43 Prozent.
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