Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft TRANSNET haben ihre
Forderungen nach einem eigenständigen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz bekräftigt.
Anlass ist das heutige Urteil – Dienstag, 2. März 2010 - des
Bundesverfassungsgerichtes gegen die Vorratsdatenspeicherung.
„Das
Thema Datenschutz ist und bleibt hochsensibel. Und das ist auch richtig so“,
stellten GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel und der TRANSNET-Vorsitzende Alexander
Kirchner fest. In diesem Zusammenhang müsse jetzt endlich auch der Datenschutz
für Arbeitnehmer verbindlich geregelt werden. „Darüber wird bereits zu lange
diskutiert“, erklärten beide.
„Die bisherigen Regelungen zum
Arbeitnehmer-Datenschutz reichen nicht aus“, machten Hommel und Kirchner
deutlich. Künftig müsse unter anderem klar geregelt sein, dass die Erhebung von
Arbeitnehmerdaten ausschließlich beim Arbeitnehmer selbst erfolgen dürfe. Zudem
müsse das Gesetz eine strafrechtliche Sanktionierung und ein Verbandsklagerecht
beinhalten.
Außerdem müssten Arbeitnehmer vollständig über
Datenerhebungen informiert werden. Nötig sei in diesem Zusammenhang auch eine
Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.
Die Bundesregierung müsse „auch anhand des heutigen Richterspruches erkennen, welche Bedeutung der Datenschutz hat“, unterstrichen die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden. Dies gelte auch für „sauber geregelten Schutz von Arbeitnehmerdaten“. Deshalb müssten Union und FDP endlich zu Ergebnissen kommen.
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