Längere Arbeitszeit für Bundesbeamte – Verkehrsgewerkschaft GDBA und dbb warnen vor Motivationsverlust
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die regelmäßige Wochenarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Bundes bereits ab März 2006 von 40 auf 41 Stunden anzuheben. Die Regierung sei sich der nicht unerheblichen Belastung der Beamten bewusst, erklärte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Scharfe Kritik übte dbb-Chef Peter Heesen: „Die Koalition ist mit dem Gleichklang reformieren, investieren und Zukunft gestalten angetreten. Bei den Beschäftigen aber wird deformiert, einkassiert und Zukunft verbaut."
Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2006 entgegen aller Proteste der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb beamtenbund und tarifunion eine entsprechende Änderung und Neufassung der Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV) beschlossen.
Des sozialen Ausgleichs wegen werden Schwerbehinderte von der Erhöhung der Wochenarbeitszeit ausgenommen. Auch Beamtinnen und Beamte, die für ein Kind unter 12 Jahren Kindergeld erhalten oder zu deren Haushalt ein naher pflegebedürftiger Angehöriger (Elternteil, Kind, Ehe- oder Lebenspartner) gehört, müssen nicht länger arbeiten. Dazu ist jedoch eine Antragstellung bei der Dienstbehörde notwendig. Betroffene Beamtinnen und Beamte müssen also einen entsprechenden Antrag stellen und in der Pflegevariante das Vorliegen einer Pflegestufe nachweisen; die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird dann mit Beginn des Monats der Antragstellung reduziert.
Weitere Änderungen
Die bisherige Höchstgrenze der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit von 8,5 Stunden entfällt; die tägliche Arbeitszeit darf künftig 13 Stunden, einschließlich der Pausen, nicht überschreiten. Bei gleitender Arbeitszeit kann, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, die Anzahl der Gleittage im Abrechnungszeitraum von 12 auf 24 erweitert werden; die Begrenzung auf zwei Tage im Monat wird aufgehoben. Auch die bisherige Höchstgrenze von zehn Stunden pro Tag entfällt. Damit wird den Dienstbehörden durch den Wegfall von starren Höchstgrenzen bei der täglichen Arbeitszeit und der Gleitzeit die Möglichkeit eröffnet, auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort einzugehen. In diesen Fällen werden entsprechende Regelungen der Dienstbehörden im Einvernehmen mit der Personalvertretung getroffen. Die ohnehin von GDBA und dbb geforderten Flexibilisierungsmöglichkeiten können jedoch die Mehrbelastung nicht ausgleichen. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat überdies weitergehende Erleichterungen für Beamtinnen und Beamte im Wechseldienst gefordert.
Der Bund hofft, mit der erneuten Arbeitszeitverlängerung bei seinen Beamten, rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr einzusparen. Die Pläne für längere Arbeitszeiten sorgten bereits im Öffentlichen Dienst für Aufruhr und Protestaktionen. In den 16 Bundesländern gelten jeweils eigenständige Arbeitszeiten, teilweise bis zu 42 Wochenstunden.
In Bezug auf Maßnahmen für den privatisierten Bahnbereich werden mit der DB AG und dem Bundeseisenbahnvermögen noch Gespräche geführt.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte im Vorfeld unter anderem, die unterschiedliche Behandlung von Beamten und Tarifangehörigen kritisiert – der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) sieht eine Arbeitszeit von 39 Wochenstunden vor. Dadurch sind schließlich erhebliche Konflikte in den Dienststellen vorprogrammiert.
Weitere Informationen:
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