Fahrendes Personal: Sozialpartnerschaft wird international
Nicht nur in der klassischen Verkehrspolitik wird in immer stärkerem Maße international entschieden. Auch die Sozialpartnerschaft wird zunehmend europäisch definiert. So ist Ende Juli 2005 eine Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten, die die Umsetzung bestimmter Aspekte der Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr – wie etwa Ruhezeiten und Pausen – auf der Grundlage eines Übereinkommens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite regelt.
Damit sollen Bestimmungen unionsweit, und zwar bei allen Eisenbahnunternehmen zur Anwendung kommen, die zuvor von der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Gemeinschaft Europäischer Bahnen (CER) als Mindeststandards ausgehandelt worden waren. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA gehört der ETF und auch dem Weltverband ITF an.
Bei den Mindeststandards geht es insbesondere um Ruhezeiten und um Ruhepausenbestimmungen. So sieht die mit der EU-Richtlinie nun umzusetzende Vereinbarung von ETF und CER aus deutscher Sicht sogar Verbesserungen im Arbeitszeitschutzrecht vor. So werden beispielsweise für Triebfahrzeugführer bereits nach acht Stunden Arbeit 45 Minuten Ruhepause fällig – im Unterschied zum nationalen Recht, wo dies erst nach neun Stunden Arbeit gefordert wird. Öffnungen dieser Schutzrechtsnormen durch die nationalen Sozialpartner sind nicht vorgesehen.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA kann sich gerade unter dem Aspekt des ständig zunehmenden grenzüberschreitenden Verkehrs noch weiter verbesserte Schutzrechtsnormen vorstellen. Als Einstieg in die internationale Festlegung gemeinsamer Mindeststandards wird das Erreichte jedoch begrüßt. Mögliche Schwierigkeiten sieht die Verkehrsgewerkschaft GDBA hingegen bei der EU-weiten Einführung und Durchsetzung, insbesondere aber in der Überwachung dieser Schutznormen. Hierbei kommt der Europäischen Union künftig eine wichtige Kontrollfunktion zu.
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