Neuordnung des Beamtenrechts verzögert sich

Eine Verabschiedung des Strukturreformgesetzes ist nach Einschätzung der Verkehrsgewerkschaft GDBA in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich. Trotzdem beabsichtigt die Bundesregierung, den Gesetzentwurf am 15. Juni 2005 abschließend im Bundeskabinett zu behandeln und anschließend die parlamentarischen Beratungen mit der Zuleitung an den Bundesrat einzuleiten.

Unabhängig von der neuen politischen Situation hat der stellvertretende Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Hans-Jürgen Seiffert, am 30. Mai 2005 in einem Gespräch mit dem Bundesinnenministerium erneut gefordert, möglichst bald besondere Regelungen für die zugewiesenen Beamten herbeizuführen. Dies könne durch Änderungen im Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz, die den Erlass von Rechtsverordnungen zu Arbeitszeitregelungen, Zulagen und Prämien ermöglichen sollen, geschehen.

Nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA sind auch eisenbahnspezifische Regelungen für die Leistungsbezahlung und -beurteilung erforderlich. Auch hierfür könnten Rahmenregelungen durch Rechtsverordnungen geschaffen werden.

Für die Verkehrsgewerkschaft GDBA ist es selbstverständlich, dass die Rechtsstellung der zugewiesenen Beamten als Bundesbeamten bei diesen Bestrebungen nicht angetastet werden darf.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA wird die Gespräche mit den Bundesministerien, dem Bundeseisenbahnvermögen und der Deutschen Bahn AG zu gegebener Zeit fortsetzen.

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