Berufsbildungsgesetz: Jugendliche erhalten neue Perspektiven für berufliche Ausbildung
Der Deutsche Bundestag hat die Reform des aus dem Jahre 1969 stammenden Berufsbildungsgesetz (BBiG) am 27.1.2005 beschlossen. Die Regierung bezeichnet das Gesetz als zentralen Schritt für die Modernisierung der beruflichen Bildung. Und Edelgard Bulmahn, Ministerin für Bildung und Forschung, sieht neue Perspektiven für die berufliche Ausbildung: „Die Reform verbessere die Bedingungen für eine Zusammenarbeit aller Partner in der dualen Ausbildung. Damit werden die Chancen für Betriebe und Auszubildende deutlich und nachhaltig verbessert.“ Das Gesetz soll noch im Februar vom Bundesrat beschlossen werden und zum 1. April 2005 in Kraft treten.
Das duale System der beruflichen Bildung ist weltweit anerkannt und bietet in seinem Kern nach wie vor allen jungen Menschen die Chance, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen und damit ihr Leben selbst verantwortlich zu bestimmen. Gleichzeitig sichert das System der Wirtschaft den Fachkräftebedarf der Zukunft und trägt damit entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Wohlstand Deutschlands bei.
Damit dies so bleibt, muss sich die duale Berufsausbildung an den neuen Herausforderungen messen lassen. Nur durch gezielte Innovationen wird das System der beruflichen Bildung auch in Zukunft seinen Beitrag zum nachhaltigen Wandel der Arbeitswelten wie auch der Gesellschaft insgesamt leisten können. Das mit dem Berufsbildungsreformgesetz vollständig novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) schafft hierfür den rechtlichen Rahmen.
Ziel der Reform ist die Sicherung und Verbesserung der Ausbildungschancen der Jugend sowie einer hohen Qualität der beruflichen Ausbildung für alle jungen Menschen - unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft. Dieses Ziel in ganz Deutschland zu erreichen, ist Aufgabe des Bundes, nicht zuletzt, um Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft mit gut ausgebildeten Nachwuchskräften zu sichern. Bei der Erreichung des Ziels gibt das neue Berufsbildungsrecht den Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und in den Regionen mehr Handlungsspielräume. Es ermöglicht damit auch den Wettbewerb um die erfolgreichsten Wege.
Vorteile für Auszubildende
Für junge Auszubildende kommt es darauf an, eine gute Berufsausbildung zu erhalten. Der Weg in einen Beruf ist oft auf mehreren Wegen möglich. Bis zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung werden mitunter verschiedene Anläufe genommen. Mit dem neuen Berufsbildungsrecht sollen hier Erleichterungen möglich werden.
Ein Teil der Jugendlichen nimmt nach der Schule eine der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder aus anderen Sonderprogrammen wahr. Sie erwerben dabei erste berufliche Qualifikationen. Mit dem neuen Berufsbildungsrecht wird nun die Anrechnung der in diesen Maßnahmen erworbenen Qualifikationen auf eine sich anschließende Ausbildungszeit erleichtert.
Über 190.000 Auszubildende nehmen eine vollzeitschulische Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches des BBiG auf. In der Vergangenheit war festzustellen, dass Absolventen einer schulischen Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt nicht in gleicher Weise akzeptiert werden wie Absolventen einer dualen Berufsausbildung. Etwa 40 Prozent dieser Jugendlichen schließt deshalb an die schulische Berufsausbildung noch einmal eine duale Berufsausbildung an. Die Lebenszeit der Jugendlichen, Ressourcen und Fähigkeiten werden auf diese Weise nicht optimal eingesetzt.
Die beste Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt bietet auch heute ein Kammerabschlusszeugnis. Deswegen sieht das neue Berufsbildungsrecht durch eine entsprechende Ermächtigung der Landesregierungen vor, dass Schülerinnen und Schüler einen erleichterten Zugang zur Kammerprüfung erhalten. Es ist nach der Reform des BBIG die Verantwortung der Länder, die schulischen Lehrpläne so zu verändern, dass die Absolventen die Kammerprüfungen bestehen und damit die neu eröffneten Möglichkeiten auch nutzen können.
Eingeführt wurde zusätzlich, dass der Abschluss von Berufsbildungsgängen mit weiterführenden Schulabschlüssen verknüpft werden kann. Diese Maßnahmen sollen Auszubildende dabei unterstützen, sich besser zu qualifizieren und schneller ihre Ausbildung abschließen zu können.
Regionale Kooperation
In Zukunft können vor Ort vielfältige neue inhaltliche und zeitliche Formen bei der Kooperation betrieblicher und schulischer Ausbildung vereinbart werden, um die Ausbildungsqualität zu steigern, alle Ausbildungskapazitäten optimal zu nutzen und strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft besser zu entsprechen. Auch Ausbildungsverbünde von Schulen und Betrieben mit den Schulen als Träger werden möglich. Die DB AG hat in den vergangenen Jahren hier bereits Erfahrungen sammeln können.
Durch diese neuen Kombinationen von Betrieb und beruflicher Schule kann
ein regionaler Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen ausgeglichen werden.
Betrieben, die bisher nicht ausbilden, der Einstieg in die Berufsausbildung erleichtert werden.
neuer Qualifizierungsbedarf, zum Beispiel in neu entstehenden Branchen und für neue Berufstätigkeiten, auch dann gedeckt werden, wenn die betrieblichen Ausbildungskapazitäten noch nicht ausreichen.
auf den in vielen Ausbildungsberufen steigenden Theorieanteil angemessener reagiert werden.
Möglich wird dies, weil das neue Berufsbildungsgesetz den Ländern die Möglichkeit eröffnet, sicher zu stellen, dass schulische Berufsausbildungszeiten in anerkannten Ausbildungsberufen genauso zählen wie betriebliche Ausbildungszeiten. Mit der Einführung regionaler Berufsbildungskonferenzen in das Gesetz wird zugleich eine Plattform für die Vereinbarung solcher neuen Ausbildungsformen zwischen regionaler Wirtschaft und beruflichen Schulen geschaffen.
Rasche Modernisierung
Die zügige Modernisierung des Systems der Ausbildungsberufe ist ein Herzstück der Berufsbildungspolitik. Seit 2000 wurden rund 76 modernisierte und 26 neue Berufe in Kraft gesetzt. Allein im Jahr 2004 sind es über 30, 2005 werden es 21 sein. Dies ist der größte Modernisierungsschub seit 1969, als das Berufsbildungsgesetz in Kraft trat. Deutlich mehr als die Hälfte neuer Ausbildungsverträge werden heute in kürzlich modernisierten Berufen abgeschlossen.
Zeitverzögerung bei der Modernisierung wird es nicht mehr geben. Vorschläge für modernisierte und neue Berufe für qualifizierte Fachkräfte, die zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten erschließen und gute Beschäftigungsperspektiven eröffnen, werden auch dann innerhalb eines Jahres umgesetzt, wenn die Sozialpartner darüber keinen Konsens erzielen. Diese engen Zeiten wurden bereits bei der Entwicklung der Verkehrsberufe weitgehend erreicht.
Das neue Berufsbildungsgesetz unterstützt die rasche Modernisierung durch Verringerung der gesetzlichen Beratungsgremien:
Der Länderausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung wird abgeschafft.
Die Beratung und Abstimmung neuer Ausbildungsordnungen mit den Kultusministerien der Länder wird auf den - nicht gesetzlich, sondern durch Vereinbarung mit den Ländern geregelten - Bund-Länder-Koordinierungsausschuss konzentriert.
Gesetzlich geregelt bleibt nur noch die abschließende Anhörung des Hauptausschusses für Berufsbildung, in dem Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Länder vertreten sind.
Unterschiedliche Anforderungsprofile und unterschiedliche Ausbildungszeiten (zwei bis drei Jahre) sichern jungen Menschen ein bedarfsgerechtes Angebot an Ausbildungsberufen.
Zudem wird im neuen Berufsbildungsgesetz mit einer modifizierten Stufenausbildungsregelung mit der ausdrücklich verankerten Möglichkeit, einschlägige Vorqualifikationen berufsspezifisch anzurechnen die Fortsetzung zweijähriger Berufsausbildungen in anspruchsvolleren Ausbildungsberufen ohne Zeitverlust erleichtert.
Wer keine Chance erhält, nach zweijähriger Ausbildung sofort eine Anschlussausbildung zu beginnen, kann zukünftig bereits nach zweieinhalbjähriger Berufstätigkeit die Abschlussprüfung in dem anspruchsvolleren Beruf ablegen.
Vernetzung
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz werden Ausbildungsabschnitte im Ausland erstmals zu einem gleichwertigen Teil einer anerkannten Berufsausbildung im dualen System.
Deutschland beteiligt sich darüber hinaus an den europäischen Aktivitäten zur Verbesserung der wechselseitigen Anrechnung von Qualifikationen in der Europäischen Union. Dazu soll eine Leistungspunktesystem für berufliche Qualifikationen entwickelt werden.
Das neue Berufsbildungsgesetz trägt dazu bei, starre Grenzen zwischen den Bildungsbereichen aufzuheben: Mit den neuen Chancen beruflicher Schulen zur Beteiligung an der dualen Berufsausbildung werden zugleich die Möglichkeiten der Länder deutlich verbessert, berufliche Ausbildung mit weiterführenden allgemein bildenden Abschlüssen bis hin zur Hochschulreife zu kombinieren.
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz werden Zusatzqualifikationen, die über das in Ausbildungsordnungen Festgelegte hinaus vermittelt werden, als eigenständige, gesondert zu prüfende und zu zertifizierende Qualifikationen eingeführt. Damit wird es auch möglich, Teile einer Aufstiegsfortbildung bereits während der Erstausbildung zu absolvieren.
Mit diesen Verknüpfungen von nationaler und internationaler Ausbildung, von Allgemein- und Berufsbildung sowie Aus- und Weiterbildung eröffnen sich konkrete Perspektiven für das berufliche Fortkommen leistungsbereiter junger Menschen. Als Reaktion auf steigende Qualifikationsanforderungen in einer globalisierten Welt erhöhen diese Verknüpfungen die Attraktivität der dualen Ausbildung gerade auch für Leistungsstarke.
Transparenz
Das Berufsbildungsgesetz von 1969 hat sich seit seinem in Kraft treten zum festen Fundament für die Berufsausbildung, für die berufliche Fortbildung wie auch für die berufliche Umschulung entwickelt. Das neue Berufsbildungsgesetz knüpft an diese bewährten Strukturen an. Darüber hinaus integriert es aber auch die Erkenntnisse aus über 30 Jahren Berufsbildungsforschung und passt den ordnungsrechtlichen Rahmen an die Begrifflichkeiten moderner Berufsbildung an. Die vielfach noch bestehenden Sonderregelungen und Einzelvorschriften, insbesondere zur fachlichen Eignung des Ausbildungspersonals und zur Bestimmung der zuständigen Stelle, werden zu einem einheitlichen und transparenten System zusammengefasst.
Die Neuerungen im Bereich des Prüfungswesens ermöglichen nun die Durchführung von Abschlussprüfungen in zwei Teilen. Prüfungsleistungen aus der Berufsschule können in die Bewertung der Prüfung mit einfließen. Die Durchführung der Prüfungen wird durch die Möglichkeit, dass Mitglieder der Prüfungsausschüsse einzelne Teile der Prüfung abnehmen können, erheblich erleichtert. Die neu gestaltete Erprobungsklausel eröffnet Wege, die Gestaltung von Ausbildungsberufen an neue Entwicklungen anzupassen, die gegenwärtig noch nicht vorhergesehen werden können.
(K)ein großer Wurf?
Natürlich hätten sich sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände sowie die politischen Parteien an der einen oder anderen Stelle weitere (aus der jeweiligen eigenen Sicht) Verbesserungen gewünscht. Und so sieht der DIHT (und nicht nur er) das neue Gesetzt nicht als „den großen Wurf“. Weiteres Gefeilsche hätte das Verfahren unendlich in die Länge gezogen. Das wollte aber letztlich niemand.
Hochwertige berufliche Bildung ist und bleibt eine nationale Aufgabe, die Aufgabe aller. Junge Menschen und Betriebe erwarten zu Recht, dass ihre Bildungsanstrengungen in ein System eingebettet sind, das Zugang, Qualität, Mobilität und Innovationsfähigkeit sichert. Der rechtliche Rahmen des Berufsbildungsgesetzes und seiner Ausbildungsordnungen sind hierfür unabdingbar. Das immerhin ist unbestritten.
Neue Herausforderungen und neue Chancen brauchen neue Wege. Die Reform der beruflichen Bildung gibt ausreichend Raum für Flexibilität und Wettbewerb. Es ist unsere Aufgabe, die neuen Chancen zu nutzen und in die Praxis umzusetzen. Dies wird die Verkehrsgewerkschaft GDBA auch weiterhin im Konsens mit den zuständigen Stellen und den Sozialpartnern versuchen.
Weitere Informationen: Innovative Berufsbildung bei der Bahn - Ausbildung, Fortbildung, freiwillige Weiterbildung
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