Betriebsverfassungstarifverträge: Wahlbetriebe bleiben unverändert

Um eine effektive Interessenvertretung der Arbeitnehmer im DB Konzern sicherzustellen, machen die Tarifpartner seit Beginn der Bahnreform von einer Öffnungsklausel im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Gebrauch. In Anwendung des § 3 BetrVG können in einem Tarifvertrag vom Gesetz abweichende Wahlbetriebe bestimmt werden, wenn dies die Bildung von Arbeitnehmervertretungen erleichtert oder den Interessen der Beschäftigten dient. 

Seit Juni dieses Jahres verhandelten die Eisenbahnergewerkschaften mit Vertretern der DB Unternehmen über die Zuordnung der Wahlbetriebe für die Betriebsratswahl im kommenden Jahr. Von Beginn der Verhandlungen an war es erklärtes Ziel der Verkehrsgewerkschaft GDBA, die bestehenden derzeitigen Wahlbetriebe weitgehend zu erhalten. Demgegenüber standen die Forderungen der Arbeitgeberseite, die mit einer Anpassung der Wahlbetriebe an die vorhandene Organisation der Unternehmen in einigen Bereichen eine drastische Reduzierung der Mitbestimmungsgremien nach sich gezogen hätte. Schon zu einem frühen Zeitpunkt der Verhandlungen konnte die Verkehrsgewerkschaft GDBA der Arbeitgeberseite vermitteln, dass eine Reduzierung der Wahlbetriebe nicht durchsetzbar ist und funktionierende Betriebsratseinheiten nicht verändert werden. Gemeinsam mit der TRANSNET signalisierten die Verhandlungsführer der Verkehrsgewerkschaft GDBA aber Bereitschaft, in einigen wenigen Betrieben notwendige Anpassungen vorzunehmen. Auch einige redaktionelle Änderungen der bestehenden Tarifverträge sollten vorgenommen werden. 

Unterschiedliche Auffassungen über die zukünftige Gestaltung der Wahlbetriebe wurden in einem Spitzengespräch der drei Eisenbahnergewerkschaften am 29. November ausgeräumt. Nachdem auch mit der AG-Seite am gleichen Tag Einigkeit erzielt wurde, können nun in allen Bereichen des Bahn-Konzerns, in denen ungekündigte Tarifverträge zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen existieren, die Betriebsräte Wahlvorstände bilden und damit die Betriebsratswahlen einleiten.

Für die noch verbleibenden Bereiche DB JobService GmbH und DB Sicherheit GmbH werden zeitnah Tarifverträge verhandelt, die bis zum 15. Dezember 2005 vorliegen sollen. Im Bereich des Bahn-Konzerns finden die Betriebsratswahlen in der Zeit vom 9. bis 11. Mai 2006 statt.

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