KonzernJob-TicketTV: Fortführung der Steuerlastenteilung vereinbart

Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) haben sich auf die unbefristete Fortführung der im § 3 KonzernJob-TicketTV geregelten Steuerlastenteilung verständigt.

Danach wird die zurzeit bis zum 31. Dezember 2005 befristet vereinbarte Steueraufteilung für das Job-Ticket (75 % durch den Arbeitgeber und 25 % durch den Arbeitnehmer) ab 1. Januar 2006 unbefristet fortgeführt.

Damit hat die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) erreicht, dass das Job-Ticket auch künftig nicht generell individuell versteuert wird.

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